Von Dr. iur. utr. Frank Jürgen Werner Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D.
mit ausgewählten Beiträgen von Prof. Dr. iur. Klaus Meßerschmidt
Frank Hennecke
geb. 1943 in Wertheim am Main
67061 Ludwigshafen am Rhein
Herzogstraße 15
Dr. iur. utr. (Universität Heidelberg)
Berufstätigkeit in der Landesregierung Rheinland-Pfalz von 1971 – 2008, zuletzt als Leitender Ministerialrat
Ehem. Lehrbeauftragter an den Universitäten Konstanz, Mainz, Kaiserslautern, Trier und Speyer
Veröffentlichungen zum Verfassungs-, Schul-, Umwelt- und Arbeitsrecht sowie zur Rechtsgeschichte
Gründe für die „Streitschrift“ gegen die Rundfunkabgabe:
keine persönlichen Interessen, allein Eintreten für rechtsstaatliche Verhältnisse
Frank Hennecke
20.02.2021
Hennecke schreibt:
Zahlreiche Bürger wehren sich gegen die neue, seit 2013 geltende Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Abgabe wird auf jede Wohnung erhoben, ganz unabhängig davon, ob der Wohnungsinhaber Rundfunk empfängt oder empfangen will. Ein Recht, den Rundfunkempfang abzumelden, gibt es nicht. Wer eine Wohnung hat, wird von den Rundfunkanstalten lückenlos aufgespürt. Wer nicht zahlt, wird gnadenlos mit Zwangsvollstreckung verfolgt.
Die Verwaltungsgerichte haben bislang alle Klagen von Bürgern gegen die Rundfunkabgabe abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 die Rundfunkabgabe für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl hält die öffentliche und rechtswissenschaftliche Diskussion an.
Die vorliegende Schrift unternimmt den Versuch nachzuweisen, daß die Rundfunkabgabe, was ihre Erhebung angeht, nach wie vor keine verwaltungsrechtliche Grundlage hat, und was die gesetzliche Grundlage selbst angeht, verfassungswidrig ist.
Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im finanz-verfassungsrechtlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer, zumindest die Form einer Abgabe, die das Grundgesetz nicht kennt.
Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes –GG-), gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG), gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG), gegen die Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1 GG) gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Absatz 1 GG) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt.
Die Abgabe auf die Wohnung ist ein Sprengsatz in der Rechtsordnung!
Die vorliegende Schrift tritt insoweit der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 entschieden entgegen.
Frank Hennecke
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Wir freuen uns sehr, über einen weiteren Erfolg vom Rechtsanwalt Thorsten Bölck gegen das Fordern nicht existenter und frei erfundener sogenannter „Vollstreckungsgebühren“ im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.
Daher gleich ein Aufruf an alle, die sich in einer ähnlichen Lage befinden bzw. befanden: Man kann und man sollte sich auch zur Wehr setzen. Es ist schon schlimm genug, einen nicht bestellten, unnötigen und aufgeblähten Rundfunk durch Zwang finanzieren zu müssen, dass man zusätzlich durch erfundene „Vollstreckungsgebühren“ die Stadtkassen füllt!
Anlässlich einer Vollstreckung für den NDR erstellte die Stadt Aurich am 8. Juli 2021 eine an einen Bürger der Stadt gerichtete Vollstreckungsankündigung. In dieser ist neben der Forderungsbezeichnung „Rundfunkbeitrag“ auch „Vollstreckungsgebühr“ mit einem Betrag von 38 € genannt.
„Vollstreckungsgebühr“ gibt es gesetzlich nicht. Es ist quasi eine Erfindung der Stadt Aurich, um sich mit einer nicht existierenden Gebühr auf Kosten der Bürger ungerechtfertigt zu bereichern.
Die gesetzlich existierenden Gebühren sind in der niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung aufgeführt. „Vollstreckungsgebühr“ ist dort nicht genannt.
Der betroffene Bürger wandte sich deswegen an Rechtsanwalt Thorsten Bölck, um sich gegenüber der Stadt Aurich vertreten zu lassen, da diese von ihm eine nicht existente Gebühr fordert.
Rechtsanwalt Thorsten Bölck forderte am 26. Juli 2021 von der Stadt Aurich das Unterlassen der Vollstreckung wegen „Vollstreckungsgebühr“, da die Stadt Aurich nur Gebührenforderungen vollstrecken darf, die es gesetzlich gibt und sie keine gesetzlich nicht existenten Gebühren vollstrecken darf. Die Stadt Aurich bestätigte mit E-Mail vom 12. August 2021, keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen „Vollstreckungsgebühr“ durchzuführen.
Dem betroffenen Bürger sind für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Thorsten Bölck Kosten über 90,96 € entstanden. Diese 90,96 € wurden von der Stadt Aurich als Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung gefordert. Die Stadt Aurich hat ihre Amtspflicht zu gesetzmäßigem Behördenhandeln verletzt, indem sie eine gesetzlich nicht existente „Vollstreckungsgebühr“ forderte. Die Stadt Aurich zahlte den geforderten Schadensersatz – ein erfreuliches Ergebnis für den betroffenen Bürger.
Angehängt sind die Dokumente, aus denen sich der Fall ergibt:
Zu diesem Thema hat mich mehrmals dieselbe Frage erreicht:
„Gilt das auch in anderen Bundesländern?“
Ich habe Herrn Bölck danach gefragt und von ihm folgende Antwort erhalten:
Zitat von Thorsten Bölck
Den Begriff „Vollstreckungsgebühr“ gibt es gesetzlich nicht, weil er viel zu unpräzise ist und die Vollstreckung nur der Oberbegriff für alle gesetzlich zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen ist.
Man muss jede landesrechtliche Regelung individuell betrachten.
Hierzu 2 Beispiele:
- In Brandenburg gibt es nach § 5 BbgKostO (Brandenburgische Kostenordnung) eine Grundgebühr, die mit der Beauftragung der Vollstreckungsbehörde entsteht. Da einer VollstrAnk eine Beauftragung. d. VollstrBehö zugrunde liegt, darf in Brandenburg in einer Vollstreckungsankündigung eine Grundgebühr gefordert werden.
- In Hessen entsteht nach § 2 (2) HessVwVKostO (Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung) die Gebührenschuld einer Pfändungsgebühr bereits mit der Versendung einer Vollstreckungsankündigung.
Darüber hinaus schreibt Herr Bölck noch folgendes (beigelegtes Schreiben darf ich veröffentlichen):
Zitat von Thorsten Bölck
Nach § 11 VO VwVG NRW wird eine Pfändungsgebühr nicht erhoben, wenn eine Vollstreckungsankündigung erstellt wird. Für das Erstellen von Vollstreckungsankündigungen darf die Stadt Meinerzhagen keine Pfändungsgebühr fordern – sie tut es trotzdem und begeht dadurch eine Amtspflicht Verletzung
Auskunft gemäß §§ 4 und 5 des Informationsfreiheitsgesetz NRW I.Z.: 152/20
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bölck,
mit Schreiben vom 23.01.2021, eingegangen per E-Mail mit selben Datum, baten Sie gemäß § 4 IFG NRW um Mitteilung, in wie vielen Fällen die Stadt Meinerzhagen in 2020 für das Erstellen einer Vollstreckungsankündigung eine Pfändungsgebühr gefordert hat und zwar durch Nennung einer solchen in der Vollstreckungsankündigung.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Meinerzhagen im Jahre 2020 insgesamt 1.053 Vollstreckungsankündigungen mit einer Pfändungsgebühr erlassen hat.
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Der WDR, die zweitgrößte Sendeanstalt Europas, geht mit allen Mitteln gegen Bürger vor, die den sogenannten „Rundfunkbeitrag“ (besser bekannt als GEZ-Gebühr) verweigern. Unter anderem lässt er von den Städten Kontopfändungen vornehmen, um säumige Beiträge einzutreiben. Ein mächtiger Apparat gegen den einzelnen Bürger als letztes und schwächtes Glied in der Kette.
Aber nicht alles, was sich dieser Apparat leistet, kann durchgesetzt werden, wenn man sich zu helfen weiß. Mit Hilfe des bekannten Rechtsanwalts Thorsten Bölck konnte eine Kontopfändung in Köln erfolgreich abgewendet werden.
Aufgrund von einem Bürger geschuldeter „Rundfunkbeiträge“ hatte die Stadt Kerpen am 22.6.2021 auf Veranlassung des WDR dessen Forderungen gegenüber der Kreissparkasse Köln als Drittschuldner gepfändet.
In der Pfändungsverfügung hat die Stadt Kerpen keinen zu vollstreckenden Leistungsbescheid genannt, so dass davon ausgegangen werden musste, dass es einen solchen nicht gibt und somit die Vollstreckungsvoraussetzungen nach § 6 (1) Nr. 1 VwVG nicht vorliegt.
In ihrer Forderungsaufstellung hat die Stadt Kerpen neben anderen Forderungen u. a. gesetzlich nichtexistierende „Vollstreckungsgebühren“ mit 21€ genannt – eine reine „Erfindung“, da es keine Rechtsnorm gibt, die zur Zahlung von „Vollstreckungsgebühren“ verpflichtet.
In der Pfändungsverfügung hat die Stadt Kerpen nicht ausgesprochen, dass der Vollstreckungsgläubiger, für den gepfändet ist, die Forderung einziehen kann. Dass muss sie aber nach § 40 (1) VwVG NRW tun, wenn sie vom Drittschuldner Zahlung verlangt. Die Stadt Kerpen hat von der Kreissparkasse Köln Zahlung verlangt, indem sie diese aufgefordert hat, den in der Pfändungsverfügung genannten Betrag an sie zu zahlen. Die Stadt Kerpen durfte die Kreissparkasse Köln aber nicht zur Zahlung auffordern, weil sie nicht ausgesprochen, dass der Vollstreckungsgläubiger, für den gepfändet ist, die Forderung einziehen kann.
Aus diesen drei Gründen ist die Pfändungsverfügung rechtswidrig.
Gegen die Pfändungsverfügung wurde Widerspruch eingelegt. Außerdem wurde beim Verwaltungsgericht Köln (6 L 1284/21) ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Zur Begründung wurden die drei hier genannten Gründe angeführt.
Aufgrund dieser Begründung für den Widerspruch und für den Antrag an das Verwaltungsgericht Köln hob die Stadt Kerpen ihre Pfändungsverfügung auf und erklärte gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln, dass sie die Kosten des Verfahrens trägt.
Somit steht fest, dass die Pfändungsverfügung rechtswidrig war.
Natürlich ist es erfreulich, wenn man einen kleinen Etappensieg erlangt, es bleibt jedoch ein fader Beigeschmack. Man fragt sich, warum man im 21. Jahrhundert ein Mammutsystem finanzieren muss, welches seit Jahrzehnten nicht mehr benötigt wird – zumindest in dieser Größe? Wie viele Bürger wissen sich nicht zu wehren und werden gesetzwidrig gepfändet und mit nichtexistierenden Gebühren belegt? Es ist eigentlich egal, wohin man schaut, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu einer finanziellen und gesellschaftlichen Belastung geworden und muss radikal auf das notwendigste reduziert werden.
Dennoch freuen wir uns über diesen Sieg und wir hoffen, dass viele sich gegen diese gesetzwidrigen Praktiken zur Wehr setzen.
Angehängt sind die Dokumente, aus denen sich der Fall ergibt: Pfändungsverfügung, Antrag an das Verwaltungsgericht und Erlassungserklärung der Stadt Kerpen:
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Zunächst hoffe ich, unsere Leser hatten trotzt der besonderen Umstände ein schönes Weihnachtsfest. Ich nutze diese einleitenden Zeilen dazu, Allen ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2021 zu wünschen. Vielleicht bringt uns das Jahr 2021 nicht nur das Ende der Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen, sondern auch endlich die ersehnte Wende in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Bundesverfassungsgericht
Das Urteil 1 BvR 1675/16 des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrages im Jahre 2018 war für uns alle wie ein Schlag ins Gesicht: Das, was während der mündlichen Verhandlung ablief, hatte mit dem späteren Urteil kaum noch was zu tun. Viele fragen sich heute noch, wie so etwas beim höchsten Gericht dieses Landes möglich sein konnte? Das tat und tut in doppelter Hinsicht weh: Zuerst hatten wir im Jahre 2018 unser Ziel, die aus unserer Sicht bestehende Verfassungswidrigkeit bestätigt zu bekommen, nicht erreicht. Noch schmerzhafter war die Tatsache, dass dieses Urteil viele an der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zweifeln ließen – den Anwesenden ist es bis heute nicht möglich, die Verhandlung mit dem Urteil in Einklang zu bringen. Auch das teils in sich widersprüchliche Urteil, mit den enthaltenen Lobeshymnen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, tragen dazu bei. Erschüttert wurde das Vertrauen in das BVerfG auch durch die Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, dessen Bruder Paul Kirchhof für einen kolportierten sechsstelligen Betrag das Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Rundfunkbeitrages erstellt hat. Schon allein um keine Zweifel an einem unabhängigen interessenskonfliktfreien Verfahren und Urteil aufkommen zu lassen, wäre es geboten gewesen, Ferdinand Kirchhof daran nicht zu beteiligen. Stattdessen wurde lapidar behauptet, innerhalb der Familie Kirchhof wäre der Rundfunkbeitrag kein Thema und damit auch kein Interessenkonflikt bzw. keine Besorgnis zur Befangenheit gegeben. Bilde sich jeder selbst seine Meinung zu diesem „Bruderurteil“. [2]
Der Schaden ist enorm! Es entstand der Eindruck, der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht über dem Grundgesetz und das mit der Unterstützung des höchsten Gerichts Deutschlands. Das in einer Zeit, in der Politik, staatliche Institutionen und Presse an Glaubwürdigkeit verlieren, während alternative und oft zweifelhafte Bewegungen an Zuspruch gewinnen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht eine große Chance verpasst, ein gerechtes Urteil im Namen des Volkes zu fällen.
Trotz des Urteils im Jahre 2018 wird unsere Arbeit ununterbrochen fortgeführt. An dieser Stelle ein großes Lob an das gesamte Team, das unser Forum gez-boykott.de hervorragend führt. Das Team hat mit seiner unermüdlichen Arbeit, die Stellung des Forums nicht nur verfestigt, sondern auch ständig weiter ausgebaut. Unser Forum ist in Deutschland einzigartig: Es gibt keinen einzigen Ort, der so viel Wissen und Information über alle Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beherbergt. Zu den öffentlichen und für alle einsehbaren Inhalten gesellen sich die internen Arbeitsgruppen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit einzelne Aspekte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bearbeiten. Hier auch ein Dank an unsere Mitglieder!
Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2021 für jede Wohnung monatlich um 86 Cent erhöht werden – das entspricht einer jährlichen Mehreinnahme von über 400 Mio. €. Damit wollten die Rundfunkanstalten die von ihnen behauptete Finanzierungslücke schließen. Hier fragt man sich schon verwundert, warum die üppigen 9,5–10 Milliarden Euro Rundfunkbeiträge inkl. Werbung und Rechteverwertung nicht mehr ausreichen sollen. Schließlich bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr als das Bruttoinlandsprodukt vieler Länder unserer Erde. Länder wie Haiti, der Kosovo, die Malediven und viele anderen müssen sich mit weniger begnügen als der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Erfüllung einer nicht mehr zeitgemäßen Grundversorgung benötigt. Zur unzeitgemäßen Grundversorgung zählen u. a. seichte Unterhaltungssendungen, eine in der Wahrnehmung vieler einseitige Berichterstattung, teure Sportrechte, unzählige Talkshows usw. Dazu kommen überteuerte Löhne und Gehälter samt traumhaften Pensionen zusätzlich zur Rente hinzu! Und nun sollen weitere über 400 Mio. € pro Jahr durch die Erhöhung des Rundfunkbeitrages in die öffentlich-rechtliche Rundfunkkasse fließen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spricht über und fordert stets Solidarität von uns Beitragszahlern. Der Rundfunkbeitrag sei eine solidarische „Demokratieabgabe“, die von jedem verantwortungsvoll zu entrichten sei, sagen uns die Rundfunkfunktionäre, Gesetzgeber und Politiker. Solidarität – heute notwendiger als eh und je in der jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fordert dennoch lautstark eine Beitragserhöhung, ohne Rücksicht auf die besondere aktuelle Lage zu nehmen. Während viele durch die Pandemie um ihre finanzielle Existenz bangen, entzieht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedweder solidarischen Verantwortung. Im Gegenteil: Hotels und Gastronomie müssen ihre Tore schließen, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk dennoch für jedes Hotelzimmer, für jede Gaststätte und für jedes geschlossene Geschäft den Rundfunkbeitrag weiterhin und zum Teil rabiat einfordert. Und nun fordern ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzlich noch mehr Geld von uns allen – über 400 Mio. € im Jahr. Das ist nicht nur fehlende Solidarität in schwierigen Zeiten, nein, genau das Gegenteil ist der Fall – purer Egoismus!
Wie rabiat und wenig solidarisch der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zeigt sich auch in den Weihnachtswünschen des NDR an die (seine) Vollstrecker. Darin insistiert der NDR auch in dieser für viele schwierigen Situation keine Rücksicht zu nehmen. Mehr dazu im Forum unter der Adresse:
Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
Ministerpräsident Reiner Haseloff
Nach den geltenden demokratischen Regeln, müssen alle 16 Bundesländer einer Erhöhung zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Sachsen-Anhalt hat jedoch die Erhöhung blockiert: Ministerpräsident Reiner Haseloff nahm den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurück.
Hierbei hat die sog. „Kenia-Koalition“ in zweifelhafter Weise mit einem Bruch gedroht, sollte die CDU gegen die Beitragserhöhung abstimmen. Einziger Grund für diese Drohung war die Tatsache, dass auch die AfD nicht zustimmen würde und damit CDU und AfD eine Mehrheit gegen die Beitragserhöhung hätten. Es darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Beitragsstabilität fester Bestandteil des Koalitionsvertrags ist – daher war die Festlegung der CDU, gegen die Beitragserhöhung abzustimmen, folgerichtig. Die Linke, die ebenfalls gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war, ist zusammen mit der SPD unter Missachtung des Koalitionsvertrages einfach umgefallen.
Im Übrigen führt uns das die fast paranoide Haltung der Politik vor: Legitime Ziele müssen verworfen werden, sobald diese auch von der AfD verfolgt werden. Damit gibt man der AfD ein mächtiges Instrument an die Hand, um das politische und gesellschaftliche Geschehen in Deutschland zu torpedieren.
Nun, egal wie die Ablehnung zustande kam: Es handelt sich um ein Novum in Sachen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn dieser war über Jahrzehnte gewohnt, die parlamentarische – immer zustimmende – Abstimmung als notwendiges Übel anzusehen.
Vielleicht – so hoffe ich – hat Sachsen-Anhalt etwas in Bewegung gesetzt, das diesem Automatismus ein Ende setzt und die längst überfällige gesamtgesellschaftliche Diskussion über dieses Thema befeuert.
Wie erwartet, fiel die Reaktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich aus: ARD, ZDF und Deutschlandradio kündigten an, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Grund: Sie berufen sich auf die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit und die ihnen zustehende „bedarfsgerechte Finanzierung“. Die vielen Fragen, die sich aus dieser Aussage automatisch ergeben, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter aufführen, geschweige denn behandeln – dies würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Daher verweise ich auf andere Artikel auf dieser Seite und auf unser Forum.
Tom Buhrow
Tom Buhrow, Intendant des WDR und Vorsitzender der ARD erklärte in einem bemerkenswerten Interview des „Handelsblatt“ am 11.12.2020, dass Politiker im Sachsen-Anhalt Verantwortungsverweigerer seien und dass die CDU-Abgeordneten unzulässigerweise die Ratifizierung des Staatsvertrags (Anmerkung: und somit die Beitragserhöhung) mit Programmkritik verknüpft hätten. Die weiteren Aussagen, deren Kommentierung und den Link zum Interview finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: „Politiker werden zu Verantwortungsverweigerern“
Das Interview ist nichts für schwache Nerven: Es handelt sich um ein Musterbeispiel für die Anwendung des Framing-Manuals [1] mit einer nicht mehr zu überbietenden und maßlosen Überheblichkeit. Es entsteht der Eindruck, Herr Buhrow befände sich in einem Paralleluniversum mit seiner eigenen alternativen Realität. Vielleicht trägt sein Grundgehalt von ca. 400.000 € im Jahr zu dieser Realitätsverzerrung bei.
Die parallelen und alternativen Ansichten des Herr Buhrow waren mit dem Interview vom „Handelsblatt“ noch lange nicht abgehandelt. In einem Interview von „Welt“ vom 22.12.2020 mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts erklärte dieser u. a. folgendes:
Zitat vom Ministerpräsidenten Haseloff:
»Der ARD-Vorsitzende hat den Abgeordneten erklärt, dass sie in diesem Verfahren im Grunde nur eine notarielle Funktion hätten. Also dem Vertrag zustimmen müssten. Später hat er gesagt, sie seien „Verantwortungsverweigerer“. Sehr überzeugend war das nicht. Man kann doch frei gewählten Abgeordneten nicht vorschreiben, wie sie abzustimmen haben, und das dann rein verfahrenstechnisch begründen. Da muss dann schon mehr kommen.«
Die weiteren Aussagen, deren Kommentierung und den Link zum Interview finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
Steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk über den frei gewählten Landesparlamenten? Diese Frage möge jeder für sich selbst beantworten.
Die Verantwortlichen reden immer davon, dass sie den demokratischen Prozess respektieren. Scheinbar nur solange es in ihrem Sinne läuft – ansonsten muss die Demokratie geändert werden. Das zeigt eindrucksvoll der neue Wunsch des Herr Buhrow. Ein wenig demokratisches Verhalten einer Institution und deren vorstehenden Protagonisten die angeblich eine Stütze der Demokratie sein soll!
Herrn Buhrow ist die einheitliche demokratische Abstimmung der 16 Bundesländer ein Dorn im Auge. Er plädiert dafür, dass sich künftig nicht mehr alle 16 Landtage einig sein müssen, wenn es um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geht. »Damit wäre viel gewonnen.«, sagte er dem „Spiegel“. Das Abstimmungsverfahren alle vier Jahre sei „ungeheuer kraftraubend“ und habe jetzt „zu einer Krise der föderalen Gemeinschaft geführt“.
Durch die vom Buhrow vorgeschlagene antidemokratische Änderung wäre nur etwas für die direkten Profiteure des Rundfunkbeitrages gewonnen! Sollten die Landesparlamente durch den Wegfall der einheitlichen Abstimmung ausgeschaltet werden, wäre die Demokratie auf- und abgegeben. Die Öffentlich-Rechtlichen sprechen aus diesem Grund wohl auch euphemistisch vom Rundfunkbeitrag als eine „Demokratieabgabe“.
Realitätsverlust und Überheblichkeit des Herrn Buhrow sind schwer zu ertragen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann nicht weiter nach Gutdünken an der geänderten Realität vorbei immer mehr für eine immer weniger benötigte Leistung wollen. Wenn die Rahmenbedingungen sich ändern, muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk entsprechend angepasst werden. Wenn das heißt, er muss stark reduziert werden, so muss es erlaubt sein, entsprechende Schritte einzuleiten. Die einheitliche Abstimmung der 16 Bundesländer aushebeln zu wollen, zeugt von einer respektlosen und nicht mehr zu ertragenden Arroganz. Schließlich muss jeder von uns den Rundfunkbeitrag bezahlen, nur weil wir unser Wohnrecht ausüben.
Die weiteren Aussagen, deren Kommentierung und den Link zum Interview finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
Buhrow fordert neues Abstimmungsverfahren bei Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Ministerpräsident Stephan Weil
Im RedaktionsNetzwerk Deutschland erschien am nächsten Tag, also am 23.12.2020 (ein Tag vor Heiligabend) ein Interview mit Ministerpräsidenten Stephan Weil. Einige seiner Aussagen stammen scheinbar aus dem Framing-Manual [1] des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Lesen dieses Interviews erfordert ebenfalls starke Nerven. Hier zwei Aussagen vom Ministerpräsidenten Weil:
Zitate vom Ministerpräsidenten Weil:
»Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm.«
»Ich finde es besorgniserregend, dass die Agitation von Rechtspopulisten erkennbar Anklang in einer etablierten Partei gefunden hat. Das ist keine Bagatelle.«
Die weiteren Aussagen, deren Kommentierung und den Link zum Interview finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
MP Weil zu Streit über Rfb: „Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm“
An dieser Stelle muss ich Herrn Weil vehement widersprechen!
Solche Aussagen erinnern mich an die unendliche Geschichte. Hier gehe ich lediglich auf die Aussage ein, es gäbe einen Anspruch auf ein Vollprogramm. Die andere Aussage lasse ich außen vor, da sie eher eine Beleidigung für frei gewählten Demokraten und ihre Wähler ist.
Als das Märchen vom Vollprogramm auf die Welt gesetzt wurde, waren die östlichen Bundesländer noch hinter Mauer, Stacheldraht, Minenfeldern und automatischen Schießanlagen. Seitdem hat sich die Erde einige Male um unser Zentralgestirn gedreht.
Keiner fragt heute, wo man in der Stadtmitte das Pferd anbinden kann – heute fährt man Auto, Moped, Rad o. ä. – die Zeiten der Fortbewegung mit Hilfe von Pferden ist längst Geschichte. Übertragen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, würden wir heute in der Stadtmitte an jeder Ecke Anbindestangen und Pferdetränken für teures Geld unterhalten.
Der Anspruch auf Vollprogramm ist durch die Entwicklung der letzten 30-35 Jahre komplett entfallen. Damals wurde Rundfunk ausschließlich über den Äther übertragen: Es gab wenige Frequenzen und sowohl diese als auch die Sendeanlagen inkl. Produktionstechnik waren sündhaft teuer. Daher war es auch richtig, dass die wenigen Sender, die es damals gab, ein Vollprogramm anboten. Heute kann aber der letzte Gaucho auf der argentinischen Pampa mobil (hier ist das Pferd noch sinnvoll) in die ganze Welt für lau übertragen.
Also Herr Weil: Es gibt seit langem keinen Anspruch mehr auf ein Vollprogramm! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte nur für Information, Bildung und Kultur finanziert werden. Alles andere gibt es in Überfluss. Daher meine eindringliche Bitte: Hören Sie bitte auf, sich des Framing-Manuals [1] zu bedienen, um längst widerlegte Thesen als Wahrheit verkaufen zu wollen! Wir sind weiter.
Vielleicht haben wir Herrn Weil auch nur missverstanden und er meint lediglich EIN Vollprogramm, also nur noch einen öffentlich-rechtlichen Sender für die Grundversorgung. Darüber ließe sich reden.
Vielen Dank!
Entweder kennt man sich, man hat gute Drähte oder eben beides. Während normale Bürger, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, alle Instanzen durchlaufen müssen, bis sie nach Jahren, Nerven und viel Geld endlich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen dürfen, gelang dies ARD, ZDF und Deutschlandradio binnen Stunden. Über die notwendigen finanziellen Mittel dazu verfügen sie – durch unsere Rundfunkbeiträge.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag jedoch abgelehnt. Die Sender wollten nämlich per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht den demokratischen Prozess in Sachsen-Anhalt außer Kraft setzen und damit die Beitragserhöhung sofort erzwingen. Das mit unserem Geld in diesen schwierigen Zeiten.
Weitere Infos Kommentierungen dazu inkl. Links zu vielen Artikel finden Sie bei uns im Forum unter folgender Adresse:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Allerdings ist Nichts entschieden. Es wurde lediglich der Eilantrag abgelehnt – daher die Überschrift. Kurz vor Weihnachten wird der Kritiker des Rundfunkbeitrages mit einem kleinen Teilerfolg beschenkt. Aber wie sieht es danach aus?
Die Ablehnung des Eilantrags wurde mit der Tatsache begründet, dass die Sender nicht dargelegt hätten, dass eine Erhöhung derart eilig wäre, dass eine Intervention des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren notwendig wäre.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgewiesen habt, ließen die Richter die Frage ausdrücklich offen, ob der Rundfunkbeitrag womöglich später noch erhöht werden und die Sender für entgangene Einnahmen entschädigt werden müssen.
Diese Aussage lässt aufhorchen und wenn man selbst der Verhandlung 2018 beim BVerfG beigewohnt hat, beschleicht einem ein sehr unangenehmes Gefühl.
Den Beschluss und die Diskussion dazu finden Sie im Forum unter:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
Nicht jeder hat die Kraft, die Zeit, die Lust oder das Wissen, um für seine Rechte vor Gericht zu kämpfen. Viele machen das, indem sie weitere Klagen vorbereiten. Aber was kann man im Kleinen machen, um Sand ins Getriebe zu streuen? Nun, es gibt viele Möglichkeiten, die von der Masse leben und wenig kosten: Je mehr Leute mitmachen, umso größer ist die Wirkung.
Information ist der erste und wichtigste Schritt. Man informiert sich selbst und man gibt diese Information an sein Umfeld weiter. Je mehr Leute über das Thema Bescheid wissen, umso größer wird der Druck.
Im Forum finden Sie nicht nur Information, die Sie jederzeit abrufen können, sondern Sie haben als Mitglied die Möglichkeit, sich selbst einzubringen, um sich mit anderen Mitgliedern auszutauschen.
Anmerkung:
Die weiter unten aufgeführten Punkte basieren auf anonymen Berichten von Leuten, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen und stellen weder eine Anleitung dar noch eine Aufforderung dies nachzumachen.
Es gibt viele Leute, die eine Zahlung kategorisch verweigern. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis auf weiteres auf Inhaftierung von Beitragsgegnern verzichtet, trauen sich immer mehr Leute, die Zahlungen komplett einzustellen. Allerdings funktioniert dies nur dann „reibungslos“, wenn man ein sog. P-Konto einrichtet, unter der Pfändungsgrenze liegt und keine Angst vor einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis hat. Es ist erstaunlich, wie viele Beitragsverweigerer dies durchziehen.
Effekt:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekommt kein Geld und die Beitragsverweigerer sorgen in der jährlichen Statistik für eine Steigerung der sich im Rückstand Befindlichen bzw. der Verweigerer. Je höher die Zahl wird, umso nervöser wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk, denn ab einer bestimmten Prozentzahl kann man nicht mehr typisieren und somit die säumigen Beitragszahler weiter ignorieren.
Das dürfte auf die Mehrzahl der Leute treffen. Daher stellt diese Methode einen wichtigen Hebel dar, der durch die Masse exponenziert wird. Bei dieser Verweigerungsform muss man nicht mit einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis rechnen, kostet ein paar wenige Euro Mahngebühren und man muss wohl oder übel immer wieder Zahlungen leisten.
Zunächst stellt man alle Zahlungen ein. Ein mögliches SEPA-Mandat muss sofort widerrufen werden, damit der der Beitragsservice den Beitrag nicht mehr abbuchen kann. Nun wird man periodisch mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen belästigt. Diese behält man zwar im Auge, aber man leistet keine Zahlung. Irgendwann meldet sich der Gerichtsvollzieher oder die Stadtkasse – je nach dem wartet man bis kurz vor der Abgabe der Vermögensauskunft und zahlt man den vom Gerichtsvollzieher bzw. der Stadtkasse geforderte Betrag. Aber keinen Cent mehr! Bis dahin sind weitere Zahlungsaufforderungen aufgelaufen, so dass trotz Zahlung des vom Gerichtsvollzieher bzw. der Stadtkasse geforderten Betrags, man weiterhin im Rückstand bleibt. Das kostet zwar ein paar Gebühren, aber es lohnt sich.
Effekt:
Man erreicht damit trotz aperiodischen Zahlungen drei Ziele. Zunächst wird der konstante Geldfluss zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterbrochen. Zudem beschäftigt und belastet man die Rundfunkanstalten, den Beitragsservice und die Gerichtsvollzieher bzw. die Stadtkassen. Machen viele mit, kommt es irgendwann zum Stau und der Geldfluss stockt noch länger. Das dritte Ziel ist die Statistik: Auch in diesem Fall gehen die säumigen Beitragszahler in die Statistik ein! Wenn die Zahl der Verweigerer groß genug ist, darf nach Art. 3 GG nicht mehr typisiert werden, was bisher immer sehr fragwürdig war.
Also es gibt Möglichkeiten, gegen diese Ungerechtigkeit effektiv zu protestieren, ohne dass man Nachteile erleiden muss (abgesehen von Mahn- und Gerichtsvollziehergebühren). Ich werde und möchte jedoch niemanden dazu anstiften, sondern ich berichte hier lediglich über zwei Möglichkeiten des Widerstandes, über die Beitragsgegner selbst immer wieder berichten.
Wie ich vor einigen Abschnitten beschrieb, ist Information die wichtigste Waffe gegen Ungerechtigkeit. Daher bitte ich Sie, diesen Artikel mit anderen zu teilen und ihn zu nutzen, um andere zu informieren.
Mit unserer Arbeit und Ihrer Hilfe werden wir früher oder später unser Ziel erreichen. Ein Etappensieg ist bereits eingefahren: Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist zum ersten Mal gestoppt worden. Damit ist eine gesamtgesellschaftliche Diskussion entbrannt, welche unsere Bemühungen weiter befeuern. Es dürfte auch egal sein, wie das Bundesverfassungsgericht schlussendlich urteilt: Der Schaden für das Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann nur noch größer werden – mit oder ohne eine eventuell durch das Bundesverfassungsgericht verordnete Erhöhung des Rundfunkbeitrages.
Blicken wir hoffnungsvoll in die Zukunft, streuen wir Sand ins Getriebe und freuen wir uns auf eine Zukunft ohne Finanzierungszwang eines aus der Zeit gefallenen Kolosses.
René Ketterer Kleinsteuber
Diskutieren Sie über diese Themen im Forum. Sie sind gerne eingeladen!
Fußnoten/Verweise:
[1] Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
[2] Ablehnungsgesuche gegen Vizepräsident Kirchhof zurückgewiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27297.0
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Ich bin erschüttert. Denjenigen, die die Demos am 4. Januar 2020 in Köln verfolgt haben, wird es nicht verborgen geblieben sein, wie erschreckend die Szenen in Köln waren. Worum ging es? Nun erst um eine Demo gegen den Rundfunkbeitragszwang und die Verhöhnung der älteren Generation durch das Umweltsau-Oma-Lied des WDR-Kinderchors. Also eine demokratisch legitime Angelegenheit.
Fast die gesamte mediale Landschaft, angeführt durch die öffentlich-rechtlichen Sender, hatte bereits im Voraus die Demo gegen den Rundfunkbeitragszwang als vom rechten politischen Rand organisiert, abgestempelt, ja sogar von Rechtsextremen war die Rede. Im gleichen Atemzug wurden die Gegendemos, zu denen von linken Organisationen, den Gewerkschaften und den Kölner Grünen aufgerufen wurde, als demokratischer Widerstand hochgepusht.
Allein das ist schon bedenklich genug, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk treibt damit einen tiefen Keil durch die Gesellschaft, indem er alles, was ihm in die quere kommen kann, als rechts diffamiert. Gleichzeitig mobilisiert er das ihm nahestehende politische und ideologische Lager gegen Andersdenkende.
Jede Meinung, jeder Andersdenkende, alles was dem Mainstream nicht folgt, ist rechts, gefährlich, schadet der Demokratie und muss mit aller Härte bekämpft werden! Das ist die ewige Botschaft.
Nun was wurde heute bekämpft? Ich sah niemanden mit einem Hackenkreuz. Ich sah niemanden mit Springerstiefeln. Ich sah keine schwarzgekleideten Glatzköpfe, die doofen Parolen brüllten. Ich sah aber Omas und Opas neben jungen Leuten mit gelben Westen. Ich sah auch Mütter und Väter, die mit selbstgebastelten Plakaten gegen nichts anders als die „GEZ“ eher still protestierten. Ich hörte einige Reden von Leuten, die sich im letzten Abschnitt ihres Lebens befinden und bereits eine ganze Lebensleistung hinter sich haben – diese Leute haben mit ihrer Arbeit und mit ihrem Fleiß dieses Land zu dem gemacht, wovon heute viele zerren, insbesondere die jüngere Generation.
Auf der anderen Seite die Gegendemos gegen rechts. Ununterbrochenes Gebrüll wie z. B. „Nazis raus“ usw. Diese Menschenmenge, die sich aufgemacht und versammelt hatte, unser demokratisches System von den rechten Nazis zu retten, schreckte vor Gewalt nicht ab. Die Polizei musste die friedlichen Demoteilnehmer (Opas, Omis, Mütter, Väter, gelbe Westen usw.) mit einem großen Aufgebot an Polizisten von der Domplatte zum WDR-Gebäude zu ihrer Sicherheit, fast hermetisch von einer Menschenmasse (man könnte von einem Mob sprechen) abgeriegelt, geleiten. Ohne Polizei würden wir heute von einer Hetzjagd berichten.
Angekommen beim WDR, ca. 90 Minuten vor beginn der zweiten Demo direkt vor dem WDR-Gebäude, musste die Polizei alle Zugänge mit Absperrungen, Polizeifahrzeugen und einem gewaltigen Aufgebot an Polizeibeamten abriegeln. Niemand konnte rein oder raus, denn die Gegendemonstranten hatten alle Nebenstraßen besetzt. Damit konnten viele GEZ-Gegner, die an dieser für 14 Uhr angesetzte Demo vor dem WDR-Gebäude teilnehmen wollten, zu ihr nicht gelangen. Alle anderen, die von der Polizei geleitet wurden, waren eingekesselt. Deutschland 2020!
Ja, ich bin erschüttert! Nach hundert Jahren – wir haben die Zwanziger – scheint sich die Geschichte zu wiederholen. Ein schwarzer Tag für Freiheit und Demokratie.
Ein endgültiges Fazit möchte ich an dieser Stelle nicht ziehen. Das überlasse ich anderen. Ich hoffe jedoch sehr, dass diese Zeilen nicht in den Tiefen des Internets verschwinden und den einen oder anderen Entscheider erreichen, um diese zum Nachdenken anzuregen.
Diskussion im Forum: Frühstücksparty gegen den Rundfunkbeitragszwang und für die Umweltsau-Oma
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Nach einer langen Pause ist die Freude des gesamten Teams groß, kurz vor Weihnachten die Herausgabe des Newsletters wieder aufnehmen zu können.
Im ersten Halbjahr 2018 waren wir mit den Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sehr beschäftigt – wir hatten einfach keine Kapazitäten mehr frei. Danach schlug die allerorts berühmte Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu, so dass wir die Unterschriftenaktion schließen und den Newsletter einstellen mussten.
Wir haben viele Möglichkeiten evaluiert, die Unterschriftenaktion nach den Regeln der EU-DSGVO wieder aufleben zu lassen. Seit einigen Wochen ist diese wieder online und wir können endlich unseren Newsletter wie gewohnt erneut herausgeben.
Wie eingangs erwähnt, ist die Unterschriftenaktion wieder online. Sie finden diese unter folgender Internetadresse:
https://online-boykott.de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/unterschriftenaktion
Die neue Unterschriftenaktion hat folgenden Ablauf:
Natürlich freut uns, wenn Sie dafür sorgen, dass möglichst viele an dieser Aktion teilnehmen. Einfach den obenstehenden Link an Familienmitglieder, Freunde und Bekannte weitergeben – jede Stimme zählt. Vielen Dank!
Am 10.12.2019 um ca. 10 Uhr haben wir die Grenze von 100.000.000 (hundert Millionen) Zugriffe überschritten! Bedenkt man, dass unser Forum nur ein einziges Thema behandelt, von Freiwilligen verwaltet und von den "etablierten Leitmedien" totgeschwiegen wird, so ist das eine gewaltige Leistung, auf die wir alle stolz sein können.
Zurzeit verzeichnen wir monatlich etwas mehr als 1,4 Millionen Zugriffe auf das Forum. Das zeigt uns, wie wichtig dieses Thema ist und dass wir auf dem richtigen Weg sind. Zu dieser beeindruckenden Zahl kommen noch die Zugriffe auf Online-Boykott und die sozialen Netze (Facebook und Twitter) dazu: Damit liegen wir weit über 2 Millionen Zugriffe im Monat. Atemberaubend und gleichzeitig traurig, dass so eine Plattform in Deutschland notwendig ist.
Der zentrale Punkt unserer erfolgreichen Plattform ist das Forum https://gez-boykott.de/Forum. Der Kern besteht zurzeit aus 6 Moderatoren und 2 Administratoren. Durch ihre unermüdliche Arbeit stellt das Forum heute die größte und umfassendste Wissensbasis Deutschlands über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung dar.
Intern arbeiten weitere Mitglieder parallel an unterschiedlichen Themen, die in verschiedene Arbeitsgruppen aufgeteilt sind. Diese Mitglieder haben einen besonderen Status: Man kennt sich persönlich und sie verfügen über professionelle Kenntnisse, die in die jeweiligen Arbeitsgruppen einfließen.
Betreiber der Plattform und zuständig für die gesamte Technik bin ich, René Ketterer, aus Trossingen. Wer mich besser kennenlernen möchte, findet Information über meine Person im kürzlich erschienenen Interview von „Planet Interview“:
Interview mit René Ketterer:
René Ketterer – Warum muss ich Sendungen bezahlen, wo Menschen in Kreuzfahrtschiffen um die Welt reisen?
Seit vielen Jahren kämpfen wir für Gerechtigkeit und gegen die Auswüchse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist ein ungleicher Kampf: Wir bekämpfen eine Wirtschafts- und Medienmacht, die über fast unbegrenzte Ressourcen verfügt, finanziell, politisch und medial gegen das Recht vorzugehen. Der tiefste Punkt markiert das beschämende Urteil vom 18.07.2018 des Bundesverfassungsgerichts, unseres höchsten Gerichtes, welches gegen das Grundgesetz Unrecht zu zementieren versucht. Das tat zunächst weh, gab uns aber schließlich noch mehr Kraft, dagegen anzukämpfen.
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Wir möchten Ihnen frohe Weihnachten und ein gesundes und efolgreiches Neus Jahr 2020 wünschen!
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