Das menschliche Grundbedürfnis des Wohnens stellt die Grundlage zur Finanzierung des größten und teuersten Rundfunks der Erde dar.
Im Rahmen eines menschenwürdigen Daseins ist jede Person zwingend darauf angewiesen, eine Wohnung innezuhaben. Gleichwohl werden alle Wohnenden, nur weil sie nichts weiter tun als zu wohnen, mit einer Zahlungspflicht belegt. Die Befriedigung existenzieller menschlicher Grundbedürfnisse wie beispielsweise die Nahrungsaufnahme, das Pflegen sozialer Kontakte oder das Wohnen darf nicht dazu führen, dass diese unumgängliche Betätigung eine Zahlungspflicht auslöst. Dadurch, dass dieses dennoch der Fall ist, sind Dimensionen erreicht worden, wie es sie bisher noch nie gegeben hat. Der Gesetzgeber hat eine Menschseinsabgabe eingeführt, da schon das bloße Menschsein in einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet. Dadurch hat der Gesetzgeber eine Grenze überschritten, die er nicht überschreiten darf.
Das hat mich dazu bewogen, einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin zu schreiben, der diese Missstände und deren Konsequenzen aufzeigt.
Bevor viele mich darauf aufmerksam machen, dass die Bundeskanzlerin eminente weltpolitische Probleme lösen muss und daher für solche nationale „Nichtigkeiten“ keine Zeit hat, möchte ich die Frage stellen, von wem wurde sie gewählt und welches Land sie primär zu vertreten hat? Weiter frage ich mich, warum leiden Politik und Medien an einem massiven Vertrauensverlust?
Deswegen erachte ich es als sehr wichtig, dass gerade in diesen Zeiten auch solche Themen angegangen werden müssen, bevor irreparable Schäden zwischen Regierung und Medien auf der einen und Regierten auf der anderen Seite entstehen. Dies alles wird zu einen schweren Demokratieabbau führen, wenn man nicht sofort gegensteuert – hier fällt mir der bekannte Begriff „Demokratieabgabe“ wieder ein, allerdings mit einer ganz anderen Bedeutung.
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber – Egartenstr. 58 – 78647 Trossingen
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Betreff: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Vertrauensverlust in Politik und Medien
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wir befinden uns in einer schwierigen Zeit, welche von nie dagewesenen nationalen und internationalen Problemen geprägt ist und ein Großteil Ihrer Kraft in Anspruch nimmt. Um diese Probleme zu meistern, benötigen Politik, ihre Institutionen und Funktionäre den Rückhalt der Bevölkerung.
Mit großer Sorge beobachte ich jedoch genau das Gegenteil: Der Bürger verliert seit Jahren immer mehr das Vertrauen in die Politik und wendet sich von ihr ab. Das führt unweigerlich einerseits zu einer politischen Verdrossenheit und anderseits zu einer Zersplitterung der etablierten politischen Institutionen – es entstehen Randparteien, welche diejenigen ansprechen, die sich von der traditionellen Politik nicht mehr vertreten fühlen. In anderen Worten: Es gibt immer weniger politisch interessierte Bürger, die auf immer mehr Parteien verteilt sind – sicher eine sehr ernstzunehmende Situation.
Nicht nur die Politik leidet unter diesem Vertrauensverlust, sondern auch die Medien. Wir alle verfolgen mit großer Sorge diese sehr ungünstige Entwicklung, die leider zu einer weiteren Beschleunigung des Problems führt. Hässliche Begriffe wie zum Beispiel „Lügenpresse“ machen die Runde – unwürdig für einen Rechtsstaat, wie ich meine.
Der Bürger fühlt sich politisch heimatlos, nicht ernst genommen und ja, bevormundet. Er wird nicht den Eindruck los, lediglich alle vier Jahre kurz gebraucht zu werden, um dann wieder mit seinen Wünschen, Sorgen und Problemen allein gelassen zu werden. Aber auch medial fühlt sich der Bürger bevormundet und nicht ernst genommen: Er muss den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das größte und teuerste System dieser Art auf der Welt, durch eine für ihn ungerechte Zwangsabgabe finanzieren.
Ich selbst befasse mich seit vielen Jahren mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung. Mit Hilfe freiwilliger Unterstützer habe ich es geschafft, die größte Plattform Deutschlands aufzubauen, die sich diesem Thema widmet. Der Erfolg dieser Plattform ist enorm, was das Interesse an diesem Thema zeigt: monatlich mehrere Millionen Zugriffe, Tendenz steigend
Wir alle wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Ausgestaltung weder für den Informationsbedarf, noch für die Bildung notwendig ist. Das belegen die vielen Arbeiten renommierter Juristen, Rechtswissenschaftler und nicht zuletzt das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Finanzen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung vom Dezember 2014.
Wir erleben eine Informationsrevolution, die es uns ermöglicht, ganz im Sinne des Artikels 5 unseres Grundgesetzes unsere Informations- und Bildungsquellen jederzeit aus den entferntesten Winkeln der Erde zu beziehen. Ein einziges, aus Steuermitteln finanziertes Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall wäre demnach vollkommen ausreichend.
Es ist dem Bürger nicht mehr zu vermitteln, dass ein aus 22 Fernseh- und weit über 60 Radiosendern bestehender öffentlich-rechtlicher Rundfunk, dessen Finanzierung bereits über 8 Milliarden EUR im Jahr beträgt, für den Zusammenhalt unserer Demokratie notwendig ist. Der informierte Bürger des 21. Jahrhunderts versteht den sogenannten Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach nicht. Wenn man ihm erklärt, dass der Begriff der Grundversorgung im Jahre 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägt wurde, stößt man unweigerlich auf absolutes Unverständnis.
Der aufgeklärte Bürger versteht das Niedersachsenurteil als Freibrief, denn es werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte „Auftrag“ ist zudem „dynamisch“ wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, darf der Gesetzgeber überhaupt solche „Freischeine“ ausstellen, die schließlich zur heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit über 8 Milliarden EUR im Jahr finanziert werden muss? Bereits damals zur Urteilsverkündung im Jahre 1986 hatten die Richter ein gewisses Alter – sie konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es heute kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen andere sind.
Unsere Plattform besteht aus über 60.000 Mitgliedern. Eine von uns initiierte Unterschriftenaktion für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat bereits fast 100.000 Unterzeichner gefunden und ein Ende ist nicht abzusehen. Die bereits genannten hohen Zugriffszahlen zeigen eindrucksvoll, wie viel Interesse dieses Thema erweckt. Das alles mündet in der Verweigerung von zurzeit über 4 Millionen Haushalten, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Sie selbst nannten 2015 in einem Interview den Rundfunkbeitrag sehr zutreffend als eine „Zwangsmitgliedschaft“. Wie kann es sein, dass der ganze Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine für den Bürger traumhaft astronomische finanzielle Vollversorgung genießt und mancher Intendant sogar höhere Bezüge als Sie bekommt? Wie erklärt man dies dem einfachen Bürger, der schließlich diesen aus den Fugen geratenen Apparates mit dieser Zwangsmitgliedschaft mitfinanzieren muss? Wäre es nicht an der Zeit, sich auch diesen Themen zu stellen und dem Bürger wieder das Gefühl zu vermitteln, gehört und ernst genommen zu werden, bevor der Vertrauenszerfall in Politik und Medien weiter fortschreitet?
Jeder weiß, dass Sie wichtige welt- und andere innenpolitische Aufgaben zu bewältigen haben; ich erlaube mir dennoch, Sie daran zu erinnern, dass Sie von den Bürgern Deutschlands gewählt worden sind. Diese erwarten von ihren gewählten Vertretern, gehört, ernst genommen und gleich behandelt zu werden – Gerechtigkeit eben.
Ich möchte mit diesem offenen Brief eine Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung auf Augenhöhe anstoßen. Ziel dieser Bemühungen soll nicht nur die grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, vielmehr soll dadurch dem Bürger wieder seine Würde zurückgeben werden – es ist ihm nämlich nicht zu vermitteln, dass alleine das menschliche Grundbedürfnis des Wohnens eine Zahlungspflicht zur Finanzierung des teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Erde auslöst.
Im Rahmen eines menschenwürdigen Daseins ist jede Person zwingend darauf angewiesen, eine Wohnung innezuhaben. Gleichwohl werden alle Wohnenden, nur weil sie nichts weiter tun als zu wohnen, mit einer Zahlungspflicht von zurzeit 17,50 € belegt. Die Befriedigung existenzieller menschlicher Grundbedürfnisse wie beispielsweise die Nahrungsaufnahme, das Pflegen sozialer Kontakte oder das Wohnen darf nicht dazu führen, dass diese unumgängliche Betätigung eine Zahlungspflicht auslöst. Dadurch, dass dieses dennoch der Fall ist, sind Dimensionen erreicht worden, wie es sie bisher noch nie gegeben hat. Der Gesetzgeber hat eine Menschseinsabgabe eingeführt, da schon das bloße Menschsein in einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet. Dadurch hat der Gesetzgeber eine Grenze überschritten die er nicht überschreiten darf.
Das verstehen nur die wenigsten und viele Bürger werden das Gefühl nicht los, dass sogar das Grundgesetz zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks uminterpretiert wird. Als Beispiel dafür nenne ich an dieser Stelle den Artikel 5 unseres Grundgesetzes.
Dieser offene Brief wird auf unserer Plattform veröffentlicht werden, damit er von möglichst vielen gelesen wird. Auch Ihre Antwort werde ich veröffentlichen, damit die Leser unserer Plattform die Diskussion verfolgen können. Erfahrungsgemäß erwarte ich eine Verbreitung im Millionenbereich.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich erhoffe mir eine faire, direkte und respektvolle Diskussion auf Augenhöhe ohne Zuhilfenahme der seit Jahren von anderen Politikern immer wieder genutzten Floskeln. Daher bitte ich höfflich um eine ausführliche Stellungnahme.
Im Voraus vielen Dank!
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber
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Ohne unsere unermüdliche Arbeit hätten wir diesen Erfolg höchstwahrscheinlich nicht geschafft. Zum Erfolg gehört auch der große Aufstieg unserer Plattform zur größten und wichtigsten Deutschlands, die sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt.
Wir verzeichnen mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht in Sicht. Das zeigt uns, dass das Interesse an diesem Thema extrem groß ist. Das ist jedoch nicht verwunderlich: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und Austausch auf unserer Plattform.
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Bundesverwaltungsgericht
Die Erhebung eines Beitrages zur Finanzierung des teuersten Rundfunks des Planeten, alleine aufgrund der Ausübung der Rechte der Bürger dieses Landes auf Wohnen und Arbeiten, stößt immer mehr auf breite Teile der Bevölkerung auf Unverständnis und Ablehnung.
Presseberichten zufolge verweigern mindestens vier Millionen Haushalte die Rundfunkgebühr – die tatsächliche Zahl derjenigen, die den Rundfunkbeitrag still ablehnen, ihn aber aus Angst oder Unwissen trotzdem entrichten, dürfte viel höher sein. Bundesweit werden ca. 4500 Verfahren gegen den Rundfunkbeitrag angestrengt und diese Zahl steigt stetig weiter. Nachstehend eine kurze und unvollständige Auswahl von Pressemeldungen über dieses Thema:
Fast drei Jahre nach der umstrittenen Einführung des Rundfunkbeitrages kommt echte Bewegung in die Sache. Robert Splett, auf der Plattform GEZ-Boykott.de als „maxkraft24“ bekannt, hat sich über mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgekämpft.
Der Kampf von Robert Splett gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist bisher mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden, was viele Verweigerer und Ablehner zunächst abschreckt. Dank der Plattform GEZ-Boykott.de, die sich bereits seit 2007 mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung befasst, konnten Expertise und finanzielle Ausstattung durch Spenden garantiert werden. Nicht unerwähnt bleiben sollte der rechtliche Beistand durch den engagierten Rechtsanwalt Herrn Thorsten Bölck.
Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist bei Robert Splett eingetroffen.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den
Mittwoch, 16. März 2016, 10:00 Uhr,
im Dienstgebäude Leipzig, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, - Großer Sitzungssaal, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.201 anberaumt worden.
Der Senat hat für den 16. März 2016 zeitgleich weitere sechs sowie für den 17. März 2016 weitere neun Revisionsverfahren geladen. Die Klagen richten sich gegen die Verfassungswidrigkeit der als „Beitrag“ ohne rechtlich erforderliche Merkmale hingestellten Abgabe, die Belästigung/Nötigung durch die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Medienoption und den „Rundfunkbeitrag“ für private Haushalte im Allgemeinen. Die Kläger gehen gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof vor.
Der Senat wird die Entscheidungen in allen für diese beiden Tage terminierten Sachen in einem noch anzuberaumenden gemeinsamen Verkündungstermin verkünden.
An dieser Stelle hoffen wir sehr, dass unsere Leser für eine weite Verbreitung dieser Mitteilung sorgen. Wir sind jedem dankbar, der die Presse auf diesen Artikel aufmerksam macht, damit ein großer Teil der Bevölkerung erfährt, dass sich Wichtiges tut. Diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bzw. dessen Finanzierung durch eine Zwangsabgabe ablehnen, sollten wissen, dass sie nicht alleine mit ihrem Widerstand sind.
Aus demselben Grund ist es eminent wichtig, dass viele für einen großen Besucherandrang an den zwei Verhandlungstagen sorgen, um Politik und Medien eindrucksvoll zu zeigen, was man von diesem Finanzierungszwang hält.
Es lohnt sich – sofern möglich –, sich schon heute einen oder zwei Tage dafür frei zu halten. Immerhin haben von den ca. 4500 Verfahren im ganzen Bundesgebiet gleich 16 Klagen ihren Weg vor das höchste Verwaltungsgericht in Leipzig gefunden. Das alleine rechtfertigt einen zweitägigen Urlaub.
Weitere Infos werden im Forum und hier veröffentlicht. Forumsmitglieder können folgenden Kalendereintrag abonnieren: Kalendereintrag: 16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht - 16. u. 17. März 2016, 10 Uhr
Mittwoch, 16. März 2016, 10:00 Uhr
Bundesverwaltungsgericht
Dienstgebäude Leipzig
Großer Sitzungssaal
2. Obergeschoss
Zimmer 2.201
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
http://www.bverwg.de/
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Die Dresdner Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren“ vereint Mehrfachzahler, Leute, die auf Medien allgemein verzichten wollen, nur Radionutzer, GEZ-Kritiker, Unzufriedene über Qualität des ÖRR und deren Umgang mit Gebührengeldern.
Diese Gruppe eint die grundlegende Kritik am angewachsenen Reformstau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und kämpft in Dresden bzw. Sachsen aktiv für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der 2013 eingeführte 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet einen wesentlichen Paradigmenwechsel in der Geschichte der Bundesrepublik, der alle Bundesbürger betrifft! An Stelle der Rundfunkgebühr, die bis Ende 2012 auf ein „Bereithalten“ von Empfangsgeräten basierte, tritt ab 1. Januar 2013 ein Zwangsbeitrag für alle in Kraft. Dies ist in Augen der Initiative eine Verletzung demokratischer Grundprinzipien. So ist es zwar ohne weiteres möglich, die gleichfalls im Grundgesetz garantierte Religionszugehörigkeit frei zu entscheiden, die Entscheidungsfreiheit endet jedoch bei der Teilnahme und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.
Dieser fragwürdige Ansatz ist für die Initiative der Anlass, alles Mögliche zu unternehmen, dagegen vorzugehen und zu protestieren. Eine Demokratie braucht die freie Entscheidung mündiger Bürger und nicht den Zwang, um einen dauerhaft von der Bevölkerung akzeptierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bewahren.
Der Artikel der Initiative „Kontrolle ist besser, doch wer kontrolliert die Kontrolleure?“ zeigt eindrucksvoll die Missstände im außer Kontrolle geratenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Artikel beinhaltet darüber hinaus viele interessante Links zu wichtigen Dokumente, welche die von ihm angesprochenen Missstände eindrucksvoll belegen. Ein Muss für jeden, der sich mit diesem Thema befasst.
Sie finden den vollständigen Artikel samt Linksammlung unter nachfolgender Internetadresse:
Kontrolle ist besser, aber wer kontrolliert die Kontrolleure?
Ohne unsere unermüdliche Arbeit hätten wir diesen Erfolg höchstwahrscheinlich nicht geschafft. Zum Erfolg gehört auch der große Aufstieg unserer Plattform zur größten und wichtigsten Deutschlands, die sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt.
Wir verzeichnen mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht in Sicht. Das zeigt uns, dass das Interesse an diesem Thema extrem groß ist. Das ist jedoch nicht verwunderlich: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und Austausch auf unserer Plattform.
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Der Widerstand gegen die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wächst unaufhörlich. Das zeigen eindrucksvoll u. a. die vielen Gruppierungen, deren Organisation immer professioneller wird. Quer durch die gesamte Republik finden immer mehr runde Tische so wie Infostände in den Fußgängerzonen statt. Der Widerstand im Internet ist enorm – alleine unsere Plattform hat mehrere Zehntausende Mitglieder und Followers, die mehrere Millionen Zugriffe im Monat verursachen.
Der Unmut über die Zwangsfinanzierung eines heute in dieser Form nicht mehr benötigten öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Entschlossenheit vieler Bürger, etwas dagegen zu unternehmen, ist derart angewachsen, dass zurzeit viele den rechtlichen Weg bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestreiten – und es werden tagtäglich immer mehr. Das Gerechtigkeitsgefühl der Menschen lässt sich nicht durch zweifelhafte und ungerechte Gesetze und Verordnungen für immer unterdrücken. Beispiele dafür zeigt uns die Geschichte. Und genau das geschieht in diesem Augenblick bei uns.
Ein imposantes Beispiel für den Widerstand stellt Olaf Kretschmann dar, der sich entschlossen auf den Weg Richtung Bundesverfassungsgericht gemacht hat. Dafür braucht man neben einem langen Atem auch einen guten rechtlichen Beistand, der jedoch finanziert werden will. So startete Olaf Kretschmann eine Crowdfunding-Kampagne mit dem Ziel, den langen Gang nach Karlsruhe mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.
Nachstehend der Crowdfunding-Aufruf von Olaf Kretschmann, zur Finanzierung des rechtlichen Beistandes.
Liebe-Blogleser und Mitstreiter,
mein Name ist Olaf Kretschmann. Bitte helft mir, meinen Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten und unterstützt meinen Crowdfunding-Aufruf auf Startnext 1) (Link am Artikelende). Für Euren Support danke ich schon vorab.
Der ein oder andere wird mich kennen, denn ich setze mich seit 2012 öffentlich dafür ein, dass niemand gegen seine Würde oder sein Gewissen gezwungen werden kann, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterstützen. Immer wieder werde ich gefragt, ob denn ein Gewissensgrund, die rechtliche Voraussetzung für einen Rundfunkbeitragsbefreiung erfüllt? Diese Frage stellt sich für mich nicht, denn es kommt immer darauf an, welche Perspektive man hier einnehmen möchte. Die der Rundfunkverantwortlichen, die eines Ministerpräsidenten, die eines Richters, die eines Juristen oder die des Betroffenen? Jeder wird eine andere Wahrnehmung und Interpretation zu diesem Sachverhalt haben. Seit also nicht enttäuscht, wenn jemand juristisch bis ins kleinste Detail erläutert, das es nicht darauf ankommt die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen, sondern nur darauf das gesamte Rundfunksystem zu finanzieren. Ein Gesetz ist eine Rechtsnorm die Massengehorsam voraussetzt, diese hat nichts mit dem individuellem Gerechtigkeitsempfinden zu tun.
Wenn Du die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen also als Unrecht empfindest, dann reicht es nicht aus nur empört zu sein – habe Mut. Mut engagiert zu sein. Mut einen neuen Weg zu denken und zu gehen. Seit frei von Angst und folge Deinem Herzen. Jeder Eurer individuellen Gründe kann dazu führen, dass eines Tages offiziell jeder selbstbestimmt seinen Medienanbieter auswählen kann sowie den Rundfunkbeitrag nur noch freiwillig entrichtet und zwar in einer Höhe, wie es für ihn selbst angemessen erscheint.
Warum mein Aufruf?
Seit einigen Jahren setze ich mich mit den Themen Propaganda, Manipulation und Bewusstseinsbeeinflussung auseinander. Ich erlebe täglich eine große Divergenz zwischen dem, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk von sich selbst behauptet, und dem, was er tatsächlich realisiert. Wie viele Bürger/-innen hatte ich diese Sicht nicht immer. Ich meldete mich vor vielen Jahren freiwillig als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ an. Ich muss gestehen, dass ich zum damaligen Zeitpunkt sehr naiv war, denn ich hatte keine Kenntnis, was es mit der GEZ (heute Beitragsservice) auf sich hat. Ich hatte auch keine Kenntnis von der gesamten Organisationsstruktur des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, von der lobbyistischen Verflochtenheit von Politik und Rundfunk und von dem hinter verschlossenen Türen ablaufenden Gesetzgebungsprozess. Ich hatte keine Informationen über den Manipulationsprozess, der durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgesetzt wird. Desto eingehender und detaillierter ich mich mit all diesen Themen auseinandergesetzt habe, umso deutlicher wurde es für mich, dass die erzwungene Abgabe für die Monopolisierung eines Medienanbieters Unrecht ist. Alle Gründe aufzuzählen, warum sich dies aus meiner Sicht so darstellt, würde hier den Rahmen sprengen. Ein wesentlicher Aspekt ist jedoch, dass ich keinen Menschen zwingen kann, etwas zu finanzieren, das er selbst nicht befürwortet. Ich habe deshalb einen gesonderten Antrag gestellt, mich auf Grundlage eines „besonderen Härtefalls“ von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Der „besondere Härtefall“ ist aus meiner Sicht gegeben, da ich gegen mein Gewissen gezwungen werde, die Abgabe zu entrichten. In mir entstünde eine Gewissensnot, wenn ich wissentlich die Herstellung von Massenmanipulationen unterstützen würde. Die Möglichkeit der Befreiung aus Gründen eines „besonderen Härtefalls“ räumt die neue Gesetzgebung jedem Bürger ein. Die Landesrundfunkanstalt lässt diese Art der Befreiung jedoch derzeit nicht zu. Dies führte dazu, dass ich einen Beitragsbescheid erhielt, gegen den ich Widerspruch einlegte. Da der Widerspruch abgewiesen wurde, legte ich Klage beim Verwaltungsgericht ein. Nach der mündlichen Verhandlung wurde meine Klage abgewiesen und mir sogar die Möglichkeit einer Revision verwehrt. Dies hält mich jedoch nicht auf. Ganz im Gegenteil, mit ganzer Willenskraft setze ich mich für Gerechtigkeit ein. Ich habe einen professionellen juristischen Beistand an meiner Seite, der auf das Thema Verfassungsrecht spezialisiert ist. Mein Ziel ist es, mit diesem Spendenprojekt den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu können.
Das Problem
Die gesamte Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Finanzierungsmechanik sind ein Dogma. Die Vorgaben, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten, wie Unabhängigkeit, Objektivität und Ausgewogenheit, und ihm eine Sonderstellung in unserer Gesellschaft verschafft haben, sind für immer mehr Bürger/-innen zu leeren Worthülsen verkommen. Viele Menschen haben sich bewusst dazu entschieden, keine Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr zu nutzen, oder sind sogar der Auffassung, dass die Informationsverbreitungen des Rundfunks gegen die Vorgaben des Rundfunkänderungsstaatsvertrages §§ 10 und 11 sowie die bestehenden Programmaufträge und Qualitätsrichtlinien der einzelnen Landesrundfunkanstalten verstoßen. Zudem basiert das neue Finanzierungsmodell auf einer Zwangsabgabelogik, die aus Sicht vieler Bürger/-innen als ungerecht und eher als diktatorisch statt demokratisch empfunden wird. So ist der rundfunkrechtliche Gesetzgebungsprozess in vielerlei Hinsicht nicht verfassungskonform, da er die Berücksichtigung des individuellen Willens ausschließt. Auch sind die Landesparlamente bei der Ausarbeitung der Gesetzgebungsinhalte nicht direkt eingebunden, der gesamte Vorgang verläuft völlig intransparent. Viele Tausend Menschen wissen nicht, wie sie sich gegen dieses Unrecht wehren können und wie bzw. was sie zu einer grundlegenden Veränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen können. Selbst Bürger/-innen, die einen Klageweg einschlagen, werden derzeit in der ersten Instanz abgewehrt.
Die Idee
In unserer Gesellschaft, die sich selbst als modern, offen und frei sieht, sollten alle Bürger/-innen eine selbstbestimmte Auswahl der Medienanbieter treffen und einen Rundfunkbeitrag auf freiwilliger Basis entrichten können. Diese grundlegende Änderung muss von keinem Ministerpräsidenten oder parteipolitischen Akteur initiiert werden, sondern direkt von den nachteilig Betroffenen. Zum Beispiel von den Menschen, die entgegen ihre Selbstbestimmung dazu gezwungen werden, eine Abgabe für das bestehende Rundfunksystem zu entrichten, und dies als Unrecht empfinden. Um sich wahrnehmbar Gehör zu verschaffen, ist ein mögliches Mittel, den gesamten rundfunkrechtlichen Finanzierungsmechanismus vor dem Bundesverfassungsgericht juristisch klären zu lassen.
Die Umsetzung
In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen normenkonform sind. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2012 steht es jedem Bürger frei, sein Begehren im Kontext der Rundfunkgesetzgebung über alle Instanzen einzuklagen. Diese Umsetzungsvorgabe greife ich auf. Dies ist ein sehr aufwendiger und langer Weg, der sehr viel Mut, Ausdauer und finanzielle Mittel voraussetzt. Es dauerte mehr als 1,5 Jahre, bis ich vor der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht, klagen konnte. Nun geht es zum Oberverwaltungsgericht, danach zum Bundesverwaltungsgericht und zu guter Letzt zum Bundesverfassungsgericht. Nur diese letzte Instanz kann wirklich prüfen, ob ein Bürger gegen sein Gewissen gezwungen werden kann, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine umfangreiche Prozesskostenunterstützung notwendig, die solidarisch und freiwillig durch die Crowd erbracht werden soll.
Das Besondere
Jeder Betroffene kann an diesem Klageweg direkt partizipieren, denn alle diesbezüglichen Informationen werden öffentlich frei zugänglich publiziert. Sollte die Fundingschwelle, d. h. der Mindestfinanzierungsbetrag, überschritten werden, wird der Mehrerlös für die Entwicklung einer neuen Internet-Plattform mit dem Namen „Rundfunkbeitragsbefreiungsservice“ genutzt. Diese Plattform soll ein zentraler Anlaufpunkt für alle Bürger/-innen werden, die sich gegen die Rundfunkbeitragspflicht wehren wollen.
Warum sollte jemand mein Vorhaben unterstützen?
Weil man selbst davon betroffen ist, da man z. B.:
Vielen Dank an den Initiator und Betreiber dieser Plattform sowie deren Moderatoren. Ohne diese würde es nicht solch einen offenen, kritischen, kreativen und inspirierenden Meinungsaustausch zur Finanzierungsmechanik des Rundfunks und des gesamten Rundfunksystems geben. Vielen Dank auch dafür, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt meinen Aufruf zu lesen. Wer sich weiter informieren möchte oder mich direkt unterstützen will, klick einfach hier (Link https://www.startnext.com/olaf-vs-rundfunkbeitrag). Dort habt Ihr auch die Möglichkeit mit mir Kontakt aufzunehmen.
Liebe Grüße – Olaf Kretschmann
1) Startnext: https://www.startnext.com/olaf-vs-rundfunkbeitrag
Hinweis:
Verantwortlich für Idee, Text, Kampagne und Verwaltung der durch den Crowdfunding-Aufruf eingegangenen finanziellen Mittel ist alleine Olaf Kretschmann.
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Eine Gruppe von Aktivisten des Forums GEZ-Boykott.de 1), die für eine demokratische freie finanzielle Willensentscheidung bezüglich der öffentlich-rechtlichen Medienoption kämpft, ist auf einen Justizskandal größten Ausmaßes gestoßen.
In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme. Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger.
Es gibt mindestens 7 Gutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten 2), die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen. Ein sachkundiger Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Bei den Gerichten ist es grundsätzlich an der Tagesordnung, Gutachter zu bestellen und sich auf diese bei der Urteilsfindung zu stützen. Nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es seltsamerweise keine statistisch erforderliche Abweichung in Richtung der Gutachten und auch keine Einbestellung eines Gutachters. Als ob die für Verfassungsfragen nicht zuständigen Verwaltungsrichter noch dazu Experten in Verfassungsfragen wären. Teilweise sind die Urteile voneinander abgeschrieben und die Verfassungsfragen so gut wie gar nicht oder sehr oberflächlich argumentativ begründet. Die Gutachten zur Verfassungswidrigkeit wurden nicht widerlegt.
Wären die Urteile nicht manipuliert, dann müsste es zwangsweise ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten bzw. wissenschaftlichen Arbeiten gehen. Diese gibt es aber nicht. Keines der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Damit überführen sich die verantwortlichen Stellen nach Meinung der Aktivisten eindeutig der Willkür bzw. Rechtsbeugung.
Einige der Aktivisten haben bereits eine Strafanzeige wegen der Rechtsbeugung auf den Weg gebracht. Der vollständige Text der Anzeige wird auf der folgenden Seite detailliert wiedergegeben:
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
Linkverzeichnis:
2) 7 Gutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten
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Hatten wir das nicht bereits vor einem Vierteljahrhundert hinter uns gelassen? Hatten wir uns damals nicht gefreut, dass die Zeiten der Unterdrückung und der Bespitzelung vorbei waren? Ein Vierteljahrhundert später sieht es aber leider nicht danach aus.
Worum geht es? – Ganz einfach: Um den dreistesten Zugriff aller Zeiten in die Taschen aller Bürger mit dem einzigen Ziel, die Symbiose zwischen Politik, Rechtssystem und deren Bühne durch einen Zwang zu finanzieren.
Politik, Rechtssystem und öffentlich-rechtlicher Rundfunk leben in einer Symbiose, deren Nahrung das gesamte Volk ist, also Sie, Ihre Familie, Ihr Umfeld, ich und alle hier Lebenden. Dieser Organismus – ich vergleiche ihn mit einer nimmersatten Raupe – hat sich selbst über das Grundgesetz gehievt und interpretiert es zu seinen Gunsten um.
Das von diesem Organismus geschaffene System ist mit einem Trichter vergleichbar, in dessen Sog ein Teil der Früchte unserer ehrlichen Arbeit geriet, um auf der anderen Seite diese immer dicker werdende nimmersatte Raupe fürstlich zu füttern. Alle in Deutschland Lebenden haben keine Möglichkeit, sich diesem Zwang zu entziehen, es sei denn, man erhält Sozialleistungen vom Staat, man ist Student und erhält man Bafög oder man lebt unter der Brücke!
Ja, unter der Brücke, denn allein das Wohnen zwingt einem, die Raupe Nimmersatt zu füttern.
Ich möchte an dieser Stelle nicht erneut alle Gutachten aufführen, die die Unrechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages zweifelsohne belegen. Genau so wenig möchte ich auf die unverschämten Gehälter, Zusatzleistungen und Pensionen in diesem Bereich eingehen. Gleiches mit der obsoleten Notwendigkeit eines derart aus dem Ruder gelaufenen öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mir geht es an dieser Stelle um die Dreistigkeit der Beitragserhebung, die durch zwei Paragraphen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag uns zu Denunzianten und Spitzeln macht!
Am Ende dieses Artikels finden Sie einen Auszug aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, welcher die Paragraphen acht und neun unverändert wiedergibt. Beschämend!
Ich möchte nicht diese Paragraphen direkt auseinandernehmen, sondern vielmehr ein Beispiel aus dem realen Leben aufführen:
Eine Dame bekommt Zahlungsaufforderungen für die Wohnung, welche sie mit ihrem Ehemann bewohnt. Sie antwortet, sie sei für solche Zahlungen nicht zuständig und sie verfüge darüber hinaus über kein Einkommen – der Ehemann sei der alleinige Geldverdiener.
Der Beitragsservice lässt aber nicht locker und überschüttelt die Dame mit weiteren Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Einschüchterungsschreiben usw. Sie wiederholt sich immer wieder, bis sie vor kurzem wieder ein Schreiben erhielt, in dem sie mit rechtlichen Konsequenzen bedroht wird, falls Sie die mittlerweile auf mehr als 600 EUR angewachsene „Beitragsschuld“ nicht begleicht.
Der Beitragsservice fügt hinzu, die einzige Möglichkeit, die rechtlichen Mittel noch abwenden zu können, sei die Nennung des für diesen Haushalt zuständigen „Rundfunkbeitragszahlungspflichtigen“ mit allen seinen Daten (siehe §8 und §9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags).
Sicher wäre dies ein Leichtes für sie. Die Dame wäre finanziell aus dem Schneider und sie müsste mit keinen rechtlichen Konsequenzen mehr rechnen. Sie sieht es aber nicht ein, denn abgesehen davon, dass das Ehepaar die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzt und größtenteils sogar ablehnt, kann sie das Denunziantentum und Bespitzelung – durch Missachtung des Grundgesetzes begünstigt – nicht mit ihrem Gewissen in Einklang bringen.
So weit sind wir schon gekommen, dass alleine der Aufenthalt auf Bundesgebiet Denunzierung und Bespitzelung rechtfertigen, um ein nicht benötigtes Monstrum aus dem letzten Jahrtausend durch fürstliche Zwangs-Alimentierung weiter zu seiner unaufhörlich wachsenden Fettleibigkeit verhelfen.
Widerstand ist Pflicht! Alles was Sie gegen dieses Unrecht unternehmen, gleichgültig was das ist, hilft uns allen, diesem mittlerweile zum Terror ausgearteten System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Ende zu bereiten.
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Nun folgen die im Artikel genannten Paragraphen acht und neun des zurzeit gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; das alles zur Finanzierungssicherung von Unnötigem und Fernsehmillionären auf Kosten der gesamten Bevölkerung dieses Landes:
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
2. Tag der Geburt,
3. Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
4. gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
5. letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
6. vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
7. Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
8. Beitragsnummer,
9. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
10. Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1,
11. Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
12. Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Datum des Endes des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
2. der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und
3. die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens
1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen
durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
Link zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
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