Online-Boykott.de und unser Forum GEZ-Boykott.de starten eine Aktion gegen die mittlerweile unerträgliche Belästigung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Beitragsservice. Diese Aktion hat als Ziel, die immer größer werdende Fraktion der Gegner des zwangseingetriebenen Rundfunkbeitrages noch schneller wachsen zu lassen. Jeder kann dazu beitragen, diese Ungerechtigkeit aus dem Gleichgewicht zu bringen: Dazu reicht es, wenn jeder Leser den vorgeschlagenen Text als Kurzmitteilung über Twitter, WhatsApp, SMS & Co. an seine Freunde und Bekannten weiterleitet.
Mit modernen Kommunikationsmedien gegen die ARD-ZDF-GEZ-Belästigung
Unsere Unterschriftenaktion erreicht bald 90.000 Unterzeichner. Das zeigt, wie viele Leute die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ablehnen. Wenn man davon ausgeht, dass ein Großteil der Gegner aus unbegründeter Angst oder Unkenntnis nicht unterschreibt und dass hinter vielen der geleisteten Unterschriften ganze Familien oder Wohngemeinschaften stehen, dürfte die Zahl der Unterzeichner nur einen kleinen Bruchteil der Gegner darstellen.
Sie können helfen, diese Zahl größer werden zu lassen, indem Sie Freunde und Bekannte auf unsere Unterschriftenaktion www.rundfunk-protest.de oder auf die neu gestartete Aktion "Mit modernen Kommunikationsmedien gegen die ARD-ZDF-GEZ-Belästigung" hinweisen.
Es ist kein Tippfehler: Unsere Facebook-Seite entwickelt sich zur größten Plattform Deutschlands gegen die jetzige Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung. Bald erreichen wir 38.000 Followers und ein Ende der Zuwachsrate ist nicht abzusehen.
Auch hier können Sie helfen, indem Sie Freunde und Bekannte auf diese Plattform hinweisen. Sie finden unsere Facebook-Seite unter folgender Adresse: https://www.facebook.com/GEZ.Boykott
Seit einigen Monaten liegt die Zahl der "Hits" weit über einer Million pro Monat, Tendenz steigend. Diesen Monat werden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit 1,25 Mio. Hits erreichen. Das zeigt uns allen, wie groß das Interesse für dieses Thema ist.
Mit Ihrer Hilfe können auch diese atemberaubenden Zahlen weiter steigen. Sie finden das Forum unter folgender Adresse: http://gez-boykott.de/Forum/index.php
Es ist erstaunlich, was unsere Plattform ohne jegliche Hilfe der Medien bisher auf die Beine gestellt hat. Hervorheben möchte ich hier die Runden Tische, die mittlerweile in allen Bundesländern periodisch stattfinden. Einen Überblick darüber, nach Bundesland sortiert , finden Sie im Forum unter folgender Adresse: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html
An diesen runden Tischen nehmen immer mehr Leute teil und mittlerweile auch Rechtsanwälte, die diesen Kampf gegen die Zwangsfinanzierung eines unnötigen Rundfunksystems begleiten. Neben dem Gedankenaustausch organisieren die runden Tische Aktionen wie z. B. die mittlerweile sehr erfolgreichen Infostände in den Fußgängerzonen vieler Städte quer durch die Republik. Die Resonanz dieser Infostände ist überwältigend und zeigt, dass große Teile der Bevölkerung die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich ablehnen.
Termine über runde Tische, Aktionen und Gerichtsverhandlungen werden alle über einen Kalender im Forum organisiert. Diesen Kalender finden Sie unter folgender Adresse: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,38.0.html
Einen besonderen Dank an dieser Stelle an unser unermüdliches Forumsmitglied "karlsruhe", ohne dessen Hilfe diese Organisation in dieser Form nie so hätte stattfinden können!
Die Methoden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Beitragsservice werden immer rauer und bewegen sich mittlerweile am Rande der Legalität.
Im Sommermonat August wurden massenweise Festsetzungsbescheide verschickt – die meisten mit Datum Anfang August. Deren Zustellung erfolgte jedoch erst zwei Wochen später in Briefumschlägen ohne Poststempel. Somit blieben den Empfängern nur zwei Wochen Zeit, um fristgerecht Widerspruch einzulegen. Weil viele sich noch im Urlaub befanden und keinen Widerspruch einlegen konnten, zwang man diese damit, die unberechtigten Forderungen indirekt zu akzeptieren. Das man sich solcher am Rande der Legalität liegenden Tricks bedient, ist mehr als skandalös und zeigt eindrucksvoll die Qualität des gesamten Systems.
Leider noch nicht das, was wir uns alle wünschen. Die Gerichte urteilen alle im Gleichschritt. Kein Richter traute sich bisher, über seinen eigenen Schatten zu springen. Dennoch wird der Druck immer größer, auch wenn keiner von uns dies in den Medien wahrnimmt – der Grund dürfte klar sein.
Es ist jedoch skandalös, dass Richter das Grundgesetz zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie Gummi biegen und dehnen. Sie interpretieren das Grundgesetz so um, dass auf der anderen Seite immer ein Persilschein für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herauskommt. Hier ein kleines Beispiel:
Artikel 5 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Was ist es zum Beispiel mit Familien, die sich aus der lokalen Zeitung unterrichten wollen? Die lokale Zeitung ist eine allgemein zugängliche Quelle und Familien haben das Recht, sich über die Tageszeitung zu unterrichten. So eine Tageszeitung kostet um die 35 EUR im Monat, was für viele Familien in Deutschland eine finanzielle Last darstellt.
Nun werden diese Familien gezwungen, einen unbestellten und auch nicht gewollten öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch einen Zwang zu finanzieren. Zu den ca. 35 EUR im Monat kommen 17,50 EUR dazu. Die Familie muss jetzt über satte 52 EUR im Monat für ihre Informationsbeschaffung ausgeben – für viele Familien einfach zu viel. Da ihr Budget für Informationsbeschaffung überschritten wird und sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abbestellen können, bleibt nur die Abbestellung der Tageszeitung als Alternative übrig.
An dieser Stelle frage ich mich, wie Richter bisher das Wort "ungehindert" immer übersehen konnten? Kommt das nicht einer Zensur gleich, wenn eine Familie gezwungen wird, ihre Informationsquelle zugunsten einer ungewollten und oft auch abgelehnten aufgeben zu müssen? Wie können Richter in solchen Fällen im Namen des Volkes gegen das eigene Volk urteilen? – Mir erschließt sich auch bei näherer Betrachtung keine Interpretationsmöglichkeit des Grundgesetzes zugunsten einer Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Methoden, Tricks und unverschämten Vorgehensweisen, um einen heute nicht mehr benötigten Apparat durch Zwang zu finanzieren, werden auch für die Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer klarer und durchsichtiger. Wir erreichen die nächste Eskalationsstufe: den Verlust des Anstandes zugunsten der unverschämten Profitmaximierung zwecks Stillung der unersättlichen Gier nach immer mehr.
Ja, das sind starke Worte, aber sie spiegeln die Wirklichkeit wieder. Jeder weiß, wie viel die Damen und Herren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekommen (hier vermeide ich das Wort "verdienen"). Jeder weiß, wie hoch die Pensionen sind. Viele wissen, was sich hinter den Kulissen abspielt und wie verfilzt die undurchsichtigen Firmengeflechte und -konstrukte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. Es ist nur eine Frage der Zeit, wie lange das Volk diese feudalen Machenschaften noch erträgt – die Zeit läuft ab!
Das alles entwickelt sich von unten nach oben, denn Hilfe von den Medien bekommen wir keine. Auch die privaten Medien machen einen großen Bogen um dieses Thema, da viele direkt oder indirekt symbiotisch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem profitieren. Auch die Politik traut sich nicht an das Thema heran, denn jeder, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisieren und in Frage stellen würde, würde seine wichtigste Bühne verlieren und die Medien würden ihn womöglich auseinandernehmen. Also machen wir es selbst!
Laufende Information erhalten Sie auf unserer Plattform im Forum und in den sozialen Netzwerken (Facebook, Google+ und Twitter). Es ist lohnend, sich an unseren Diskussionen und Aktionen zu beteiligen, um somit stets über die Entwicklung dieses Themas informiert zu bleiben.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Empfehlen Sie uns weiter, damit wir schneller größer werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
René Ketterer Kleinsteuber und das gesamte Team von GEZ-Boykott.de und Online-Boykott.de
Wir haben durch unsere unermüdliche Arbeit es geschafft, unsere Plattform, welche sich mit der jetzigen Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung kritisch auseinandersetzt, zu der größten und wichtigsten Deutschlands auszubauen.
Mittlerweile haben wir mehrere Millionen Zugriffe im Monat und ein Ende dieser atemberaubenden Zuwachsrate ist nicht abzusehen. Das zeigt uns, dass das Interesse groß ist, wenngleich das nicht verwunderlich ist: Überall ziehen die Leute vor Gericht und versuchen dieses Unrecht abzuwenden. Dabei suchen sie Hilfe und tauschen sich auf unserer Plattform aus.
Unsere Arbeit ist jedoch nicht leicht, denn wir müssen diese ohne Hilfe der Medien durchführen und sie privat finanzieren. Wir sind für den Betrieb der gesamten Plattform finanziell auf Hilfe in Form von Spenden angewiesen.
Ihre Spende können Sie sowohl über PayPal als auch per Überweisung unter folgender Adresse tätigen:
Für Ihre Spende möchten wir uns herzlich bedanken.
Ein Like als Dankeschön an "isential gmbh" für die technische und finanzielle Unterstützung der gesamten Plattform:
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WhatsApp, Twitter, SMS & Co. – Nachricht zum Teilen
GEZ-ARD-ZDF
21 Mio. €/Tag! Wofür?
Freiheit statt Zwang!
Helfen Sie und leiten Sie diese Info weiter.
www.rundfunk-protest.de
Das bloße Wohnen als ein Grundbedürfnis des menschlichen Daseins darf von Verfassungs wegen nicht mit einer Abgabe belegt werden. Ohne das Innehaben einer Wohnung kann kein Mensch leben und ein menschenwürdiges Dasein führen. Deswegen darf das bloße Wohnen ohne die Nutzung einer bestimmten Medienquelle aus dem weltweiten redundanten Informations- und Unterhaltungspool nicht als Anknüpfungspunkt für eine Abgabe bestimmt werden. Dadurch, dass nunmehr bereits das bloße Wohnen als unverzichtbare Grundlage eines menschenwürdigen Daseins mit einer Abgabe belegt wird, findet ein unbegrenzter Zugriff auf unsere finanziellen Ressourcen statt.
Es mag sein, dass zwischen dem Wohnen und dem Rundfunkprogramm eine bloße allgemeine Beziehung besteht, weil in Wohnungen u.a. Rundfunkprogramme empfangen werden. Es besteht aber keine Beziehung von besonderer Art zwischen dem Wohnen und dem Rundfunkprogramm und insbesondere nicht bezüglich einer Medien-Option. Denn in einer Wohnung kann man vieles tun, eine Zeitung, Zeitschrift oder Buch lesen, eine DVD, Familienfotos, Leihfilm auf dem Multifunktionsbildschirm sehen oder auf der Konsole spielen. Eine dieser vielen Tätigkeiten könnte das Empfangen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen sein. Da es aber eine von vielen Tätigkeiten ist, besteht zwischen dieser Tätigkeit und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm als einer Option keine Beziehung von besonderer Art. Es gibt keinen sach- und systemgerechten Zusammenhang zwischen der Wohnungsabgabe und dem Zweck (öffentlich-rechtlichem Rundfunk). Der Rundfunkbeitrag pro Wohnung gleicht einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen.
Die Belastung des Grundbedürfnisses "Wohnen" ist verfassungswidrig. Die gerechte Abrechnung und Typisierung nach Nutzung der mehrfach redundanten öffentlich-rechtlichen Medienoption erfordert keine Diskriminierung und Nötigung der Nichtnutzer dieser Option.
Zeigen WIR den Politikern mit dieser WhatsApp-, Twitter-, SMS- & Co.-Aktion, dass wir uns das nicht mehr länger bieten lassen!
Mit jeder Unterschrift entziehen WIR dem Rundfunkbeitrag die Legitimation.
WIR wehren uns jetzt und versenden die nachfolgende Nachricht an unsere Familie, Freunde und Bekannte, um die 89.000 Unterschriften auf 1 Million und mehr anwachsen zu lassen.
WhatsApp, Twitter, SMS & Co. – Nachricht zum Teilen
GEZ-ARD-ZDF
21 Mio. €/Tag! Wofür?
Freiheit statt Zwang!
Helfen Sie und leiten Sie diese Info weiter.
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Helfen Sie und leiten Sie diese Nachricht an Freunde und Bekannte weiter. Unterstützen Sie unser aller Anliegen mit Ihrer Unterschrift bei www.rundfunk-protest.de
Das Video kann auch direkt von unserem Server heruntergeladen werden:
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Quellen: Oben, Initiative Mediennutzung ohne Zwangsgebühren; Unten – MDR
Dresden/Sachsen, 04.08.2015
Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR.
Die in Dresden/Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der neuen Amtsperiode 2015.
Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen Sitz im sich am 08. Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür zuständigen Sächsischen Landtag ein – und beschreitet damit medienpolitisches Neuland.
Gemäß MDR-Staatsvertrag können sich neben gesetzlich festgelegten Gruppen auch andere gesellschaftlich bedeutsame Gruppen um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Die gesellschaftliche Bedeutsamkeit der Gruppe der Nichtnutzer (Fernsehlose, Rundfunk-Nichtnutzer, etc.) ergibt sich u. a. aus offiziell herangezogenen Statistiken, welche gut 4 Prozent der Haushalte als fernsehlos ausweisen – allein in Sachsen betrifft dies somit immerhin mehr als 170.000 Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem 01.01.2013 gilt mit dem sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ (RBStV) eine in großen Teilen unsoziale, vollkommen nutzungsunabhängige und unkündbare Pauschalabgabe auf „Raumeinheiten“ (Wohnungen, Betriebsstätten, KFZ) zum Zwecke der Rundfunkfinanzierung. Die im der Finanzierungsumstellung zugrunde gelegten Gutachten von Professor Kirchhof geforderte Wahlfreiheit („Widerlegbarkeit der Regelvermutung“) wurde bisher und wird immer noch in der Gesetzgebung vollkommen unterschlagen - trotz mehrfacher Anmahnung auch seitens der Initiative. Noch schwerer wiegt jedoch, dass zusätzlich zu diesem folgenreichen und verfassungsrechtlich höchstproblematischen Versäumnis auch noch unterlassen wurde, der nunmehr neu zur Mitfinanzierung herangezogenen Gruppe der Nichtnutzer überhaupt entsprechende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte gesetzlich einzuräumen. Die Bewerbung dieser Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat kann daher lediglich als Angebot und Versuch verstanden werden, diesen unhaltbaren Missstand bis zu einer Abhilfe ansatzweise zu kompensieren.
Eine Fortsetzung des Ausschlusses der speziellen Sichtweise der Gruppe der Nichtnutzer aus den Aufsichts- und Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen nicht mehr vermittelbar, nicht mehr verantwortbar und auch nicht mehr tolerierbar.
Mit bundesweit gleichlautenden, z. T. noch laufenden Petitionen, hat die Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren – Für ein demokratischeres Rundfunksystem“ bereits tausende Bürger aus dem Sendegebiet des MDR sowie bundesweit zehntausende Gleichgesinnte hinter sich vereint. Als parteiloser, staatsferner, bürgernaher und auch sonst explizit keiner politischen Gruppierung oder Strömung nahestehender Zusammenschluss von Betroffenen setzt sie sich für die Belange der Nichtnutzer, Teilnutzer und Kritiker hinsichtlich des derzeitigen real existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein und blickt – sofern ihr ein Sitz im Rundfunkrat zugestanden wird – den anstehenden Aufgaben mit Spannung und Tatendrang entgegen.
Ziel der Initiative ist dabei insbesondere, auf einen sich klar vom rein werbefinanzierten Privatrundfunk abgrenzenden, verantwortlich haushaltenden und – zumindest für den Zeitraum der Finanzierungsverpflichtung von Nichtnutzern auch von dieser Gruppe akzeptierten – staatsfernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Form einer echten „4. Gewalt“ hinzuwirken.
Es wird spannend und aufschlussreich werden, die Reaktionen der Entscheidungsträger sowie Kontroll- und Aufsichtsgremien zu beobachten.
Für Interessenten/Mitstreiter/Betroffene: Bis auf wenige Ausnahmen findet jeden Donnerstag 20 Uhr ein Arbeitstreffen („Runder Tisch“) in Dresden statt. Ort: Teegadrom, Louisenstraße 44, 01099 Dresden
Bewerbung Rundfunkrat herunterladen
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
– Für ein demokratischeres Rundfunksystem –
c/o Teegadrom Louisenstr. 44 01099 Dresden
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15277.0.html
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Als logische Konsequenz hätte diese Reform die Auflösung des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (früher Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ) zur Folge.
Unterstützen Sie diese Forderungen und helfen Sie mit Ihrer Stimme, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung zu reformieren.
Nach dem Unterzeichnen erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, den Sie bestätigen müssen, damit Ihre Unterschrift gültig wird. Achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse.
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Es wurden bisher 122471 Unterschriften gesammelt.
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Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
Eine Klägerin aus Kaiserslautern gewann vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen GEZ & Co.
Das Gericht rügte die rechtswidrigen Geschäftsgebaren des Beitragsservices und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scharf.
In dem Verfahren AZ „5 L 473/15.NW“ vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse am 7. Juli 2015 hat das Verwaltungsgericht indirekt das Geschäftsgebaren des Beitragsservices (der ehemaligen GEZ) und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerügt und der Klägerin Recht gegeben.
Die Klägerin, eine Frau aus Kaiserslautern, vertreten durch den in Sachen Rundfunkbeitrag bundesweit bekannten Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Norderstedt, klagte gegen die Stadt Kaiserslautern, die durch den Oberbürgermeister vertreten war. Dabei ging es um die die Abgabe einer Vermögensauskunft die im Zuge der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen erfolgen sollte.
Der Klägerin wurde Recht zugesprochen und gewann. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Im konkreten Fall bedeutet das:
Das Urteil ist ein Nadelstich für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und entkräftet das rechtswidrige Geschäftsgebaren deren „Beitragsservices“.
Laden Sie das PDF-Dokument mit der gesamten Urteilsbegründung exklusiv direkt von unserer Seite herunter:
Beschluss Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Diskutieren Sie über das Thema im Forum mit:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14993.0
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BGH, Pressemitteilung vom 10.07.2015 zum Beschluss I ZB 64/14 vom 11.06.2015
Quelle: BGH
Der u. a. für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat einen Beschluss des Landgerichts Tübingen aufgehoben, das die von einem Gerichtsvollzieher angeordnete Eintragung eines Schuldners in das Schuldnerverzeichnis im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen abgelehnt hatte.
Der Gläubiger, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die unter der Bezeichnung "Südwestrundfunk" tätige Landesrundfunkanstalt in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Er betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkgebühren und -beiträge. Auf der Grundlage eines vom Gläubiger beim Amtsgericht eingereichten Vollstreckungsersuchens erließ der Gerichtsvollzieher die Anordnung zur Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis (§ 882c ZPO). Den dagegen gerichteten Widerspruch des Schuldners wies das Amtsgericht Nagold zurück. Das Landgericht Tübingen dagegen hob die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers wegen formeller Mängel des Vollstreckungsersuchens auf. Der Gläubiger und die Vollstreckungsbehörde seien nicht erkennbar bezeichnet. Zudem fehlten ein Dienstsiegel und die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten. Diese Angaben seien nicht entbehrlich. Es sei nicht ersichtlich, dass das Ersuchen mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden sei. Im Vollstreckungsersuchen sei außerdem die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts unzureichend.
Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss des Landgerichts Tübingen auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers aufgehoben. Es besteht kein Zweifel, dass allein der im Vollstreckungsersuchen aufgeführte Südwestrundfunk und nicht der ebenfalls aufgeführte "Beitragsservice" (früher: GEZ) Gläubiger der Rundfunkgebühren und -beiträge ist. Aus § 10 Abs. 1 und Abs. 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 17. Dezember 2010 (RBStV) ergibt sich, dass im Streitfall allein der Gläubiger als Landesrundfunkanstalt im Hinblick auf die Geltendmachung und Vollstreckung der Beitragsforderungen partei- und prozessfähig ist und der Beitragsservice den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio lediglich als eine örtlich ausgelagerte gemeinsame Inkassostelle dient. Das Vollstreckungsersuchen des Gläubigers entsprach auch den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden. Es war nicht erforderlich, dass der Südwestrundfunk in dem Ersuchen ausdrücklich als Gläubiger oder Vollstreckungsbehörde bezeichnet war und Angaben zur Anschrift, Rechtsform und zu den Vertretungsverhältnissen gemacht wurden. Das Vollstreckungsersuchen bedurfte zudem weder einer Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten noch eines Dienstsiegels, weil es zweifelsfrei mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden war, bei denen diese Angaben entbehrlich sind. In dem Vollstreckungsersuchen waren schließlich die zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheide angegeben. Dagegen bedurfte es keines die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners feststellenden Verwaltungsakts. Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich.
Diskutieren Sie über das Thema im Forum mit:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14968.0
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