Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg erließ am 7.9.2018 gegen einen Bürger eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung, mit der sie seinen Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgeltes gegenüber seinem Arbeitgeber pfändete. Ein zu vollstreckender Verwaltungsakt, mit dem eine Geldleistung gefordert wird, ist in der Pfändungs- und Überweisungsverfügung nicht angegeben. Ein solcher Verwaltungsakt ist aber die gesetzl. Voraussetzung dafür, dass überhaupt die Vollstreckung durchgeführt werden darf. In der Pfändungs- und Überweisungsverfügung ist nur angegeben „Rundfunkbeiträge Juli 2017 bis März 2016, fällig: ab 01.07.2014“. Allein schon diese Angabe ist unlogisch - zum einen wegen der Zählung von der Gegenwart in die Vergangenheit und zum anderen, weil die „Rundfunkbeiträge Juli 2017 bis März 2016“ schon in 2014 -also vor der Entstehung- fällig gewesen sein sollen.
Weiterlesen: Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung
Ein Betroffener verlangt mit Hilfe von Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn von Creditreform die Löschung seiner Daten und Schadensersatz
Ein Betroffener in Niedersachsen erhielt ein Schreiben von Creditreform, wonach die Landesrundfunkanstalt NDR das Inkassounternehmen Creditreform mit der Einziehung seines rechtskräftigen Festsetzungsbescheides beauftragt habe. Dieses Schreiben ist hier als anonymisierte PDF-Datei zu sehen.
Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass Creditreform zu dessen Erstellung die personenbezogenen Daten des Betroffenen verwendet hat, nämlich seinen Namen und seine Anschrift, seine „Beitragsnummer“, die Tatsache, dass der NDR gg. den Betroffenen einen Festsetzungsbescheid erlassen hat, die Tatsache, dass der NDR eine Forderung i.H.v. 715,16 € gg. den Betroffenen habe.
Hierbei handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese darf nur dann erfolgen, wenn eine der Bedingungen des Art. 6 (1) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt ist, unter denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Keine dieser Bedingungen ist erfüllt. Dieses ergibt sich auch daraus, dass Creditreform dem Betroffenen nicht die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung mitgeteilt hat, obwohl Creditreform hierzu nach Art. 14 (1) c) DSGVO verpflichtet ist.
Der bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn ist entsetz! Herr Bölck kann nicht glauben, welche Dummheit und Ignoranz bei der Finanzsenatorin in der Hansestadt Bremem herrscht.
Ein Bremer Unternehmen fordert mit Hilfe von Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn vom Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen, dem Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, ein Tätigwerden gegenüber der Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert 1, da in dem von ihr zu verantwortenden Geschäftsbereich in Vollstreckungsankündigungen der Landeshauptkasse für Forderungen von Radio Bremen („Rundfunkbeitrag“) ein seit dem 1.1.2013 nicht mehr geltendes Gesetz als Grundlage für die Vollstreckung angegeben ist.
Das Unternehmen erhielt die Vollstreckungsankündigung vom 01.02.2018. Darin heißt es: „Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetzes (...) beigetrieben“. Dieses ist ein Gesetz vom 25.09.1991 (BermGBl 1991, S. 273). RA Bölck wandte sich an die Bremer Finanzsenatorin, die dazu schrieb: »In § 3 Abs. 1 des RdFunkStVtrG BR vom 25.09.1991, BremGBl. 1991, 273 heißt es wörtlich: „Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt.“«. Dass es seit dem 01.01.2013 keine Rundfunkgebühren mehr gibt, weiß jeder. Also kann ein Gesetz von 1991 in 2018 nicht mehr gelten und kann somit keine Grundlage für eine Vollstreckung sein. Man glaubt es gar nicht, dass eine derart große Inkompetenz bei den Behörden besteht.
Weiterlesen: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Ich betreibe die größte Plattform Deutschlands, die sich mit diesem Thema befasst. Das im Jahre 2007 gegründete Forum GEZ-Boykott.de ist in den letzten Jahren zur größten Informationsquelle über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung avanciert.
Letzten Mittwoch wohnte ich der mündlichen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht bei. Hier wurden die Systemverwerfungen einmal wieder sehr deutlich. Die Richter stellten richtigerweise längst überfällige Fragen über die Finanzierungsform. Diese Fragen, deren Antworten der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht überzeugend zu beantworten vermochte, warfen grundsätzliche Fragen auf: Brauchen wir im 21. Jahrhundert wirklich einen derart großen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Meine Meinung dazu ist eindeutig: Nein!
Im Jahre 1986 wurde das sog. „Niedersachsenurteil“ gefällt, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk neben einer Bestands- und Entwicklungsgarantie noch alle Freiheiten bezüglich der Programmgestaltung gab. Darauf basiert schließlich die gesamte darauffolgende Rechtsprechung, die den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründet.
Weiterlesen: Bundesverfassungsgericht – Ein Kommentar von René Ketterer
GEZ-Boykott hat Kontakt mit der Schweizer Volksinitiative „NoBillag“ aufgenommen. Diese hat sich als Ziel gesetzt, „Billag“, die Schweizer Version der hiesigen GEZ (Neudeutsch: „Beitragsservice“), abzuschaffen.
Überall setzen sich Bürger gegen alte, verkrustete, parasitäre und ungerechte Strukturen ein, deren heutige Existenz ausschließlich der jahrelangen Verfilzung mächtiger Interessen zu verdanken ist. Im Fall des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen unmenschlichen Inkassos namens „Beitragsservice“ (ehem. „GEZ“) beobachten wir Bürger eine skandalöse Verfilzung von Politik, Justiz, Medienunternehmen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Aus diesem Filz ist ein mächtiger Staat im Staate entstanden, der jeden in Deutschland wohnenden Bürger wie ein Parasit befällt und schamlos ein Leben lang aussaugt. Durch seine Mediendominanz schafft es dieser Parasit, viele seiner Wirte durch die ständig verabreichte Mediendroge während des andauernden Befalls in einer Art Trance zu halten.
Jedoch: Tag für Tag wachen mehr und mehr Bürger auf, die resistent gegen diese Droge geworden sind und den Parasiten abzuschütteln versuchen. Dieser wehrt sich mit aller Macht dagegen und wendet alle erdenklichen Tricks an, um weiter seinen Wirt zu befallen.
Politik und Justiz stellen sich in bedenklicher und beschämender, unser Rechtssystem gefährdenden Art und Weise, schützend vor den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie missachten Gesetze, interpretieren diese schamlos um, setzen den Bürger mit aller Gewalt unter Druck und nehmen eine Gefährdung des politischen und gesellschaftlichen Miteinanderlebens billigend im Kauf. Das alles, um weiterhin den Wirt befallen und somit ihre dekadente Lebensart fortführen zu können.
Die Tage der fetten Selbstbedienung sind aber gezählt. Überall wehren sich immer mehr Bürger immer lauter gegen diese moderne Art des Feudalismus. Nicht nur in Deutschland haben eine stetig größer werdende Anzahl Bürger es satt, sich von einer unnützen medialen Elite zwangsweise und ohne Ablehnungsmöglichkeit aussaugen zu lassen, sondern auch in Österreich und in der Schweiz.
Im Gegensatz zu Deutschland, können die Schweizer durch Volksabstimmungen direkt über ihnen besonders wichtige Dinge entscheiden. Wir wissen nicht, wie die in der Schweiz stattfindende Abstimmung am 4. März ausgehen wird – wir hoffen natürlich, dass die Mehrheit der Schweizer gegen die Billag abstimmt und somit diese Schweizer GEZ abschaffen. Aber auch wenn das nicht der Fall sein sollte, so bricht der Damm bereits. Überall entstehen weitere Risse und diese Entwicklung ist nicht mehr aufzuhalten. Hier einige beeindruckende Zahlen aus Deutschland:
Weiterlesen: NoBillag: Liebe GEZ-Gegner – mobilisiert Eure Leute in der Schweiz!
Bildquelle: hhttp://www.forchino-shop.de
Anfang des Jahres sind wir mit unserem Forum GEZ-Boykott.de auf einen neuen und leistungsfähigen Server umgezogen. Nach 10 Jahren Betrieb auf der alten Plattform wurde das notwendig, um den großen Besucheransturm zu bewältigen.
Nach mittlerweile 6 Jahren Betrieb ist nun auch unser Portal Online-Boykott.de an der Reihe: In den nächsten Wochen ziehen wir mit ihm auf den neuen Server um und beenden damit die Anfang des Jahres 2017 begonnene Konsolidierungsphase. Die Erreichbarkeit der Seite kann während des Umzuges darunter leiden.
Wir blicken auf ein bewegtes Jahr zurück. Unvergessen ist der erfolgreiche Aktionstag in Berlin am 29. April 2017, der nicht nur vor Ort viele Leute erreichte, sondern auch über das Internet und die Presse einer großen Masse Mut gab und bis heute mobilisiert.
Mit unermüdlichem Einsatz hat unser Team sehr viel erreicht. Besonders hervorheben möchten wir die Runden Tische, die überall in Deutschland zu einem festen Bestandteil unserer Bürgerbewegung geworden sind. Es macht Mut, zu sehen, wie die Leute sich vor Ort selbst organisieren und den Widerstand gegen diese Ungerechtigkeit gestalten.