Es erinnert an das Sprichwort „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“. Nach Meinung vom Herrn Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR, trifft das Schicksal eine Familie nicht hart genug, dass er nicht eine Schippe drauflegen könnte.
Der Sohn ist schwerstbehindert mit Merkzeichen RF. Der Ehemann ebenfalls mit Merkzeichen G aber ohne RF. Aufgrund seiner Behinderung ist er in Frührente. Angemeldet ist der Sohn, der bisher einen Drittelbeitrag im Quartal zahlt, also 17,50 € alle drei Monate.
Nach geltender Regelung sollte das kein Problem darstellen, da die Voraussetzungen gegeben sind. Das kann auf der Internetseite des Beitragsservice nachgelesen werden:
Eine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Merkzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.
Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre. In diesem Fall bekommt der Apparat Schützenhilfe vom Chef persönlich: Die Frechheit dieser Familie muss bestraft werden, auch all diejenigen, die auf die Idee kommen sollten, der Familie zu helfen, müssen empfindlich bestraft werden. Es muss endlich ein Exempel statuiert werden!
Eicher will alles! Er will von dieser Familie 52,50 € im Quartal – dass Sohn und Vater behindert sind, spielt für diesen Herrn überhaupt keine Rolle. Er will gegebenenfalls vollstrecken lassen. In seinen Augen besteht die Familie nicht aus Menschen, sondern aus Beitragsnummern – diese haben gefälligst ihren Beitrag vollständig zu leisten.
Familie zieht vor Gericht – Richter soll laut Eicher befangen sein!
Als ob die Familie nicht bestraft genug wäre, musste sie vor Gericht ziehen, um für ihre Rechte zu kämpfen. Sie schilderte dem Gericht ihren Fall. Demnach verfügte das Gericht, dass in diesem Fall keine Zwangsvollstreckung stattfinden soll.
Der SWR gab sich erwartungsgemäß damit nicht zufrieden und so landete die Familie schließlich beim Landgericht Tübingen. Der Richter Dr. Sprißler verfügte, bis zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht das Verfahren ruhen zu lassen.
Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen
Nicht einmal vor einem Richterspruch macht dieser öffentlich-rechtliche Apparat mit seinem treibenden Motor an der Spitze, SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher, halt.
Hier ein Teil des Anschreibens, alles Weitere im PDF-Dokument:
In Sachen
Südwestrundfunk xxxxxxxxx
wegen Zwangsvollstreckungbeantragt der Gläubiger
den Richter am Landgericht Dr. Sprißler als Einzelrichter sowie als Kammermitglied der 5. Zivilkammer wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Begründung:
Im vorliegenden Verfahren besteht die ernsthafte Besorgnis der Befangenheit. In der Sache handelt es sich hier nämlich bei gleichgelagertem Sachverhalt um die gleichen, wenigstens aber vergleichbare Rechtsfragen, aufgrund derer der Gläubiger Befangenheitsanträge in den unmittelbar durch den Vorlagebeschluss des Einzelrichters vom 03.08.2017 betroffenen Verfahren gestellt hat. Für den Gläubiger stellt sich bei verständiger Würdigung des Sachverhalts zwangsläufig auch im vorliegenden Verfahren die ersthafte Besorgnis der Befangenheit. Diese stützt sich maßgeblich auf folgende Punkte:
- Fortlaufende Verhinderung einer Übertragung der Rechtssache auf die Kammer trotz Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- Mehrfacher Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art.101 Abs.1 S.2 GG)
- Umgehung eindeutiger Vorgaben des BGH und Nichtbeachtung von dessen Rechtsprechung
- Nichtbeachtung grundsätzlicher Verfahrensprinzipien des Zwangsvollstreckungsrechts
Weitere Details sowie die Antwort vom Richter Dr. Sprißler finden Sie im hier verlinkten Dokument im PDF-Format:
Alle PDF-Dokumente: SWR lehnt Richter Dr. Sprißler wegen angeblicher Befangenheit ab
Wie groß muss diese unersättliche Gier sein, dass sie weder vor dem Grundgesetz noch vor menschlichen Schicksalen Halt macht? Die Haltung dieses Herrn SWR-Justitiar braucht nicht weiter kommentiert zu werden, denn diese ist fernab von Religionszugehörigkeit und Weltanschauung zutiefst verwerflich.
Alles was sich dieser Gier in den Weg stellt, wird mit brutalster Gewaltausübung niedergetrampelt: Zwangsvollstreckungen, Kontopfändungen, Schuldnerregister und Inhaftierung. Und jetzt die nächste Stufe der Eskalation: Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparat nicht genehme Richter sollen sogar diskreditiert werden – wenn diese nicht die Apparat-Meinung vertreten, gelten sie als befangen.
Deswegen ist es gerade jetzt wichtiger als je zuvor, Widerstand zu leisten. Wie dieser aussehen kann, wird am Ende des Artikels »Ein Feuerwerk von Meldungen von und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk!« beschrieben.
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