Liebe Mitstreiter und Kritiker des Finanzierungszwangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist eine Weile her, seit meinem letzten Artikel auf dieser Plattform. Ich möchte in einem demnächst zu erscheinenden Artikel einige Möglichkeiten aufzeigen, wie man gegen den Finanzierungszwang vorgehen kann.
Zunächst möchte ich im folgenden Text das Thema der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erörtern. Als engagierter Bürger und Betreiber der Websites GEZ-Boykott und Online-Boykott setze ich mich gegen den Finanzierungszwang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ein. In einer Zeit, in der das Internet den Zugang zu Informationen revolutioniert hat, halte ich die Notwendigkeit einer Zwangsfinanzierung eines so umfangreichen Apparats für obsolet.
Die Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heben dessen wichtige Rolle in der Gesellschaft hervor. Sie argumentieren, dass private Rundfunkanbieter die Meinungsvielfalt nicht gewährleisten können, da sie auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in einem für uns alle sehr bemerkenswerten und fragwürdigen Urteil im Jahre 2018 bestätigt.
Die Annahme, dass private Rundfunkanbieter nicht die erforderliche Vielfalt gewährleisten können, ist in der heutigen Zeit nicht mehr zutreffend. Das Internet hat die Barrieren für den Zugang zu Informationen drastisch reduziert. Plattformen wie YouTube, Podcasts und Social Media ermöglichen es einer breiten Palette von Stimmen, gehört zu werden, ohne auf traditionelle Rundfunkkanäle angewiesen zu sein. Die Vielfalt der Meinungen und Perspektiven im digitalen Raum übertrifft oft sogar diejenige im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darüber hinaus hat sich die Qualität der Inhalte auf vielen privaten Plattformen verbessert, da sie sich im Wettbewerb um Zuschauer und Zuhörer befinden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mag die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt haben, doch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die aktuelle Finanzierungsstruktur die einzig gerechte oder effektive ist. Die technologischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Veränderungen seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor sechs Jahren haben neue Fragen aufgeworfen, die eine Überprüfung und Anpassung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch erforderlicher machen.
Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass aufgrund der Rundfunkfreiheit eine staatliche Handlungspflicht besteht, die funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten.
Es gibt Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags. Wir argumentieren u. a., dass der Beitrag eine finanzverfassungswidrige Zwecksteuer darstellt, für deren Einrichtung bzw. Einzug die Bundesländer bzw. Rundfunkanstalten keine Kompetenzen haben. Der Rundfunkbeitrag führt zu ungerechtfertigt stärkeren Belastungen von Unternehmen und Kommunen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich an die veränderten Mediennutzungsgewohnheiten anpassen und seine Angebote online und mobil verfügbar machen. Dies erfordert eine aktive Gestaltung der digitalen Transformation und die Entwicklung neuer Formate und Inhalte, die den Bedürfnissen und Interessen der Nutzer im Internet entsprechen. Zudem sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich auf seine Kernkompetenzen im Bereich des qualitativ hochwertigen Journalismus und der Bildung konzentrieren. Dazu gehört die Produktion von unabhängigem und investigativem Journalismus sowie die Förderung von Bildung und Kultur.
Diese Reformagenda repräsentiert die zentralen Forderungen der Kritiker des bestehenden Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte dieser Agenda detailliert erläutert und begründet.
Eine grundlegende Neuausrichtung des Begriffs der Grundversorgung ist unumgänglich. Diese sollte sich auf die Bereitstellung von essenziellen Informationen und Bildungsinhalten konzentrieren, die für die demokratische Teilhabe und die öffentliche Aufklärung unerlässlich sind.
Eine drastische Reduzierung der Angebote auf ein Minimum ist erforderlich, einschließlich der Kanäle (Sender). Dadurch kann eine Fokussierung auf qualitativ hochwertige Inhalte gewährleistet werden, die den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte ausschließlich aus Steuermitteln erfolgen. Dies gewährleistet, dass breitere Schultern mehr zum Erhalt des Systems beitragen als schwächere, und entkoppelt den Rundfunk von kommerziellen Interessen.
Politische Gremien sollten sich aus der Finanzierung und Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heraushalten. Eine unabhängige Struktur ist entscheidend, um die Unparteilichkeit und Objektivität des Rundfunks zu gewährleisten.
Angebote, die über die Grundversorgung hinausgehen, sollten durch Werbung, Abonnements oder eine Kombination aus beiden finanziert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diejenigen, die spezifische Zusatzleistungen nutzen möchten, dafür auch entsprechend bezahlen.
Angebote wie Feste, Partys, Orchester und ähnliches sollten eingestellt werden, da sie nicht zur Grundversorgung gehören und Ressourcen verschwenden.
Die Managementstruktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Dies umfasst auch eine drastische Senkung der Löhne und Gehälter in der Führungsebene, um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Ein rotierender Bürgerrat sollte die Geschicke und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks maßgeblich mitbestimmen. Dies stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden und eine direkte demokratische Mitbestimmung gewährleistet ist.
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Wer mich kennt, weiß, dass ich mich seit 2002 dafür einsetze, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Von 2002 bis 2020 – also 18 Jahre lang – habe ich mit unendlicher Mühe eine Plattform geschaffen, die sich abseits von Populismus, Hass und Verschwörung kritisch mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung auseinandersetzt.
Achtzehn Jahre ist eine lange Zeit, insbesondere wenn man gegen eine der mächtigsten Organisationen Deutschlands kämpft. Während auf der einen Seite der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ca. 50.000 Mitarbeitern über 8 Milliarden EUR jährlich durch Gebühren*)- und andere Einnahmen verfügt, stand ich auf der anderen Seite zunächst ziemlich allein da – David gegen Goliath.
Mit der Zeit wuchs die Bewegung und mit Ihr die Aufgaben. Heute sind wir in ganz Deutschland vertreten und die Plattform https://gez-boykott.de/Forum– die größte und mächtigste im Land – wird von hervorragenden Menschen gepflegt, die mit der Zeit nicht nur zum Team gestoßen, sondern auch zu Freunden geworden sind.
Achtzehn Jahre gehen jedoch an einem nicht spurlos vorbei. Die gesamte Auseinandersetzung fand neben Familie und Arbeit statt und wie wir alle wissen, der Tag hat nur 24 Stunden. Vor zwei Jahren musste ich mich, gesundheitlich bedingt, vom aktiven Geschehen zurückziehen – nicht ganz freiwillig, aber doch notwendig. Seitdem kümmere ich mich „lediglich“ um die Technik, während sich das Team hervorragend um das Forum kümmert. Vom Herzen vielen Dank dafür!
Dennoch lässt mich der Fall Schlesinger nicht kalt. Ich habe lange überlegt, ob ich wieder auf unserem Portal was veröffentliche – nach nunmehr als zwei Jahren, kein leichtes Unterfangen. Nicht nur, dass ich etwas eingerostet bin, sondern gesundheitlich bin ich noch nicht so weit, dass ich mit voller Kraft voraus navigieren kann. Ich versuche es trotzdem.
Vor etwas mehr als einer Woche warf der Gerichtsvollzieher erneut einen gelben Umschlag in meinen Briefkasten. Diesen Umschlag habe ich bewusst nicht geöffnet – ich missbrauchte ihn als Motivationsschub. Ich war mir nämlich unsicher, ob ich wieder in der Lage wäre, einen Artikel über dieses Thema zu schreiben. Nun dachte ich, sollte ich mit dem Schreiben wieder beginnen, bräuchte ich unter Umständen einen Nachbrenner, falls die Kraft nachließe. Nun öffne ich jetzt an dieser Stelle den gelben Brief des Gerichtsvollziehers, datiert zum 10. August 2022.
Wie Sie dem Schriftsatz entnehmen können, werde ich zur Abgabe der Vermögensauskunft am 29. August förmlich eingeladen – im Übrigen, noch in der Urlaubszeit in Baden-Württemberg. Und hier schließt sich der Kreis. Warum? Nun der Reihe nach.
Ich bin vom Beruf Ingenieurinformatiker und Mitgeschäftsführer von zwei kleinen Firmen. Die erste entwickelt und betreut ein ERP-System und die zweite erstellt PCB-Layouts für in erster Linie die Automotive-Industrie. Hauptsächlich bin ich aber in der ersten Firma beschäftigt.
Ich bin weder ein Revoluzzer, noch möchte ich legitime Systeme umgehen. Wie viele anderen zahle ich in die Rente- und Gesundheitskasse ein, bezahle Einkommen-, Gewerbe-, Kapitalertrags-, Grund-, KFZ- und sonstige Steuer, alle notwendigen Versicherungen usw. Manchmal reibe ich mir aber die Augen, wenn ich sehe, wie wenig von meiner Arbeit übrigbleibt – das ist aber ein anderes Thema.
Allerdings tue ich mir sehr schwer, den jetzigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitzufinanzieren. Die Gründe dafür habe ich seit 2002 nur zu oft dargelegt und jeder, der diese Zeilen liest, weiß es auch.
Ich möchte ein System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mitfinanzieren, welches seit vielen Jahren eklatante Missstände aufweist und begünstigt – ein System, das Fälle wie Schlesinger ermöglicht. Der Fall Schlesinger ist nur die Spitze des Eisbergs und bringt nur häppchenweise diese Missstände zu Tage.
Um es klarzumachen: Ich bin nicht grundsätzlich gegen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ich bin gegen die aktuelle Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Für Information und Bildung braucht man in keiner Weise ein 8-Milliarden-Monster – es geht viel kleiner, schlanker und ohne Zwang.
Ich werde zur Mitfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gezwungen – gleich dreifach: privat und für jede der zwei Firmen. Wie Sie dem „gelben Brief“ entnehmen können, werde ich zur Abgabe der Vermögensauskunft genötigt, falls ich die Rundfunkgebühren*) nicht bezahle. Ich werde mit der ganzen Gesetzesmacht konfrontiert, ohne mich dagegen wehren zu können. Anders ausgedrückt, ich werde bestraft, wenn ich mich wehre, die offensichtlichen Missstände des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitzufinanzieren. Ein Stückchen weit komme ich mir wie ein Verbrecher vor – so werde ich zumindest behandelt.
Und nun haben wir die Causa Schlesinger. Sie hat betrogen und gelogen, um sich aus den Gebührengeldern*) zu bereichern. Sie hat ein Korruptionsnetz gesponnen, bei dem auch andere sich den Gebührengeldern*) schamlos bedienen. Und wer bezahlt das?
Ja, hier schließt sich der Kreis, mein Kreis. Ich kann nicht anders, ich muss etwas dazu sagen, auch wenn ich es ursprünglich nicht wollte. Ich habe etwas zu sagen!
Nein, das System hat sich schon vor langer Zeit verselbstständigt und es ist nun außer Kontrolle geraten. Werfen Sie einfach einen Blick auf die Intendantengehälter: Womit lassen sich diese rechtfertigen? Aber nicht nur die Gehälter – wie sieht es mit Rentenansprüchen aus? Schlesinger z. B. sollte mit ca. 15.000 EUR im Monat in Rente verabschiedet werden. Was ist Ihre Leistung, dass sie mehr als der Bundeskanzler bekommt? Das müssen einfache Rentner, Studenten, Arbeiter, Handel, Industrie usw. durch Zwang stemmen.
Ohne Prämien, Boni, und sonstige Privilegien verdienen Intendanten nach ARD-Angaben so viel:
BR 340.000€
HR 305.000€
MDR 295.000€
NDR 346.000€
RBB 303.000€
RB 281.000€
SR 245.000€
SWR 361.000€
WDR 413.000€
Das ZDF kommt mit über 370.000 noch dazu – also insgesamt um die 3,3 Millionen EUR im Jahr für 10 Personen – ohne Sachbezüge, Boni usw.
Für die Bezüge dieser Leute soll ich eine Vermögensauskunft abgeben?
Ich bitte darum, nicht missverstanden zu werden. Es ist keine Neiddebatte, sondern eine Debatte über Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Das ist aber komplett aus dem Gleichgewicht geraten.
Teilen Sie bitte diesen Artikel mit Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten. Uns stehen keine 8 Milliarden EUR im Jahr zur Verfügung, um in jedes Wohnzimmer der Republik zu kommen. Wir sind allein auf Sie angewiesen.
Weiter unten möchte ich Ihnen Links und Textausschnitte zeigen, die sich mit dem Fall Schlesinger befassen. Seien Sie aber stark! Sie brauchen einen langen Atem und vor allem starke Nerven, um diesen dreisten Betrug auszuhalten. Vergessen Sie nicht, dass Sie derjenige sind, der betrogen wird!
Nachstehend lesen Sie einen kleinen Ausschnitt dessen, was in den letzten Wochen in der Presse erschienen ist. Das, was aufgedeckt wurde und wird, ist nicht nur skandalös und verwerflich, sondern betrügerisch und kriminell. Richtig bestraft werden jedoch wir, wenn wie uns weigern, dieses System finanziell zu unterstützen.
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https://www.ard.de/die-ard/wie-wir-funktionieren/Gehaelter-und-Verguetungen-102
Unter anderem mietete Sie einen luxuriösen Dienstwagen mit Massagesitzen und nutzte es sogar für private Fahrten. Sie selbst beschäftigte zwei Chauffeure, zu dessen auch Besorgungen für den täglichen Bedarf gezählt haben sollen. Auch Freunde und Familienangehörige sollen „durch die Republik kutschiert“ worden sein. Auf Nachfrage habe der RBB lediglich geantwortet, dass die private Nutzung des Wagens durch die Intendantin privat bleibe.
Der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk, deutsch wie sonst nur das Finanzamt, ringt um Akzeptanz. Der Aufstand des Landes Sachsen-Anhalt gegen eine sonst von den Landesparlamenten durchgewinkte Gebührenerhöhung war jüngst ein Novum. Auch der Appell zahlreicher Literaturwissenschafter, die öffentlich-rechtlichen Anstalten möchten doch bitte das Gendern lassen, zeugt von wachsender Unzufriedenheit.
Vermutlich wissen viele Verantwortliche, dass die Kritik an der politischen wie finanziellen Unausgewogenheit des Systems einen wahren Kern hat.
Schlesinger erhält seit vergangenem Jahr ein Grundgehalt von 303.000 Euro als RBB-Intendantin – 16 Prozent mehr als in ihrer ersten Amtsperiode zwischen 2016 und 2020. Ihre Gesamtvergütung ist aber noch wesentlich höher. Nach Informationen von Business Insider hat Schlesinger 2021 neben ihrem Grundgehalt einen Bonus von mehr als 20.000 Euro erhalten. Der RBB sagt zu der Höhe: nichts.
Neben Grundgehalt und Geheim-Bonus erhält die RBB-Intendantin aber offenbar noch etwas. Dabei geht es um die Versteuerung des geldwerten Vorteils ihres Dienstwagens. Wie berichtet, mietet der RBB seit 2017 luxuriöse Limousinen im Wert von rund 150.000 Euro jeweils für zwölf Monate an, die Schlesinger dienstlich und privat nutzen darf. Zwar greift der Sender für die Finanzierung auf fragwürdige Sonderrabatte der Hersteller von bis 70 Prozent zurück, allerdings orientiert sich der geldwerte Vorteil am Listenpreis der Fahrzeuge. Bei einer pauschalen Versteuerung von einem Prozent des Neuwerts – bzw. 0,5 Prozent bei einem Hybridfahrzeug – müssen also mehrere Tausend Euro pro Jahr an den Fiskus abgeführt werden. Wer zahlt das?
Als einzige ARD-Intendantin hat sie sich vertraglich zusichern lassen, auch ihre beiden persönlichen Chauffeure für private Zwecke nutzen zu dürfen. Auch dieses Privileg muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Was kostet das alles? „Zu steuerlichen Themen machen wir keine weiteren Angaben“, sagt dazu der RBB-Sprecher.
Ehemann ließ sich zu Geschäftsterminen in ihrem Dienstwagen vorfahren. Die Dimension, mit der Schlesinger ihren Dienstwagen samt RBB-Fahrer für dienstfremde Angelegenheiten eingesetzt hat, ist juristisch wohl zu rechtfertigen, offenbart aber ein fehlendes Fingerspitzengefühl bei der Intendantin. Nach Informationen von Business Insider ließ sich der Ehemann von Schlesinger, der Ex-„Spiegel“-Journalist Gerhard Spörl, mehrmals vom RBB-Chauffeur im Audi A8 bei Geschäftsterminen staatsmännisch vorfahren.
„Frau Schlesinger nutzt ihre persönlichen Fahrer intensiv für private Zwecke“, behauptet ein RBB-Fahrer. „Sie wird zu Hause abgeholt und abgesetzt, zur Physiotherapie gebracht, ihre Wäsche abgeholt, Einkäufe erledigt.“ Mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen schildern einen Vorgang, bei denen ein RBB-Chauffeur sogar einen prominenten Bekannten von Schlesinger durch die Republik fahren musste. Auf Anfrage äußerte sich der RBB dazu nicht.
Rechnungen werden frisiert, wie ein Ausschnitt einer E-Mail belegt:
„Liebe Frau (…), die Rechnung 21014 muss bitte geändert werden. Bei der Rechnungslegung müssen 3 Menüs aufgelistet werden – wie bei der Rechnung 21011. Sobald die Personenzahl auf der Rechnung angepasst wurde, leite ich die Rechnung an unsere Buchhaltung weiter. Mit Ihrem Angebot für den 19.02. ist Frau Schlesinger einverstanden und freut sich. Bitte beachten Sie auch hier, dass auf dem Angebot vier Personen stehen, in der Rechnung müsste dann wieder auf drei Personen gerechnet werden. Herzlichen Dank und viele Grüße.“
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/geheim-bonus-frisierte-spesenabrechnungen-und-ein-rbb-chauffeur-fuer-den-ehemann-neue-dokumente-belasten-patricia-schlesinger-a/
Grundversorgung sollen die öffentlich-rechtlichen Sender dem Gebührenzahler liefern. Doch intern darf's nach BILD-Informationen Luxus vom Feinsten sein.
Insgesamt waren für den Umbau der Chefetage (13. Stock) für den ARD-Vorsitz laut Projekt des RBB-Gebäudemanagements mehr als 650 000 Euro veranschlagt worden.
Auch der „Business Insider“ berichtet, dass die RBB-Intendanz an der „Organisation einer mehrtägigen Reise nach London beteiligt“ gewesen sei. Demnach habe der dreitägige Trip in die britische Hauptstadt am 17. September 2021 begonnen. Mit dabei sollen Patricia Schlesingers Ehemann Gerhard Spörl sowie Freunde des Paars aus Norddeutschland gewesen sein, so der „Business Insider“. Anlass der London-Reise war offenbar der „Sheriff's Ball“, eine glamouröse Charity-Veranstaltung, für die nur das Einzelticket umgerechnet rund 260 Euro kostet.
Während rbb-Intendantin Patricia Schlesinger noch um Details ihres Abtritts ringt, werden weitere Einzelheiten zu den angeblichen Geschäftsessen in ihrer Berliner Privatwohnung bekannt. Dezidiert geschäftlich waren diese Dinner demnach nicht, wie Teilnehmer berichten.
Schlesinger-Dinner: Champagner, Sancerre und Hirschkalbsrücken
Schlesinger ließ sich in der Ausgestaltung ihrer Einladungen jedenfalls nicht lumpen, vom Caterer laut „Bild“ Terrine vom Wildlachs, Hirschkalbsrücken, Käse und Apfelstrudel auftragen, zum Runterspülen neben Champagner ein paar Fläschchen Sancerre (Weißwein von der Loire) und Pomerol (Rotwein aus dem Bordelais) ausschenken. Dafür fielen wohl pro Dinner Kosten im hohen dreistelligen Bereich an. Die Rechnung servierte Schlesinger anschließend dem Sender, dem sie vorstand.
Kroemer, Slowik, Reitz - Das sagen die Schlesinger-Gäste
Zum Beispiel bei Prof. Dr. Heyo Kroemer, angesehener Hochschulmanager und seit September 2019 Vorstandsvorsitzender der Charité. „Bei dem Termin handelte es sich, basierend auf Art und Inhalt der Einladung sowie dem Verlauf des Abends, um einen privaten Termin“, lässt er FOCUS online über die Pressestelle der Uniklinik ausrichten. Ein ähnliches Bild zeichnet die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Diese habe, so ein Sprecher, mit großem Erstaunen und Irritation zur Kenntnis genommen, dass die Kosten fürs Abendessen dem rbb in Rechnung gestellt wurden. Für sie sei in keiner Weise ersichtlich gewesen, dass dieses Treffen einen beruflichen Hintergrund gehabt hätte.
Bettina Reitz, Präsidentin der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF), teilt FOCUS online mit: „Mit Patricia Schlesinger verbindet mich seit unserer gemeinsamen Zeit bei der ARD – sie damals beim NDR, ich beim BR – ein kollegial-freundschaftliches Verhältnis.“ Dazu gehörten auch Treffen. „Aufgrund unserer ähnlichen beruflichen Ausrichtung und dem Ursprung unserer Freundschaft sind unsere Gespräche immer eine Mischung aus beruflichen wie privaten Themen.“ Also auch die offenkundige Freundin kann Schlesingers Version nicht bestätigen.
Im Fall der früheren RBB-Intendantin Patricia Schlesinger geht es Schlag auf Schlag. Nun zieht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin den Fall an sich.
Besondere Bedeutung der Sache
Inzwischen wurde zudem bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen gegen Schlesinger sowie gegen ihren Ehemann Gerhard Spörl und den zurückgetretenen Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf übernommen hat. Darüber hat auch das neu eingerichtete Rechercheteam des RBB berichtet. Es wird wegen Korruptionsverdachts ermittelt, der Vorwurf lautet auf Vorteilsannahme und Untreue.
Die Übernahme von der Staatsanwaltschaft wurde mit der besonderen Bedeutung der Sache begründet.
Bei den Ermittlungen geht es um eine mögliche Einflussnahme Schlesingers auf die Vermittlung eines Auftrages der Messe Berlin an Spörl über den ehemaligen RBB-Verwaltungsratschef. Auch als Aufsichtsrat der Messe und von RBB Media ist Wolf inzwischen zurückgetreten.
Nach Medienberichten beschäftigt nun auch eine dreitägige London-Reise der ehemaligen Intendantin den RBB. Schlesinger soll im September 2021 mit ihrem Ehemann Gerhard Spörl unter anderem an einem Charity-Event mit dem Namen „Sheriff’s Ball“ teilgenommen haben – Dresscode: Abendgarderobe mit einem Hauch 20er-Jahre Kostenpunkt pro Ticket 225 Pfund, umgerechnet 260 Euro.
Die Affäre um die zurückgetretene Intendantin Patricia Schlesinger beim Rundfunk Berlin-Brandenburg stürzt auch die ARD in eine Krise. Beim Bayerischen Rundfunk bahnt sich nun der nächste Nackenschlag für die Sendergruppe an. Es geht erneut um Dienstwagen und Chauffeure.
Luxuslimousine mit Massagesitzen, Dinner in der Privatwohnung auf Beitragszahler-Kosten, enorme Gehaltserhöhung: Patricia Schlesinger ist wegen zahlreicher Vorwürfe von der Spitze der ARD und des Rundfunks Berlin-Brandenburg zurückgetreten.
Dennoch hat sie laut Recherchen des „Business Insider“ offenbar Pensionsansprüche von etwa 15.000 Euro im Monat. Der RBB-Skandal offenbart besonders deutlich mögliche Einsparpotenziale des teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Welt.
Am Freitag hatte der auf Schlesinger nachgefolgte ARD-Chef Tom Buhrow – Jahresgehalt 413.000 Euro – eingestanden, dass sein Luxus-Dienstwagen ebenso wie der seiner Vorgängerin über Massagesitze verfügt. Umfragen, in denen bis zu 84 Prozent der Teilnehmer die Abschaffung der Rundfunkgebühr fordern, deuten aber darauf hin, dass die Öffentlich-Rechtlichen größere Probleme haben als verspannte Rücken.
Hat man auch in der NDR-Chefetage fragwürdige Verträge abgeschlossen? Das legt ein Bericht über einen Radio-Berater aus Hannover nahe.
„Business Insider“ berichtete nun, dass es in der Vergangenheit insgesamt einen sechsstelligen Prämienbetrag jährlich für Intendantin und die Direktoren des Senders gegeben haben soll. Ein RBB-Sprecher teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dazu mit: „Mit Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft geben wir derzeit keine Auskunft zu Details der Amtsführung von Patricia Schlesinger, das schließt die Frage der variablen Gehaltsanteile ein.“
Kurz vor dem Rücktritt von Patricia Schlesinger als Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hatte Business Insider bereits über die Existenz eines in der ARD einzigartigen Bonus-Systems berichtet.
Nun liegen vertrauliche Dokumente vor, die lange unter Verschluss waren und die ein 2018 eingeführtes System von Bonuszahlungen für die Intendantin und die vier Direktoren offenbaren.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass Schlesinger 2020 – vor ihrer Gehaltserhöhung – eine Gesamtvergütung von mehr als 300.000 Euro erhielt. Davon entfielen mehr als 60.000 Euro auf eine „Zielprämie“. Ihr Nachfolger, der damalige Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter, erhielt in dem Jahr eine variable Vergütung von rund 50.000 Euro.
Nun liegen Business Insider Akten vor, die der RBB bislang nicht veröffentlichen möchte. Die Dokumente offenbaren ein komplexes System, das vor mehr als vier Jahren eingeführt wurde – und sie zeigen, wer in der Geschäftsleitung wie viel Geld bekommen haben soll. So erhielt Schlesinger demnach im Jahr 2020 neben einem Grundgehalt, einer Aufwandspauschale, einem Familienzuschlag und geldwerter Vorteile noch eine spätere Zielprämie – in Höhe von mehr als 60.000 Euro. Insgesamt listen die Aufzeichnungen Bezüge der Intendantin für das Jahr 2020 von weit mehr als 300.000 Euro auf.
Im Jahr 2021 erhöhte der RBB das Grundgehalt von Schlesinger von 261.000 Euro auf 303.000 Euro. Entsprechend stiegen auch ihre an das Gehalt gekoppelten Prämienzahlungen, so dass Ihre Gesamtvergütung auf weit mehr als 350.000 Euro anstieg. Business Insider konfrontierte am Dienstagmorgen den RBB mit den Recherchen. Ein Sprecher sagte dazu: „Mit Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen der Generalstaatsanwaltschaft geben wir derzeit keine Auskunft zu Details der Amtsführung von Patricia Schlesinger, das schließt die Frage der variablen Gehaltsanteile ein.“
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrscht eine Selbstbedienungsmentalität. Das ist kein Wunder, denn die intransparente Finanzierung lädt zum Missbrauch ein. Über die Höhe der Gebühren muss endlich demokratisch entschieden werden.
Die Affäre um die ausgeschiedene RBB-Chefin Patricia Schlesinger weitet sich aus. Nachdem Business Insider ein geheimes Bonussystem enthüllt hat, unterstreichen weitere Recherchen ein fragwürdiges Innenleben des Senders.
So beförderte der RBB nach dem Abgang Schlesingers trotz interner Kritik die Ehefrau der Juristischen Direktorin in die Geschäftsleitung. Sie war zuvor Personalchefin und für das Bonussystem zuständig, von dem die Führungskräfte profitierten.
Interne Dokumente belasten zudem den langjährigen Verwaltungsdirektor und neuen Intendanten Hagen Brandstäter: Demnach zahlt die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt ausgeschiedenen Mitarbeitern seit Jahren Gehälter fürs Nichtstun.
Der Fall: Im November 2018 übernahm eine Vertraute von Patricia Schlesinger, Edda Kraft, die Leitung der kommerziellen Tochterfirma RBB Media. In einer Pressemitteilung hieß es: „Sie tritt die Nachfolge von Klaus-Wilhelm Baumeister an, der die RBB Media GmbH auf eigenen Wunsch verlässt.“
Wegen Baumeisters Liebesbeziehung: Führungskräfte sahen Betriebsfrieden in Gefahr
Unter dem internen Druck unterschrieb Baumeister im Herbst 2018 einen Aufhebungsvertrag mit der RBB Media und machte also Platz für Edda Kraft. Der genaue Inhalt der Vereinbarung ist nicht bekannt. Aber: Aus internen Buchungsakten geht hervor, dass Baumeister weiterhin ein monatliches Gehalt vom RBB erhält – ohne dafür eine Leistung zu erbringen. „Baumeister musste seinen Posten für die Vertraute von Schlesinger räumen – dafür erhielt er die Fortzahlung seines RBB-Gehalts bis zur Rente“, sagt eine mit dem Vorgang vertraute Person. Auf Anfrage von Business Insider sagte ein RBB-Sprecher: „Mit Herrn Baumeister ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen, wir machen daher keine weiteren Angaben.“
Zahlungen bis zum Rentenalter an ausgeschiedenen Manager
Neben der Causa Baumeister gingen somit auch weitere auffällige Zahlungen beim RBB über seinen Schreibtisch. Dabei geht es um den ehemaligen Chef der RBB-Tochterfirma Dokfilm, Jost-Arend Boesenberg. Im Herbst 2019 enthüllte der Landesrechnungshof Brandenburg dubiose Vorgänge bei der Produktionsfirma, die unter anderem „Polizeiruf 110“ produziert. Daraufhin schied Boesenberg laut Presseerklärung auf eigenen Wunsch zum Februar 2020 aus. Wie aus internen Buchungen hervorgeht, erhielt der umstrittene Manager aber weiterhin Geld direkt vom RBB. Bis zum 18. August 2020 kassierte Boesenberg ein Grundgehalt von 95.000 Euro und sogar eine „Leistungszulage“ des öffentlich-rechtlichen Senders in Höhe von knapp 8000 Euro. Insgesamt also mehr als 100.000 Euro im Jahr. Wofür? Ein RBB-Sprecher dazu: „Herr Boesenberg hatte eine Vorruhestandsregelung, er hat inzwischen das Rentenalter erreicht. Zur Höhe der Bezüge machen wir aus Gründen des Beschäftigtendatenschutzes keine Angaben.“
Stefanie T. (Name geändert) ist eine weitere ehemalige RBB-Mitarbeiterin, die noch bis zu ihrer Rente in einigen Jahren Geld vom Sender bekommt. Sie war in leitender Position, hatte mit Zahlen zu tun. „Sie war unbequem und sollte weg“, erzählte uns eine mit dem Vorgang vertraute Person. Eine höhere Abfindungszahlung wäre auffällig gewesen, so der Insider. Und weiter: „Daher wurde 2018 vereinbart, ihren Lohn einfach weiterzuzahlen. Das fällt nicht auf.“ Tatsächlich finden sich die Überweisungen an T. im internen Buchungssystem, der Name taucht im internen Telefonverzeichnis aber nicht mehr auf. Ein RBB-Sprecher: „Zu Details von individuellen Arbeitsverhältnissen machen wir aus Gründen des Beschäftigtendatenschutzes keine Angaben.“
Als Intendantin servierte Patricia Schlesinger gemeinsam mit ihrer Chefjustiziarin beim rbb einen Medienmanager ab. Um ihn loszuwerden, muss der Sender ihm mehr als 700.000 Euro zahlen. Vom rbb-Rechercheteam*
Der rbb bezahlt seit vier Jahren einen Medienmanager, der faktisch freigestellt ist. Bis 31. August 2026 soll der Mann insgesamt mehr als 700.000 Euro erhalten. Davon hat der Sender ihm seit seinem Ausscheiden bereits mehr als 300.000 Euro ausgezahlt.
Die monatlichen Zahlungen verantwortet nach Informationen des rbb-Rechercheteams neben der kürzlich abberufenen Intendantin Patricia Schlesinger auch Susann Lange, damals Justiziarin des Senders und heute Juristische Direktorin. Die beiden boten dem zum Vertragsabschluss 57-jährigen Manager die lukrative "Vorruhestandsregelung" an.
Der Manager hatte seit den Neunzigerjahren für den rbb gearbeitet, ursprünglich als Jurist, zuletzt als Geschäftsführer der rbb media GmbH. Bei der Tochterfirma des Senders könne er auf eine "außerordentliche Erfolgsgeschichte" zurückblicken, ließ sich Schlesinger im Sommer 2018 in einer Pressemitteilung zu seinem Weggang zitieren. Man bedauere diesen sehr, die Zusammenarbeit sei ausgezeichnet gewesen.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) musste freien Mitarbeitern für die Jahre 2020 und 2021 über 450.000 Euro an Ausgleichszahlungen überweisen – weil er sie nicht wie vereinbart einsetzte.
Vor allem Kameraleute erhalten weniger Aufträge, weil der RBB beim digitalen Umbau die Technik und das Personal reduzieren und so langfristig sparen will. Momentan führt die Personalpolitik allerdings zu einem Minus.
Personalvertreter reagieren mit Unverständnis auf den Umgang mit den langjährigen Mitarbeitern. Die Kameraleute seien hochqualifiziert. „Sie sollen fürs Arbeiten bezahlt werden, nicht fürs Rumsitzen.“
Beim Rundfunk Berlin Brandenburg ist die Suche nach einem Interimsintendanten in vollem Gange. Die fristlos entlassene Senderchefin Patricia Schlesinger wähnt sich indes als Bauernopfer.
Keine Abfindung, keine Pension
Schlesinger wird indes fristlos entlassen und bekommt keine Abfindung. Die Entscheidung sei mehrheitlich gefallen, hieß es vom Verwaltungsrat. Man wolle die Rechte des RBB gegenüber der 61-Jährigen im Interesse der Beitragszahler bestmöglich wahren. Zudem solle Schlesinger auch keine Pensionsansprüche aus ihrer RBB-Zeit erhalten. Vor einer Woche war sie vom Rundfunkrat - dem zweiten Kontrollgremium - bereits abberufen worden.
Schlesinger ließ über ihren Anwalt zur außerordentlichen Kündigung mitteilen: „Ich bedaure diese Entscheidung, die offensichtlich politisch motiviert ist, um einen Sündenbock zu haben. Dieses Vorgehen ist durch die Faktenlage keinesfalls gedeckt.“ Weiter hieß es: „Die Untersuchungen sind längst nicht abgeschlossen. Ich sehe ihrem Ergebnis zuversichtlich entgegen.“
Die massiv in die Kritik geratene und abberufene Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, wird fristlos entlassen. Sie soll demnach auch keine Abfindung oder Ruhegeldzahlungen erhalten.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/keine-abfindung-fuer-die-ex-rbb-intendantin-verwaltungsrat-entlaesst-patricia-schlesinger-fristlos/28617826.html
Wenn Sie über gute Nerven und ein großes Durchhaltevermögen verfügen, haben Sie es bis hierher geschafft. Das, was Sie gelesen haben, ist nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was in den letzten Wochen erschienen ist. Das alles ist nicht nur skandalös und verwerflich, sondern betrügerisch und kriminell. Richtig bestraft werden jedoch wir, wenn wie uns weigern, dieses System finanziell zu unterstützen.
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*) 2012 wurde die damalige GEZ-Gebühr in den heutigen Rundfunkbeitrag "umgewandelt". Es wird seitdem gestritten, ob es sich wirklich um einen Beitrag handelt oder diese Abgabe doch eine Gebühr ist. Ich bezeichne das weiterhin las Gebühr.
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Von Dr. iur. utr. Frank Jürgen Werner Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D.
mit ausgewählten Beiträgen von Prof. Dr. iur. Klaus Meßerschmidt
Frank Hennecke
geb. 1943 in Wertheim am Main
67061 Ludwigshafen am Rhein
Herzogstraße 15
Dr. iur. utr. (Universität Heidelberg)
Berufstätigkeit in der Landesregierung Rheinland-Pfalz von 1971 – 2008, zuletzt als Leitender Ministerialrat
Ehem. Lehrbeauftragter an den Universitäten Konstanz, Mainz, Kaiserslautern, Trier und Speyer
Veröffentlichungen zum Verfassungs-, Schul-, Umwelt- und Arbeitsrecht sowie zur Rechtsgeschichte
Gründe für die „Streitschrift“ gegen die Rundfunkabgabe:
keine persönlichen Interessen, allein Eintreten für rechtsstaatliche Verhältnisse
Frank Hennecke
20.02.2021
Hennecke schreibt:
Zahlreiche Bürger wehren sich gegen die neue, seit 2013 geltende Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Abgabe wird auf jede Wohnung erhoben, ganz unabhängig davon, ob der Wohnungsinhaber Rundfunk empfängt oder empfangen will. Ein Recht, den Rundfunkempfang abzumelden, gibt es nicht. Wer eine Wohnung hat, wird von den Rundfunkanstalten lückenlos aufgespürt. Wer nicht zahlt, wird gnadenlos mit Zwangsvollstreckung verfolgt.
Die Verwaltungsgerichte haben bislang alle Klagen von Bürgern gegen die Rundfunkabgabe abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 die Rundfunkabgabe für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl hält die öffentliche und rechtswissenschaftliche Diskussion an.
Die vorliegende Schrift unternimmt den Versuch nachzuweisen, daß die Rundfunkabgabe, was ihre Erhebung angeht, nach wie vor keine verwaltungsrechtliche Grundlage hat, und was die gesetzliche Grundlage selbst angeht, verfassungswidrig ist.
Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im finanz-verfassungsrechtlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer, zumindest die Form einer Abgabe, die das Grundgesetz nicht kennt.
Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes –GG-), gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG), gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG), gegen die Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1 GG) gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Absatz 1 GG) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt.
Die Abgabe auf die Wohnung ist ein Sprengsatz in der Rechtsordnung!
Die vorliegende Schrift tritt insoweit der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 entschieden entgegen.
Frank Hennecke
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Wir freuen uns sehr, über einen weiteren Erfolg vom Rechtsanwalt Thorsten Bölck gegen das Fordern nicht existenter und frei erfundener sogenannter „Vollstreckungsgebühren“ im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.
Daher gleich ein Aufruf an alle, die sich in einer ähnlichen Lage befinden bzw. befanden: Man kann und man sollte sich auch zur Wehr setzen. Es ist schon schlimm genug, einen nicht bestellten, unnötigen und aufgeblähten Rundfunk durch Zwang finanzieren zu müssen, dass man zusätzlich durch erfundene „Vollstreckungsgebühren“ die Stadtkassen füllt!
Anlässlich einer Vollstreckung für den NDR erstellte die Stadt Aurich am 8. Juli 2021 eine an einen Bürger der Stadt gerichtete Vollstreckungsankündigung. In dieser ist neben der Forderungsbezeichnung „Rundfunkbeitrag“ auch „Vollstreckungsgebühr“ mit einem Betrag von 38 € genannt.
„Vollstreckungsgebühr“ gibt es gesetzlich nicht. Es ist quasi eine Erfindung der Stadt Aurich, um sich mit einer nicht existierenden Gebühr auf Kosten der Bürger ungerechtfertigt zu bereichern.
Die gesetzlich existierenden Gebühren sind in der niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung aufgeführt. „Vollstreckungsgebühr“ ist dort nicht genannt.
Der betroffene Bürger wandte sich deswegen an Rechtsanwalt Thorsten Bölck, um sich gegenüber der Stadt Aurich vertreten zu lassen, da diese von ihm eine nicht existente Gebühr fordert.
Rechtsanwalt Thorsten Bölck forderte am 26. Juli 2021 von der Stadt Aurich das Unterlassen der Vollstreckung wegen „Vollstreckungsgebühr“, da die Stadt Aurich nur Gebührenforderungen vollstrecken darf, die es gesetzlich gibt und sie keine gesetzlich nicht existenten Gebühren vollstrecken darf. Die Stadt Aurich bestätigte mit E-Mail vom 12. August 2021, keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen „Vollstreckungsgebühr“ durchzuführen.
Dem betroffenen Bürger sind für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Thorsten Bölck Kosten über 90,96 € entstanden. Diese 90,96 € wurden von der Stadt Aurich als Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung gefordert. Die Stadt Aurich hat ihre Amtspflicht zu gesetzmäßigem Behördenhandeln verletzt, indem sie eine gesetzlich nicht existente „Vollstreckungsgebühr“ forderte. Die Stadt Aurich zahlte den geforderten Schadensersatz – ein erfreuliches Ergebnis für den betroffenen Bürger.
Angehängt sind die Dokumente, aus denen sich der Fall ergibt:
Zu diesem Thema hat mich mehrmals dieselbe Frage erreicht:
„Gilt das auch in anderen Bundesländern?“
Ich habe Herrn Bölck danach gefragt und von ihm folgende Antwort erhalten:
Zitat von Thorsten Bölck
Den Begriff „Vollstreckungsgebühr“ gibt es gesetzlich nicht, weil er viel zu unpräzise ist und die Vollstreckung nur der Oberbegriff für alle gesetzlich zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen ist.
Man muss jede landesrechtliche Regelung individuell betrachten.
Hierzu 2 Beispiele:
- In Brandenburg gibt es nach § 5 BbgKostO (Brandenburgische Kostenordnung) eine Grundgebühr, die mit der Beauftragung der Vollstreckungsbehörde entsteht. Da einer VollstrAnk eine Beauftragung. d. VollstrBehö zugrunde liegt, darf in Brandenburg in einer Vollstreckungsankündigung eine Grundgebühr gefordert werden.
- In Hessen entsteht nach § 2 (2) HessVwVKostO (Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung) die Gebührenschuld einer Pfändungsgebühr bereits mit der Versendung einer Vollstreckungsankündigung.
Darüber hinaus schreibt Herr Bölck noch folgendes (beigelegtes Schreiben darf ich veröffentlichen):
Zitat von Thorsten Bölck
Nach § 11 VO VwVG NRW wird eine Pfändungsgebühr nicht erhoben, wenn eine Vollstreckungsankündigung erstellt wird. Für das Erstellen von Vollstreckungsankündigungen darf die Stadt Meinerzhagen keine Pfändungsgebühr fordern – sie tut es trotzdem und begeht dadurch eine Amtspflicht Verletzung
Auskunft gemäß §§ 4 und 5 des Informationsfreiheitsgesetz NRW I.Z.: 152/20
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bölck,
mit Schreiben vom 23.01.2021, eingegangen per E-Mail mit selben Datum, baten Sie gemäß § 4 IFG NRW um Mitteilung, in wie vielen Fällen die Stadt Meinerzhagen in 2020 für das Erstellen einer Vollstreckungsankündigung eine Pfändungsgebühr gefordert hat und zwar durch Nennung einer solchen in der Vollstreckungsankündigung.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Meinerzhagen im Jahre 2020 insgesamt 1.053 Vollstreckungsankündigungen mit einer Pfändungsgebühr erlassen hat.
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Der WDR, die zweitgrößte Sendeanstalt Europas, geht mit allen Mitteln gegen Bürger vor, die den sogenannten „Rundfunkbeitrag“ (besser bekannt als GEZ-Gebühr) verweigern. Unter anderem lässt er von den Städten Kontopfändungen vornehmen, um säumige Beiträge einzutreiben. Ein mächtiger Apparat gegen den einzelnen Bürger als letztes und schwächtes Glied in der Kette.
Aber nicht alles, was sich dieser Apparat leistet, kann durchgesetzt werden, wenn man sich zu helfen weiß. Mit Hilfe des bekannten Rechtsanwalts Thorsten Bölck konnte eine Kontopfändung in Köln erfolgreich abgewendet werden.
Aufgrund von einem Bürger geschuldeter „Rundfunkbeiträge“ hatte die Stadt Kerpen am 22.6.2021 auf Veranlassung des WDR dessen Forderungen gegenüber der Kreissparkasse Köln als Drittschuldner gepfändet.
In der Pfändungsverfügung hat die Stadt Kerpen keinen zu vollstreckenden Leistungsbescheid genannt, so dass davon ausgegangen werden musste, dass es einen solchen nicht gibt und somit die Vollstreckungsvoraussetzungen nach § 6 (1) Nr. 1 VwVG nicht vorliegt.
In ihrer Forderungsaufstellung hat die Stadt Kerpen neben anderen Forderungen u. a. gesetzlich nichtexistierende „Vollstreckungsgebühren“ mit 21€ genannt – eine reine „Erfindung“, da es keine Rechtsnorm gibt, die zur Zahlung von „Vollstreckungsgebühren“ verpflichtet.
In der Pfändungsverfügung hat die Stadt Kerpen nicht ausgesprochen, dass der Vollstreckungsgläubiger, für den gepfändet ist, die Forderung einziehen kann. Dass muss sie aber nach § 40 (1) VwVG NRW tun, wenn sie vom Drittschuldner Zahlung verlangt. Die Stadt Kerpen hat von der Kreissparkasse Köln Zahlung verlangt, indem sie diese aufgefordert hat, den in der Pfändungsverfügung genannten Betrag an sie zu zahlen. Die Stadt Kerpen durfte die Kreissparkasse Köln aber nicht zur Zahlung auffordern, weil sie nicht ausgesprochen, dass der Vollstreckungsgläubiger, für den gepfändet ist, die Forderung einziehen kann.
Aus diesen drei Gründen ist die Pfändungsverfügung rechtswidrig.
Gegen die Pfändungsverfügung wurde Widerspruch eingelegt. Außerdem wurde beim Verwaltungsgericht Köln (6 L 1284/21) ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Zur Begründung wurden die drei hier genannten Gründe angeführt.
Aufgrund dieser Begründung für den Widerspruch und für den Antrag an das Verwaltungsgericht Köln hob die Stadt Kerpen ihre Pfändungsverfügung auf und erklärte gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln, dass sie die Kosten des Verfahrens trägt.
Somit steht fest, dass die Pfändungsverfügung rechtswidrig war.
Natürlich ist es erfreulich, wenn man einen kleinen Etappensieg erlangt, es bleibt jedoch ein fader Beigeschmack. Man fragt sich, warum man im 21. Jahrhundert ein Mammutsystem finanzieren muss, welches seit Jahrzehnten nicht mehr benötigt wird – zumindest in dieser Größe? Wie viele Bürger wissen sich nicht zu wehren und werden gesetzwidrig gepfändet und mit nichtexistierenden Gebühren belegt? Es ist eigentlich egal, wohin man schaut, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu einer finanziellen und gesellschaftlichen Belastung geworden und muss radikal auf das notwendigste reduziert werden.
Dennoch freuen wir uns über diesen Sieg und wir hoffen, dass viele sich gegen diese gesetzwidrigen Praktiken zur Wehr setzen.
Angehängt sind die Dokumente, aus denen sich der Fall ergibt: Pfändungsverfügung, Antrag an das Verwaltungsgericht und Erlassungserklärung der Stadt Kerpen:
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Zunächst hoffe ich, unsere Leser hatten trotzt der besonderen Umstände ein schönes Weihnachtsfest. Ich nutze diese einleitenden Zeilen dazu, Allen ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2021 zu wünschen. Vielleicht bringt uns das Jahr 2021 nicht nur das Ende der Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen, sondern auch endlich die ersehnte Wende in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Bundesverfassungsgericht
Das Urteil 1 BvR 1675/16 des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrages im Jahre 2018 war für uns alle wie ein Schlag ins Gesicht: Das, was während der mündlichen Verhandlung ablief, hatte mit dem späteren Urteil kaum noch was zu tun. Viele fragen sich heute noch, wie so etwas beim höchsten Gericht dieses Landes möglich sein konnte? Das tat und tut in doppelter Hinsicht weh: Zuerst hatten wir im Jahre 2018 unser Ziel, die aus unserer Sicht bestehende Verfassungswidrigkeit bestätigt zu bekommen, nicht erreicht. Noch schmerzhafter war die Tatsache, dass dieses Urteil viele an der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zweifeln ließen – den Anwesenden ist es bis heute nicht möglich, die Verhandlung mit dem Urteil in Einklang zu bringen. Auch das teils in sich widersprüchliche Urteil, mit den enthaltenen Lobeshymnen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, tragen dazu bei. Erschüttert wurde das Vertrauen in das BVerfG auch durch die Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, dessen Bruder Paul Kirchhof für einen kolportierten sechsstelligen Betrag das Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Rundfunkbeitrages erstellt hat. Schon allein um keine Zweifel an einem unabhängigen interessenskonfliktfreien Verfahren und Urteil aufkommen zu lassen, wäre es geboten gewesen, Ferdinand Kirchhof daran nicht zu beteiligen. Stattdessen wurde lapidar behauptet, innerhalb der Familie Kirchhof wäre der Rundfunkbeitrag kein Thema und damit auch kein Interessenkonflikt bzw. keine Besorgnis zur Befangenheit gegeben. Bilde sich jeder selbst seine Meinung zu diesem „Bruderurteil“. [2]
Der Schaden ist enorm! Es entstand der Eindruck, der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht über dem Grundgesetz und das mit der Unterstützung des höchsten Gerichts Deutschlands. Das in einer Zeit, in der Politik, staatliche Institutionen und Presse an Glaubwürdigkeit verlieren, während alternative und oft zweifelhafte Bewegungen an Zuspruch gewinnen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht eine große Chance verpasst, ein gerechtes Urteil im Namen des Volkes zu fällen.
Trotz des Urteils im Jahre 2018 wird unsere Arbeit ununterbrochen fortgeführt. An dieser Stelle ein großes Lob an das gesamte Team, das unser Forum gez-boykott.de hervorragend führt. Das Team hat mit seiner unermüdlichen Arbeit, die Stellung des Forums nicht nur verfestigt, sondern auch ständig weiter ausgebaut. Unser Forum ist in Deutschland einzigartig: Es gibt keinen einzigen Ort, der so viel Wissen und Information über alle Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beherbergt. Zu den öffentlichen und für alle einsehbaren Inhalten gesellen sich die internen Arbeitsgruppen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit einzelne Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bearbeiten. Hier auch ein Dank an unsere Mitglieder!
Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2021 für jede Wohnung monatlich um 86 Cent erhöht werden – das entspricht einer jährlichen Mehreinnahme von über 400 Mio. €. Damit wollten die Rundfunkanstalten die von ihnen behauptete Finanzierungslücke schließen. Hier fragt man sich schon verwundert, warum die üppigen 9,5–10 Milliarden Euro Rundfunkbeiträge inkl. Werbung und Rechteverwertung nicht mehr ausreichen sollen. Schließlich bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr als das Bruttoinlandsprodukt vieler Länder unserer Erde. Länder wie Haiti, der Kosovo, die Malediven und viele anderen müssen sich mit weniger begnügen als der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Erfüllung einer nicht mehr zeitgemäßen Grundversorgung benötigt. Zur unzeitgemäßen Grundversorgung zählen u. a. seichte Unterhaltungssendungen, eine in der Wahrnehmung vieler einseitige Berichterstattung, teure Sportrechte, unzählige Talkshows usw. Dazu kommen überteuerte Löhne und Gehälter samt traumhaften Pensionen zusätzlich zur Rente hinzu! Und nun sollen weitere über 400 Mio. € pro Jahr durch die Erhöhung des Rundfunkbeitrages in die öffentlich-rechtliche Rundfunkkasse fließen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spricht über und fordert stets Solidarität von uns Beitragszahlern. Der Rundfunkbeitrag sei eine solidarische „Demokratieabgabe“, die von jedem verantwortungsvoll zu entrichten sei, sagen uns die Rundfunkfunktionäre, Gesetzgeber und Politiker. Solidarität – heute notwendiger als eh und je in der jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fordert dennoch lautstark eine Beitragserhöhung, ohne Rücksicht auf die besondere aktuelle Lage zu nehmen. Während viele durch die Pandemie um ihre finanzielle Existenz bangen, entzieht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedweder solidarischen Verantwortung. Im Gegenteil: Hotels und Gastronomie müssen ihre Tore schließen, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk dennoch für jedes Hotelzimmer, für jede Gaststätte und für jedes geschlossene Geschäft den Rundfunkbeitrag weiterhin und zum Teil rabiat einfordert. Und nun fordern ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzlich noch mehr Geld von uns allen – über 400 Mio. € im Jahr. Das ist nicht nur fehlende Solidarität in schwierigen Zeiten, nein, genau das Gegenteil ist der Fall – purer Egoismus!
Wie rabiat und wenig solidarisch der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zeigt sich auch in den Weihnachtswünschen des NDR an die (seine) Vollstrecker. Darin insistiert der NDR auch in dieser für viele schwierigen Situation keine Rücksicht zu nehmen. Mehr dazu im Forum unter der Adresse:
Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
Ministerpräsident Reiner Haseloff
Nach den geltenden demokratischen Regeln, müssen alle 16 Bundesländer einer Erhöhung zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Sachsen-Anhalt hat jedoch die Erhöhung blockiert: Ministerpräsident Reiner Haseloff nahm den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurück.
Hierbei hat die sog. „Kenia-Koalition“ in zweifelhafter Weise mit einem Bruch gedroht, sollte die CDU gegen die Beitragserhöhung abstimmen. Einziger Grund für diese Drohung war die Tatsache, dass auch die AfD nicht zustimmen würde und damit CDU und AfD eine Mehrheit gegen die Beitragserhöhung hätten. Es darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Beitragsstabilität fester Bestandteil des Koalitionsvertrags ist – daher war die Festlegung der CDU, gegen die Beitragserhöhung abzustimmen, folgerichtig. Die Linke, die ebenfalls gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war, ist zusammen mit der SPD unter Missachtung des Koalitionsvertrages einfach umgefallen.
Im Übrigen führt uns das die fast paranoide Haltung der Politik vor: Legitime Ziele müssen verworfen werden, sobald diese auch von der AfD verfolgt werden. Damit gibt man der AfD ein mächtiges Instrument an die Hand, um das politische und gesellschaftliche Geschehen in Deutschland zu torpedieren.
Nun, egal wie die Ablehnung zustande kam: Es handelt sich um ein Novum in Sachen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn dieser war über Jahrzehnte gewohnt, die parlamentarische – immer zustimmende – Abstimmung als notwendiges Übel anzusehen.
Vielleicht – so hoffe ich – hat Sachsen-Anhalt etwas in Bewegung gesetzt, das diesem Automatismus ein Ende setzt und die längst überfällige gesamtgesellschaftliche Diskussion über dieses Thema befeuert.
Wie erwartet, fiel die Reaktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich aus: ARD, ZDF und Deutschlandradio kündigten an, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Grund: Sie berufen sich auf die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit und die ihnen zustehende „bedarfsgerechte Finanzierung“. Die vielen Fragen, die sich aus dieser Aussage automatisch ergeben, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter aufführen, geschweige denn behandeln – dies würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Daher verweise ich auf andere Artikel auf dieser Seite und auf unser Forum.
Tom Buhrow
Tom Buhrow, Intendant des WDR und Vorsitzender der ARD erklärte in einem bemerkenswerten Interview des „Handelsblatt“ am 11.12.2020, dass Politiker im Sachsen-Anhalt Verantwortungsverweigerer seien und dass die CDU-Abgeordneten unzulässigerweise die Ratifizierung des Staatsvertrags (Anmerkung: und somit die Beitragserhöhung) mit Programmkritik verknüpft hätten. Die weiteren Aussagen, deren Kommentierung und den Link zum Interview finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: „Politiker werden zu Verantwortungsverweigerern“
Das Interview ist nichts für schwache Nerven: Es handelt sich um ein Musterbeispiel für die Anwendung des Framing-Manuals [1] mit einer nicht mehr zu überbietenden und maßlosen Überheblichkeit. Es entsteht der Eindruck, Herr Buhrow befände sich in einem Paralleluniversum mit seiner eigenen alternativen Realität. Vielleicht trägt sein Grundgehalt von ca. 400.000 € im Jahr zu dieser Realitätsverzerrung bei.
Die parallelen und alternativen Ansichten des Herr Buhrow waren mit dem Interview vom „Handelsblatt“ noch lange nicht abgehandelt. In einem Interview von „Welt“ vom 22.12.2020 mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts erklärte dieser u. a. folgendes:
Zitat vom Ministerpräsidenten Haseloff:
»Der ARD-Vorsitzende hat den Abgeordneten erklärt, dass sie in diesem Verfahren im Grunde nur eine notarielle Funktion hätten. Also dem Vertrag zustimmen müssten. Später hat er gesagt, sie seien „Verantwortungsverweigerer“. Sehr überzeugend war das nicht. Man kann doch frei gewählten Abgeordneten nicht vorschreiben, wie sie abzustimmen haben, und das dann rein verfahrenstechnisch begründen. Da muss dann schon mehr kommen.«
Die weiteren Aussagen, deren Kommentierung und den Link zum Interview finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
Steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk über den frei gewählten Landesparlamenten? Diese Frage möge jeder für sich selbst beantworten.
Die Verantwortlichen reden immer davon, dass sie den demokratischen Prozess respektieren. Scheinbar nur solange es in ihrem Sinne läuft – ansonsten muss die Demokratie geändert werden. Das zeigt eindrucksvoll der neue Wunsch des Herr Buhrow. Ein wenig demokratisches Verhalten einer Institution und deren vorstehenden Protagonisten die angeblich eine Stütze der Demokratie sein soll!
Herrn Buhrow ist die einheitliche demokratische Abstimmung der 16 Bundesländer ein Dorn im Auge. Er plädiert dafür, dass sich künftig nicht mehr alle 16 Landtage einig sein müssen, wenn es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geht. »Damit wäre viel gewonnen.«, sagte er dem „Spiegel“. Das Abstimmungsverfahren alle vier Jahre sei „ungeheuer kraftraubend“ und habe jetzt „zu einer Krise der föderalen Gemeinschaft geführt“.
Durch die vom Buhrow vorgeschlagene antidemokratische Änderung wäre nur etwas für die direkten Profiteure des Rundfunkbeitrages gewonnen! Sollten die Landesparlamente durch den Wegfall der einheitlichen Abstimmung ausgeschaltet werden, wäre die Demokratie auf- und abgegeben. Die Öffentlich-Rechtlichen sprechen aus diesem Grund wohl auch euphemistisch vom Rundfunkbeitrag als eine „Demokratieabgabe“.
Realitätsverlust und Überheblichkeit des Herrn Buhrow sind schwer zu ertragen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann nicht weiter nach Gutdünken an der geänderten Realität vorbei immer mehr für eine immer weniger benötigte Leistung wollen. Wenn die Rahmenbedingungen sich ändern, muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk entsprechend angepasst werden. Wenn das heißt, er muss stark reduziert werden, so muss es erlaubt sein, entsprechende Schritte einzuleiten. Die einheitliche Abstimmung der 16 Bundesländer aushebeln zu wollen, zeugt von einer respektlosen und nicht mehr zu ertragenden Arroganz. Schließlich muss jeder von uns den Rundfunkbeitrag bezahlen, nur weil wir unser Wohnrecht ausüben.
Die weiteren Aussagen, deren Kommentierung und den Link zum Interview finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
Buhrow fordert neues Abstimmungsverfahren bei Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Ministerpräsident Stephan Weil
Im RedaktionsNetzwerk Deutschland erschien am nächsten Tag, also am 23.12.2020 (ein Tag vor Heiligabend) ein Interview mit Ministerpräsidenten Stephan Weil. Einige seiner Aussagen stammen scheinbar aus dem Framing-Manual [1] des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Lesen dieses Interviews erfordert ebenfalls starke Nerven. Hier zwei Aussagen vom Ministerpräsidenten Weil:
Zitate vom Ministerpräsidenten Weil:
»Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm.«
»Ich finde es besorgniserregend, dass die Agitation von Rechtspopulisten erkennbar Anklang in einer etablierten Partei gefunden hat. Das ist keine Bagatelle.«
Die weiteren Aussagen, deren Kommentierung und den Link zum Interview finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
MP Weil zu Streit über Rfb: „Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm“
An dieser Stelle muss ich Herrn Weil vehement widersprechen!
Solche Aussagen erinnern mich an die unendliche Geschichte. Hier gehe ich lediglich auf die Aussage ein, es gäbe einen Anspruch auf ein Vollprogramm. Die andere Aussage lasse ich außen vor, da sie eher eine Beleidigung für frei gewählten Demokraten und ihre Wähler ist.
Als das Märchen vom Vollprogramm auf die Welt gesetzt wurde, waren die östlichen Bundesländer noch hinter Mauer, Stacheldraht, Minenfeldern und automatischen Schießanlagen. Seitdem hat sich die Erde einige Male um unser Zentralgestirn gedreht.
Keiner fragt heute, wo man in der Stadtmitte das Pferd anbinden kann – heute fährt man Auto, Moped, Rad o. ä. – die Zeiten der Fortbewegung mit Hilfe von Pferden ist längst Geschichte. Übertragen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, würden wir heute in der Stadtmitte an jeder Ecke Anbindestangen und Pferdetränken für teures Geld unterhalten.
Der Anspruch auf Vollprogramm ist durch die Entwicklung der letzten 30-35 Jahre komplett entfallen. Damals wurde Rundfunk ausschließlich über den Äther übertragen: Es gab wenige Frequenzen und sowohl diese als auch die Sendeanlagen inkl. Produktionstechnik waren sündhaft teuer. Daher war es auch richtig, dass die wenigen Sender, die es damals gab, ein Vollprogramm anboten. Heute kann aber der letzte Gaucho auf der argentinischen Pampa mobil (hier ist das Pferd noch sinnvoll) in die ganze Welt für lau übertragen.
Also Herr Weil: Es gibt seit langem keinen Anspruch mehr auf ein Vollprogramm! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte nur für Information, Bildung und Kultur finanziert werden. Alles andere gibt es in Überfluss. Daher meine eindringliche Bitte: Hören Sie bitte auf, sich des Framing-Manuals [1] zu bedienen, um längst widerlegte Thesen als Wahrheit verkaufen zu wollen! Wir sind weiter.
Vielleicht haben wir Herrn Weil auch nur missverstanden und er meint lediglich EIN Vollprogramm, also nur noch einen öffentlich-rechtlichen Sender für die Grundversorgung. Darüber ließe sich reden.
Vielen Dank!
Entweder kennt man sich, man hat gute Drähte oder eben beides. Während normale Bürger, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, alle Instanzen durchlaufen müssen, bis sie nach Jahren, Nerven und viel Geld endlich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen dürfen, gelang dies ARD, ZDF und Deutschlandradio binnen Stunden. Über die notwendigen finanziellen Mittel dazu verfügen sie – durch unsere Rundfunkbeiträge.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag jedoch abgelehnt. Die Sender wollten nämlich per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht den demokratischen Prozess in Sachsen-Anhalt außer Kraft setzen und damit die Beitragserhöhung sofort erzwingen. Das mit unserem Geld in diesen schwierigen Zeiten.
Weitere Infos Kommentierungen dazu inkl. Links zu vielen Artikel finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Allerdings ist Nichts entschieden. Es wurde lediglich der Eilantrag abgelehnt – daher die Überschrift. Kurz vor Weihnachten wird der Kritiker des Rundfunkbeitrages mit einem kleinen Teilerfolg beschenkt. Aber wie sieht es danach aus?
Die Ablehnung des Eilantrags wurde mit der Tatsache begründet, dass die Sender nicht dargelegt hätten, dass eine Erhöhung derart eilig wäre, dass eine Intervention des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren notwendig wäre.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgewiesen habt, ließen die Richter die Frage ausdrücklich offen, ob der Rundfunkbeitrag womöglich später noch erhöht werden und die Sender für entgangene Einnahmen entschädigt werden müssen.
Diese Aussage lässt aufhorchen und wenn man selbst der Verhandlung 2018 beim BVerfG beigewohnt hat, beschleicht einem ein sehr unangenehmes Gefühl.
Den Beschluss und die Diskussion dazu finden Sie im Forum unter:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
Nicht jeder hat die Kraft, die Zeit, die Lust oder das Wissen, um für seine Rechte vor Gericht zu kämpfen. Viele machen das, indem sie weitere Klagen vorbereiten. Aber was kann man im Kleinen machen, um Sand ins Getriebe zu streuen? Nun, es gibt viele Möglichkeiten, die von der Masse leben und wenig kosten: Je mehr Leute mitmachen, umso größer ist die Wirkung.
Information ist der erste und wichtigste Schritt. Man informiert sich selbst und man gibt diese Information an sein Umfeld weiter. Je mehr Leute über das Thema Bescheid wissen, umso größer wird der Druck.
Im Forum finden Sie nicht nur Information, die Sie jederzeit abrufen können, sondern Sie haben als Mitglied die Möglichkeit, sich selbst einzubringen, um sich mit anderen Mitgliedern auszutauschen.
Anmerkung:
Die weiter unten aufgeführten Punkte basieren auf anonymen Berichten von Leuten, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen und stellen weder eine Anleitung dar noch eine Aufforderung dies nachzumachen.
Es gibt viele Leute, die eine Zahlung kategorisch verweigern. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis auf weiteres auf Inhaftierung von Beitragsgegnern verzichtet, trauen sich immer mehr Leute, die Zahlungen komplett einzustellen. Allerdings funktioniert dies nur dann „reibungslos“, wenn man ein sog. P-Konto einrichtet, unter der Pfändungsgrenze liegt und keine Angst vor einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis hat. Es ist erstaunlich, wie viele Beitragsverweigerer dies durchziehen.
Effekt:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekommt kein Geld und die Beitragsverweigerer sorgen in der jährlichen Statistik für eine Steigerung der sich im Rückstand Befindlichen bzw. der Verweigerer. Je höher die Zahl wird, umso nervöser wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk, denn ab einer bestimmten Prozentzahl kann man nicht mehr typisieren und somit die säumigen Beitragszahler weiter ignorieren.
Das dürfte auf die Mehrzahl der Leute treffen. Daher stellt diese Methode einen wichtigen Hebel dar, der durch die Masse exponenziert wird. Bei dieser Verweigerungsform muss man nicht mit einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis rechnen, kostet ein paar wenige Euro Mahngebühren und man muss wohl oder übel immer wieder Zahlungen leisten.
Zunächst stellt man alle Zahlungen ein. Ein mögliches SEPA-Mandat muss sofort widerrufen werden, damit der der Beitragsservice den Beitrag nicht mehr abbuchen kann. Nun wird man periodisch mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen belästigt. Diese behält man zwar im Auge, aber man leistet keine Zahlung. Irgendwann meldet sich der Gerichtsvollzieher oder die Stadtkasse – je nach dem wartet man bis kurz vor der Abgabe der Vermögensauskunft und zahlt man den vom Gerichtsvollzieher bzw. der Stadtkasse geforderte Betrag. Aber keinen Cent mehr! Bis dahin sind weitere Zahlungsaufforderungen aufgelaufen, so dass trotz Zahlung des vom Gerichtsvollzieher bzw. der Stadtkasse geforderten Betrags, man weiterhin im Rückstand bleibt. Das kostet zwar ein paar Gebühren, aber es lohnt sich.
Effekt:
Man erreicht damit trotz aperiodischen Zahlungen drei Ziele. Zunächst wird der konstante Geldfluss zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterbrochen. Zudem beschäftigt und belastet man die Rundfunkanstalten, den Beitragsservice und die Gerichtsvollzieher bzw. die Stadtkassen. Machen viele mit, kommt es irgendwann zum Stau und der Geldfluss stockt noch länger. Das dritte Ziel ist die Statistik: Auch in diesem Fall gehen die säumigen Beitragszahler in die Statistik ein! Wenn die Zahl der Verweigerer groß genug ist, darf nach Art. 3 GG nicht mehr typisiert werden, was bisher immer sehr fragwürdig war.
Also es gibt Möglichkeiten, gegen diese Ungerechtigkeit effektiv zu protestieren, ohne dass man Nachteile erleiden muss (abgesehen von Mahn- und Gerichtsvollziehergebühren). Ich werde und möchte jedoch niemanden dazu anstiften, sondern ich berichte hier lediglich über zwei Möglichkeiten des Widerstandes, über die Beitragsgegner selbst immer wieder berichten.
Wie ich vor einigen Abschnitten beschrieb, ist Information die wichtigste Waffe gegen Ungerechtigkeit. Daher bitte ich Sie, diesen Artikel mit anderen zu teilen und ihn zu nutzen, um andere zu informieren.
Mit unserer Arbeit und Ihrer Hilfe werden wir früher oder später unser Ziel erreichen. Ein Etappensieg ist bereits eingefahren: Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist zum ersten Mal gestoppt worden. Damit ist eine gesamtgesellschaftliche Diskussion entbrannt, welche unsere Bemühungen weiter befeuern. Es dürfte auch egal sein, wie das Bundesverfassungsgericht schlussendlich urteilt: Der Schaden für das Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann nur noch größer werden – mit oder ohne eine eventuell durch das Bundesverfassungsgericht verordnete Erhöhung des Rundfunkbeitrages.
Blicken wir hoffnungsvoll in die Zukunft, streuen wir Sand ins Getriebe und freuen wir uns auf eine Zukunft ohne Finanzierungszwang eines aus der Zeit gefallenen Kolosses.
René Ketterer Kleinsteuber
Diskutieren Sie über diese Themen im Forum. Sie sind gerne eingeladen!
Fußnoten/Verweise:
[1] Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
[2] Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27297.0
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