Bild: wochenblatt.de
Ich, René Ketterer Kleinsteuber, Betreiber der Plattform GEZ-/Online-Boykott.de und der Bürgerinitiative „Grundrechte Bewahren“, bin wortbrüchig – so die Meinung des ehrbaren Herrn Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR und treibende Kraft in Sachen Rundfunkbeitrag.
Nun, worum geht es? Ganz einfach: Der ehrbare SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher mokiert sich daran, dass das von mir mit ehrlicher Arbeit erwirtschaftete Geld nicht schnell genug in seinen Taschen landete.
Das erinnert mich an das Mittelalter, als die feudalen Herren die Hütten armer Bauern niederbrannten, weil diese die immer steigenden Steuern nicht zahlen konnten. Klar, die Bauern begangen Wortbruch, wenn sie die unersättliche Gier der feudalen Herrscher nicht schnell genug stillen konnten. Exempel sollten statuiert werden, damit die anderen Bauern nicht auch wortbrüchig werden. Wo kämen wir sonst hin? – Die Söldner der feudalen Kaste handelten schließlich nach geltendem Recht!
Ich hatte bereits vor einigen Tagen darüber berichtet, wie SWR und Justiz im Auftrag vom ehrbaren SWR-Justitiar Herrn Dr. Hermann Eicher gegen mich vorgehen – eine Geschichte von vielen in dieser Republik seit der Einführung der Wohnungsabgabe zur Alimentierung des nimmersatten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie finden den Bericht unter folgendem Link:
Haftandrohung für den Betreiber dieser Plattform – Herr Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR sagt immer die Wahrheit
Nun erhielt ich heute eine Antwort vom ehrbaren SWR-Justitiar Herrn Dr. Hermann Eicher, welche ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten will. Diese zeigt in aller Deutlichkeit, was für einen Halunke meine Wenigkeit ist! Dieser kleine Lakai wagte es, nicht schnell genug, die unstillbare Gier der öffentlich-rechtlichen Funktionäre zu befriedigen. Das muss natürlich bestraft werden – da man aber heute deswegen keine Häuser mehr niederbrennt, soll eine andere, gerechte Strafe her.
Hier die Originalantwort des ehrbaren SWR-Justitiars Herrn Dr. Hermann Eicher:
Originalantwort von Eicher an Ketterer
Ansonsten lesen Sie hier seine Antwort:
SWR Postfach 37 40 55027 Mainz René Ketterer-Kleinsteuber Egartenstr. 58 78647 Trossingen |
Südwestrundfunk |
28. August 2017
Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks
Sehr geehrter Herr Ketterer-Kleinsteuber,
Sie haben sich dazu entschieden, den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Das ist Ihre höchstpersönliche Entscheidung. Diese Entscheidung hat allerdings rechtliche Folgen. Die Landesrundfunkanstalten sind zum Einzug des Rundfunkbeitrags nicht nur ermächtigt, sondern auch verpflichtet. Wird daher nach wiederholten Mahnungen der Rundfunkbeitrag nicht entrichtet, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Der Gerichtsvollzieher ist nach § 802 f ZPO verpflichtet, Sie über die möglichen Folgen der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft zu belehren. Daher enthält sein Schreiben auch den abstrakten Hinweis, dass bei einer Verweigerung der Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl erlassen wird. Dies ist schlicht die Darstellung der Gesetzeslage. Sie werden aber in dem Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks vergeblich einen solchen Antrag suchen. Wir werden einen solchen Antrag auch nicht stellen. ihre öffentlich getätigte Befürchtung, Sie seien von Haft bedroht, ist insoweit unbegründet. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Vollstreckungsmodalitäten von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Meine Ausführungen gelten daher ausdrücklich auch nur für Baden-Württemberg, wo der SWR die Möglichkeit hat, auf die Folgen der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft so unmittelbar einzuwirken.
Im Vollstreckungsersuchen wird eine gütliche Einigung gemäß § 802 b ZPO angestrebt und kann vom Gläubiger einer Zahlungsvereinbarung über maximal 12 Monate zugestimmt werden. Diese Passage wurde im Vollstreckungsersuchen durch den Gerichtsvollzieher nach Rücksprache mit dem SWR geschwärzt. Und das hat seinen guten Grund: Im Frühjahr dieses Jahres haben wir bei der Geltendmachung einer Forderung wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge gegen Sie einer Ratenvereinbarung zugestimmt. Der Gerichtsvollzieher und der SWR mussten dann allerdings feststellen, dass Sie wortbrüchig geworden sind und die vereinbarte Ratenzahlung nicht eingehalten haben. Erst nach erneuter Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft wurde der entsprechende Betrag von ihnen gezahlt. Aus diesem Grund stimmen wir bei der nun geltend gemachten Forderung einer Ratenvereinbarung nicht zu, weil ansonsten zu befürchten stünde, dass sich der Ablauf wiederholt.
Wir gehen davon aus, dass damit Ihre Fragen zu dem Sie betreffenden Vollstreckungsersuchen des SWR beantwortet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
(Dr. Hermann Eicher)
Nun ein paar Kommentare zu Ihrem ehrenwerten Schreiben:
- Sie sind verpflichtet den Rundfunkbeitrag einzuziehen. Sie können also nichts dafür und müssen daher vollstrecken.
- Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, über die möglichen Konsequenzen der Nichtabgabe der Vermögensauskunft und daher der abstrakte Hinweis, dass bei einer Verweigerung der Vermögensauskunft auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl erlassen wird. Abstrakt? Frau Baumert war zwei Monate inhaftiert, weil sie Ihre Zwangsalimentierung nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren kann.
- Ihre Ausführungen nur für Baden-Württemberg, wo der SWR die Möglichkeit hat, auf die Folgen der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft so unmittelbar einzuwirken. Klar, die Bösen sind immer die anderen – Frau Baumert, so wie andere auch, wurden in anderen Bundesländern inhaftiert. Sie waschen Ihre Hände in Unschuld.
Aber so einfach ist es nicht, denn diese Leute sind wegen des Rundfunkbeitrags inhaftiert worden und Sie sind seine treibende Kraft. Ihre Aussagen überschreiten daher die Grenze der Heuchlerei. - Nun soll der Ketterer richtig bestraft werden, da er die Unverfrorenheit besaß, im Frühjahr Ihnen nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit den Rundfunkzoll zu überweisen – Wortbruch nennen Sie es.
Haben Sie das Geld erhalten oder mussten Sie bei Ihrem Urlaub in Südtirol den guten Rotwein anschreiben lassen? Das ist MEIN Geld! Ich habe es ehrlich erwirtschaftet und Sie nahmen es sich unter Zuhilfenahme von Gehilfen gegen meinen Willen. In anderen Kreisen hat man für diese Umschreibung ein eindeutiges Wort. - Sie nehmen an, dass meine Fragen diesbezüglich beantwortet wurden. Sie nehmen aber viel an, ehrenwerter SWR-Justitiar Herr Dr. Hermann Eicher.
Meinerseits nehme ich an, dass Sie ganz genau wissen, wohin die Reise geht. Noch haben Sie Rückendeckung von Politik und Justiz, wenn jedoch diese bereits begonnen hat, zu bröckeln. Es gibt nämlich gesellschaftliche Entwicklungen, die sich nicht mehr aufhalten lassen. Der Dinosaurier öffentlich-rechtlicher Rundfunk gehört eindeutig dazu und er wird fallen, genauso wie einst die DDR, deren Funktionäre sich so sicher im Sattel glaubten.
Sie werden sicher zu Ihrem meinem Geld kommen, das ändert jedoch nur insofern was daran, dass diese unfreiwillige Abgabe mich von Tag zu Tag stärker macht. Nicht nur mich, sondern die vielen Tausend Menschen, die hinter mir stehen.
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