Frau Baumert (Bild oben links), die wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, ganze 61 Tage in der JVA Chemnitz inhaftiert war, hatte bereits Mitte Juli die letzte Mail vom Justiziar des SWR Herrn Dr. Hermann Eicher (siehe Bild oben rechts) bekommen. Ihre Motivation, eine Antwort auf diese E-Mail, welche weiter unten aufgeführt wird, war nicht gerade groß.
Nun erfuhr sie von einem Haftbefehl gegen eine alleinerziehende Mutter eines siebenjährigen Kindes, was ihr keine Ruhe mehr ließ – ihr ausgeprägter und bewundernswerter Sinn für Menschlichkeit und Gerechtigkeit trieb sie dazu, die letzte E-Mail vom SWR-Justitiar Herrn Dr. Eicher dennoch zu beantworten – dies aber mit einer ziemlichen Wut wegen des Haftbefehls.
Hier einige Links für diejenigen, die bisher den Dialog von Frau Baumert mit Herrn Eicher noch nicht gelesen haben:
Dialog zwischen Frau Baumert und Herrn Dr. Eicher vom SWR
David gegen Goliath: »Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.« – Neue Antwort von Sieglinde Baumert an den SWR-Justiziar Herrn Dr. Hermann Eicher
Nachstehend die E-Mail vom SWR-Justitiar Herrn Dr. Hermann Eicher und im Anschluss die Antwort darauf von Frau Sieglinde Baumert
Sehr geehrte Frau Baumert,
vielen Dank für Ihre weitere Reaktion auf meine Mail vom 27.06.2016. Es wird sie nicht überraschen, dass ich Ihre Einschätzung hinsichtlich des „maroden und kranken Justizapparates“ nicht teile. Abgesehen davon, dass Sie dafür keinerlei konkrete Belege anführen, ist das sicherlich auch nicht die Meinung des überwiegenden Teils unserer Gesellschaft.
Der Hinweis auf „gehaltvolle Programminhalte“ ist auch nicht ein Punkt „persönlicher Vorlieben“. So ist – um nur ein Beispiel zu nennen - Fakt, dass z. B. die Informationsanteile im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks etwa doppelt so hoch sind wie bei der kommerziellen Konkurrenz.
Schließlich kann Ihnen natürlich niemand nehmen, sich auf das Widerstandsrecht nach Art 20 Abs. 4 GG zu berufen. Es würde hier zu weit führen, darzulegen, welche juristischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Vielleicht nur so viel: Es existieren äußerst enge juristische Grenzen. Das Widerstandsrecht wurde bewusst als Reaktion auf das Unrechtsregime des Dritten Reiches geschaffen. Von solchen Zuständen kann mit Blick auf den Rundfunkbeitrag nun wahrlich nicht gesprochen werden. Im verfassungsgemäßen Rahmen hingegen kann und wird – wie Sie wissen - Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag geleistet: So steht es jedem frei, gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen. Diverse Beitragszahler haben dieses Recht in Anspruch genommen und gehen diesen Weg durch alle Instanzen. Das ist in einem Rechtsstaat der Weg.
Nun zu Ihren konkreten Fragen:
1. Sie beziehen sich im Schwerpunkt nochmals auf die „ablehnende Grundstimmung innerhalb der Bevölkerung“. Nun ist es zunächst einmal Fakt, dass niemand gerne Abgaben zahlt. Wenn Sie eine Umfrage machen würden und danach fragten, ob die Steuern erhöht werden sollen, würden sie wahrscheinlich auch ein klares Ergebnis erhalten, obwohl es gute Gründe geben könnte, sich nicht nach der Mehrheitsmeinung zu richten.
Offensichtlich beziehen Sie sich mit der Zahl von 70 Prozent „Ablehnung“ auf den INSA-Meinungstrend vom Februar dieses Jahres. Diese Umfrage hatte im Kern die Frage nach den sog. „Ventilwächtern“ zum Gegenstand und war vom Verband der Reifenhersteller in Auftrag gegeben. Festzuhalten ist, dass die Fragen extrem suggestiv gestellt waren. Was soll jemand antworten, dem folgende (wertende und damit manipulative) Antwort zur Auswahl vorgegeben wird: „Solch eine ‚GEZ-Willkür‘ ist eine absolute Unverschämtheit“. Seriöse Meinungsforschung sieht nun wirklich anders aus. Kein Wort auch davon, dass der Beitragsservice (ehemals GEZ) damit überhaupt nichts zu tun hat, weil es sich um Vollstreckungsmaßnahmen von Kommunen handelt, die auch bei der Vollstreckung anderer Forderungen eingesetzt werden. Wenn dann die „Zwangsabgabe“ als „nicht mehr zeitgemäß“ vorgegeben wird, ist das Ergebnis praktisch vorprogrammiert. Uns liegen demgegenüber Umfragewerte vor, die – im Gegenteil – hohe Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk signalisieren. Auch die Nutzung unserer Programme zeigt viel Zustimmung: Laut der Media Analyse ma radio 2016 I der agma (Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse) beispielsweise hören 38 Mio Menschen täglich (!) öffentlich-rechtliche Sender (http://www.turi2.de/aktuell/radio-ma-antenne-bayern-bleibt-staerkster-einzelsender/). Auch die TV-Quoten zeigen, dass öffentlich-rechtliche Fernsehsender von vielen Menschen geschaut werden (http://meedia.de/tv-quoten/heute/). Sogar beim heiß diskutierten Thema, wie viel Fußball im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen sei, sagen uns 91 % der Befragten, dass sie sich auch künftig eine Berichterstattung von ARD und ZDF von der Fußball-EM wünschen.
2. Zu den von Ihnen genannten Aspekten des Rundfunkbeitrags kann ich sagen: Ja ich halte die Regelung für sozial, weil es die Möglichkeit der Befreiung gibt, wenn soziale Bedürftigkeit besteht. Ja, ich halte die Regelung für gerecht, weil damit die Finanzierungslast auf alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verteilt ist, ohne einen Verwaltungsaufwand zu verursachen, der völlig unverhältnismäßig wäre. Die Regelung ist zudem in einem demokratisch einwandfreien Verfahren von 16 Landesparlamenten verabschiedet worden. In die Zukunft schauen kann ich nicht, doch weiß ich Eines sicher: Die Kolleginnen und Kollegen von ARD, ZDF und Deutschlandradio arbeiten mit vollem Einsatz für das Programm, um den Beitragszahlern jeden Tag neue, relevante Inhalte zu liefern und sie so von der Qualität und Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überzeugen.
3. Bereits in meiner Mail vom 03.06.2016 hatte ich klar gesagt, dass ich derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. Eine Änderung der Finanzierung hin zu einem Pay-TV-Modell würde dem Grundgedanken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diametral widersprechen. Eine Steuerfinanzierung scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen ebenfalls aus und somit bleiben nicht mehr allzu viele Alternativen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den Sie ja auch nicht gänzlich abschaffen wollen.
4. Schließlich hatte ich Ihnen bereits geschrieben, dass ich Zweifel an der Verhältnismäßigkeit habe, wenn zur Durchsetzung einer relativ geringen Forderung mit einer Inhaftierung die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden soll. Mich würde daher interessieren, welchen konkreten Fall Sie meinen, wenn Sie schreiben, dass „trotzdem weiterhin mit dieser erpresserischen Methode versucht wird, die Gelder einzutreiben“. Andererseits – und auch das hatte ich Ihnen bereits geschrieben - ist klar, dass nicht jeder frei entscheiden kann, ob Gesetze eingehalten werden oder nicht und dass Letzteres Konsequenzen hat. Insofern werden wir an dieser Stelle unsere Standpunkte nicht weiter annähern können.
Schließlich fragen Sie nach dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“. Da wir in sehr grundsätzlichen Positionen unterschiedlicher Auffassung sind, ist es schwer und leicht zugleich, darauf eine Antwort zu finden: Für mich besteht der kleinste gemeinsame Nenner darin, die Position und die Argumente des jeweils anderen zu respektieren. Auch wenn wir daher inhaltlich in Vielem nicht übereinstimmen, hat für mich dieser Schriftwechsel doch seinen eigenen Wert. Er liegt darin, dass noch nirgendwo sonst die jeweils unterschiedlichen Positionen einmal so klar und deutlich formuliert wurden. Wer diesen Austausch liest, mag sich dann selbst ein Urteil bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Eicher
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu meinen Fragen in Ihrer Mail vom 15.7. Eine Annäherung ist nach wie vor nicht in Sicht. Die berufliche Verbundenheit zwischen Ihnen und den ÖRR lässt vermutlich keine anderen Argumentationen zu, als fast alles Bestehende vorbehaltlos und alternativlos zu verteidigen.
Im Folgenden werde ich auf Ihre letzte Mail an mich etwas detaillierter eingehen. Sie leugnen schwerwiegende Probleme innerhalb der Justiz. Es gibt ausreichend Literatur, die Gegenteiliges dokumentiert. Hochaktuell äußerte sich der Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt zum Thema: "...In Deutschland fühlen sich Kriminelle wohl.... Verfahren werden aus ökonomischen Gründen massenhaft eingestellt...".
Selbst wenn Gerichte in Strafverfahren Haftstrafen verhängen, heißt das noch lange nicht, dass es tatsächlich zu den gerichtlich entschiedenen Inhaftierungen kommt. Über 100000 Haftbefehle werden laut BKA nicht vollstreckt. Für nicht strafrechtlich verurteilte GEZ-Nichtzahler scheint hingegen immer ein Platz im Gefängnis frei zu sein. Nach welchen Kriterien wird hier verfahren? Diejenigen, von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, sperrt man als erstes ein? Sind das typische Merkmale eines funktionierenden Rechtsstaates?
Die Medien berichten immer wieder über juristisches Versagen, auch aus den Reihen der Justiz selbst gibt es kritische Stimmen. Erinnert sei beispielhaft an Range, Fahsel, Emmely, Rupp, Wörz, Mollath, Edathy, die Leuna-Affäre, die nie vollständig aufgedeckte Spendenaffäre der CDU...
Mich würde interessieren, was passieren muss, damit Sie von Justizversagen sprechen.
Auch nach meinen eigenen Erfahrungen mit den deutschen Gerichten kann ich beim besten Willen nicht von einem gewissenhaft und zuverlässig arbeitenden Justizsystem sprechen. Bei meiner Erzwingungshaft ging es um einen Geldbetrag von 191,82€. (Davon entfallen allein 24,00€ auf Säumniszuschläge und 6,00€ auf Mahngebühren. Insgesamt sind das 15,64%). In meiner Beschwerde gegen den Haftbefehl gab ich u.a. die fehlende Verhältnismäßigkeit der Mittel an. Die ablehnende Begründung lautete im Beschluss des Amtsgerichtes Bad Salzungen wie folgt:
"Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Inhaftierung in Relation zur Höhe der vollstreckbaren Forderung erfolgt im Erzwingungshaftverfahren nicht. Zweck des Verfahrens ist es, den jeweiligen Schuldner nachhaltig zur Abgabe der Vermögensauskunft zu veranlassen."
Der Direktor des Amtsgerichtes Bad Salzungen, Herr Burschel, äußerte sich nach meiner Freilassung wie folgt:
"Wie bei jedem Haftbefehl, ist auch bei dem Haftbefehl nach § 802 g ZPO die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Hätte Fr. Baumert z.B. kleine Kinder zu betreuen gehabt, hätte der Erlass des Haftbefehls unverhältnismäßig sein können."
und weiter teilte Herr Burschel mit:
(...) "Erscheint der Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl in der Hand vor der Haustür knicken in der Tat die meisten Schuldner ein und erteilen die geforderte Vermögensauskunft. Sie stellen ihre persönliche Freiheit über die Preisgabe von persönlichen Daten." (...)
Schon hier zeigt sich die Arbeitsweise von Justitia. Einschüchterung und Erpressung durch Haftandrohung gehören zum ganz normalen Alltag bei Gericht, da sich diese Methode als sehr erfolgreich erwies. Hier wird frei nach dem Motto - die Angst vor Haft wird siegen - gearbeitet. Doch kann man unter solchen Bedingungen, wenn mit der Angst der Menschen im wahrsten Sinne des Wortes gespielt wird, von fairen Methoden sprechen?
Inzwischen liegt ein Haftbefehl bei der alleinerziehenden Mutter Frau Kathrin Weihrauch wegen nicht gezahlter Forderungen des RBB vor. Sebastian Kronenberg-Zeidler wurde mittels ausgestelltem Haftbefehl im Auftrag des WDR erpresst. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Haftbefehl wegen fehlender Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit den ÖRR nicht ausgestellt wurde. Können Sie mir einen solchen Fall in Verbindung mit GEZ-Forderungen benennen?
Schauen wir uns die Daten in meinem Haftbefehl selbst einmal genauer an. Der Antrag auf Erlass des Haftbefehls wurde nachweislich vom Landratsamt Bad Salzungen in Auftrag gegeben. Weder im Haftbefehl selbst noch in dessen Aufhebung erscheint der MDR als Gläubiger. Nachdem ich Beschwerde eingelegt hatte, behauptete das Landgericht Meiningen unter einer wahrlich haarsträubenden Begründung, das Landratsamt Bad Salzungen sei der rechtmäßige Gläubiger. Doch für die Öffentlichkeit nahm der MDR den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurück. Wie kann das sein, wenn lt. Landgericht Meiningen der MDR keine Gläubigerstellung inne hatte? Diese unübersehbaren formalen Fehler führen in anderen Fällen zur Einstellung von Verfahren - wenn z.Bsp. ein Fax einige Sekunden nach Mitternacht - minimal unpünktlich bei Gericht eintrifft. Dass ich der Vermögensauskunft nicht unentschuldigt fernblieb, wurde von gerichtlicher Seite mehrfach verleugnet. (Ich hätte noch mehr Details zu berichten, die belegen, wie unsere Gerichte hinter verschlossenen Türen arbeiten, doch das würde den Rahmen sprengen.)
Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Die deutsche Justiz ermöglicht alles - ohne jede Logik, Sachlichkeit, oder gar fundierte rechtliche Grundlagen. Ich bin kein Einzelfall, damit kann man sich nicht herausreden.
Geht es um die Eintreibung der GEZ-Zwangsgelder, arbeiten die Behörden ohne Erbarmen zusammen.
Bei einem älteren Herrn, der nicht namentlich genannt werden möchte, reicht seine Rente kaum aus, um die laufenden Kosten zu decken. Die Rentenkasse berücksichtigte keinerlei Grundversorgung des Rentners und zog den zu pfändenden Betrag lt. Aussage des Betroffenen ein. Einzelfälle?!?! Davon gibt es leider viel zu viele...
Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass Sie hier keine sozialen Ungerechtigkeiten erkennen können oder wollen.
Wie erniedrigend und demütigend muss es gerade für Rentner sein, die viele Jahre berufstätig waren, nun als Bittsteller für eine Befreiung der GEZ (ich verwende weiter GEZ, da BeitragsSERVICE gezielt verharmlosend wirkt) aufzutreten. Haben Sie darüber einmal nachgedacht?
Eine ganze Reihe weiterer Fälle, in denen im Vollstreckungsverfahren standardmäßig mit Haft gedroht wird, sind mir bekannt. Diese alle aufzulisten würde zu weit führen. Ich gehe davon aus, dass Sie selbst die Möglichkeiten besitzen, sich umfassend darüber zu informieren.
Ich bin sehr erbost darüber, dass man selbst bei Alleinerziehenden nicht vor Inhaftierungsmaßnahmen zurückschreckt. Man stelle sich folgende Schlagzeilen, auch über unsere Landesgrenzen hinaus, vor: "Alleinerziehende Mutter in Haft, weil sie Fernsehzwangsbeitrag nicht zahlte! Kind musste ins Heim! Gewaltverbrecher weiter auf freiem Fuß - das ist Deutschland!" – Früher Utopie, heute nackte Realität.
Sollte ich mich wundern, warum mein Fall mit einer Inhaftierung endete? Nein, mich wundert hier schon lange nichts mehr. Denn die ÖRR genießen unumstritten Privilegien. Immer wieder gibt es Versuche, von einer Wohneinheit mehrmals die GEZ einzutreiben. Dass ein Haustier oder auch nicht mehr existente Firmen eine Zahlungsaufforderung bekommen, kann schonmal vorkommen. Alles normal. Für die Betroffenen bedeutet das Bürokratie, sich dieser penetranten Aufdringlichkeit zu erwehren. Das ist nicht nur versuchter Diebstahl von Geld (um nicht zu sagen versuchter Betrug), sondern auch Diebstahl von unserem kostbarsten Gut überhaupt - unserer Lebenszeit. Die Fehlerursachen bei der GEZ zu beheben, das wird nicht in Erwägung gezogen. Sie sprechen von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand – dieser wurde auf dreiste Weise auf die Bevölkerung umgelegt. Warum werden beispielsweise nicht automatisch über die Rentenkassen und die Jobcenter Freistellungen bei entsprechend niedrigen Einkommen an die GEZ weitergeleitet? Datenschutz ist keine Begründung, der wurde schon bei der Ermittlung sehr persönlicher Daten über die Einwohnermeldeämter außer Kraft gesetzt.
Die fehlenden demokratischen Grundsätze, die bei der Vorgehensweise unumstritten sichtbar werden, kann man natürlich auch verleugnen. Der erhobene Zeigefinger wird von den ÖRR gerne nach außen gerichtet, doch wie schaut es mit der Fähigkeit zur Selbstkritik aus? Inwiefern kommen die ÖRR in eigener Sache ihrer Informationspflicht nach?
Sind mehr als 4 Millionen GEZ-Nichtzahler es nicht wert, ausgiebig über die Problematik zu berichten?
Wie hoch die Akzeptanz der ÖRR in der Bevölkerung tatsächlich ist, können weder Statistiken noch Quotenhochrechnungen sicher aussagen. Verschlüsselung der Programme gibt die Antwort, dann wird der tatsächliche Beliebtheitsgrad der ÖRR ersichtlich. Ich verstehe nicht, warum Sie sich dagegen aussprechen, wenn Sie von der Zufriedenheit und reichhaltigen Nutzung der ÖRR so nachhaltig überzeugt sind.
Sie vergleichen die Zwangsbeiträge/Gebühren mit Abgaben und Steuern. Steuerausgaben kann ich durchaus steuern. Doch wie sieht es bei der GEZ aus?
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die Entscheidungsträger bei den ÖRR sich nicht nur mit dem Geld ausgeben beschäftigen würden. Wird man bei den ÖRR jemals bereit sein, genauer hinzuschauen, wo all die netten Milliarden herkommen, die diese Verprasserei ermöglichen?
Nun einige Gedanken zu den Informationsinhalten. Was bedeutet Information? Man kann - je nach individuellen Vorlieben und Interessen, eine Aussage auf sehr verschiedene Weise interpretieren. Über Sachlichkeit, Wahrheitsgehalt, Seriosität, Wertungen, Behauptungen, Selbstdarstellungskünste, Schleichwerbung etc. ließe sich vortrefflich streiten. Darum geht es aber nicht. Es geht darum, dass ich selbst in freier Entscheidung wähle, für welche Informationsdienste ich wieviel Geld ausgeben möchte. Es geht um den Zwang in einer Sache, die nun wirklich nicht überlebensnotwendig ist! Egal, wie oft Sie noch versuchen, vom Zwang weg auf die Programminhalte zu lenken - das ist nicht der Diskussionspunkt. Hier geht es um unsere Grundrechte, unsere Entscheidungsfreiheit in Sachen Meinungsbildung.
Sie vertreten die Ansicht, das von mir benannte Umfrageergebnis mit den Suggestivfragen sei unseriös. Ich verstehe Ihre Begründung der Beeinflussung durch die Fragestellung durchaus. Mich würde interessieren, auf welche Umfrageergebnisse Sie sich berufen. Mir sind klare positive Ergebnisse im Sinne der ÖRR nicht bekannt. Auch hier wären Auftraggeber, Fragestellung und befragter Personenkreis genauer anzuschauen.
Wenn Kritik über die ÖRR dokumentiert wird, wird verharmlost, verleugnet, glattgebügelt, von Einzelfällen gesprochen. Die von Ihnen angegebene große Akzeptanz der ÖRR sollte ermöglichen, dass genau diese Nutzer, die mit Ihrem Angebot zufrieden sind, dieses auch bereitwillig zahlen. Und wer sportliche Großereignisse gerne über die ÖRR anschauen möchte, der sollte dafür wegen der enormen Zusatzkosten nochmals bereitwillig extra tief in die Tasche seines eigenen Geldbeutels greifen und dieses Angebot durch Sonderzahlungen stützen, nicht aber Personengruppen zwingen, die dieses Geld gar nicht übrighaben, es anderweitig verwenden möchten oder ganz einfach ansparen wollen. Wer passiven Sport über die ÖRR als Hobby pflegt, den möchte ich daran nicht hindern. Kurz gesagt - Angebot und Nachfrage bestimmen, wie viele Gelder den ÖRR zur Verfügung stehen. Wer zufrieden ist, der wird auch zahlen, viele zufriedene Zuschauer bringen viel Geld in die Kassen. Das ist ein ganz einfaches, logisches Prinzip. Da gibt es nichts zu diskutieren, das ist ein Fakt. Aber weiß die Mehrheit der Nutzer, wie viel der Einnahmen in Pensionsansprüche und nicht in Programminhalte fließen? Folgende Grafik von der ARD lässt diese Information vollständig außen vor:
http://winfuture.de/infografik/15245/Wohin-die-1750-Euro-Rundfunkbeitrag-fliessen-1466075180.html
Wer entscheidet, welche Informationen zurückgehalten werden und welche Angaben an die Öffentlichkeit gelangen dürfen oder sollen?
Stellen Sie sich vor, Sie sollen die Kosten von Ihrer Meinung nach fragwürdigen Informationen durch direkte Zahlung - notfalls Zwangsmaßnahmen an Ihrem Eigentum - mitfinanzieren. Genau das Monat für Monat, Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt. Viele Tausende Euro würden Sie für etwas ausgeben, das in Ihren Augen einfach nur ablehnenswert erscheint oder Sie nicht interessiert. Nochmal: Es geht hier um unsere Entscheidungsfreiheit, wie wir uns informieren wollen. Das ist keine persönliche Forderung von mir, sondern fest im Grundgesetz verankert. Dieses Recht muss ich nicht einklagen.
Das Grundrecht lt. GG Art. 20/4 wird man uns niemals freiwillig gewähren. Wir sind inzwischen in einer Zeit angekommen, bei der man durch Nichtzahlung eines politisch gesteuerten Mediums seiner finanziellen Existenzgrundlage beraubt werden kann und wie ein Krimineller in Haft genommen wird. Echte Straftäter kommen im Gegenzug oft ungeschoren davon. Wenn Gesetzgeber, Justiz und Nutznießer dieses Prozedere auch noch als demokratisch bezeichnen, diese Vorgehensweise unterstützen, ist es allerhöchste Zeit, die Notbremse zu ziehen und sich der diktatorischen Zustände zu erwehren. In einer Demokratie hat man eine freie Wahl, die Möglichkeit der freien Entscheidung. Davon kann hier wahrlich nicht die Rede sein. Wer glaubt, man würde von behördlicher Seite jemals eine Einwilligung für die Wahrung unserer freiheitlichen Rechte bekommen, der lebt in einer Traumwelt. Hier muss ich wiederholt auf die Geschichte verweisen. Es war IMMER der Rückblick, der eine verurteilende Sicht auf die Vergangenheit warf. Oder können Sie mir etwas Gegenteiliges angeben?
Mögen sich die Leser ihre eigene Meinung bilden - in diesem Punkt sind wir uns einig.
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert
Eine persönliche Bewertung dieser Antwort möchte ich nicht abgeben. Ich bin mir sicher, dass jeder Mensch mit einem gesunden Menschenverstand und Sinn für Menschlichkeit und Gerechtigkeit selbst in der Lage ist, den Schriftverkehr selbst einzuordnen.
Aktionstag und Demo in Karlsruhe am 3. Oktober 2016 – Marktplatz / Platz der Grundrechte
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Wir berichteten bereits am 26. Mai 2016 (Dialog zwischen Frau Baumert und Herrn Dr. Eicher vom SWR) ausführlich über den Dialog zwischen Sieglinde Baumert, die 61 Tage wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, inhaftiert war und dem Justiziar des Südwestrundfunks, Herrn Dr. Hermann Eicher – ein sehr ungleiches Paar.
Während Frau Sieglinde Baumert ihre Arbeitsstelle verlor und zwei Monate in der JVA Chemnitz saß, sagt Herr Dr. Eicher unter anderem:
»Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.«
Eine extrem fragwürdige Aussage von Herrn Dr. Hermann Eicher – man darf dabei nicht vergessen, dass u. v. a. sein Gehalt und seine Altersvorsorge durch den umstrittenen Rundfunkbeitrag, aus dem es keine vernünftige Ausstiegsmöglichkeit gibt, finanziert werden. Deswegen wird dieser in der Bevölkerung als „Zwangsbeitrag“ bezeichnet.
Die Meinungen zu diesem Vorfall sind eindeutig. Ein Mitglied unseres Forums äußert sich treffend zu dieser Aussage:
»Da hinkt doch der Vergleich mit dem demokratischen Diskurs offensichtlich: Der Eine hat natürlich keine „schwierige Ausgangssituation“, weil er sich als Justiziar in der Komfortzone des SWR befindet, die Andere hingegen durfte den „Diskurs“ aus dem Gefängnis fortführen!
Das ist in meinen Augen schon pervers, wie diese Ungleichstellung auch noch mit demokratischen Verhältnissen erklärt werden soll und wie ein psychisch belastender und in diesem Fall auch existenzgefährdender Gefängnisaufenthalt ignoriert wird. Ich hätte mir ein „Es tut mir leid, dass Sie das durchmachen mussten.“ Gewünscht – das kann man aber scheinbar von einem SWR-Justiziar nicht erwarten.
Bei Frau Baumerts Einstellung zum Rundfunkbeitrag handelt es sich nicht um eine „Auffassung“, sondern um eine tiefgehende Gewissensentscheidung, sonst wäre sie dafür nicht freiwillig ins Gefängnis gegangen und hätte dort nicht bis zu ihrer durch den MDR herbeigeführten Entlassung ausgeharrt.
Herr Eicher möchte die öffentliche Meinung auf das „Bockigkeitsprinzip“ der Verweigerer lenken. Dabei bietet er dann auch einen den Anschein der Fairness erweckenden Meinungsaustausch an, um menschlich kompetent zu wirken: die „Wir können doch über alles reden“-Geschichte
Ich gehe davon aus, dass dies bewusst geschieht. Der Mann hat ja nun auch schon einige Jahre und Lebenserfahrung auf dem Buckel, so dass er wissen müsste, dass Gesetz und Gewissen nicht zwangsläufig zusammenpassen, so wie es ja auch damals bei der Kriegsdienstverweigerung war.
Frau Baumert muss angeboten werden, sich als Härtefall aus Gewissens- oder weltanschaulichen Gründen vom Rundfunkbeitrag freistellen zu lassen! Nach der derzeitig gültigen gesetzlichen Regelung ist keine andere Lösung möglich.«
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
ich danke Ihnen für Ihre Antwortmail vom 23.05.2016.
Es ist mir ein Bedürfnis, erneut einige grundlegende Punkte, die bei Ihren Ausführungen bisher nicht berücksichtigt wurden, anzusprechen.
Ich bin kein Einzelfall. Nach aktuellen Umfrageergebnissen sprechen sich knapp 70% der Bevölkerung gegen den derzeitig monströsen Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Zwangsfinanzierung aus. Hier besteht eine sehr grundlegende Diskrepanz zwischen dem, was Politik, Gesetz, Justiz und Behörden glauben, fordern zu können und dem, was vom Volk tatsächlich als akzeptabel und tolerierbar anerkannt wird.
Es gibt 2 Möglichkeiten, wie zukünftig weiter verfahren wird:
1. Man wird weiterhin ungezügelt unter Anwendung diverser Zwangsmaßnahmen das Geld ohne Rücksicht auf Verluste eintreiben, existenzgefährdende Maßnahmen ergreifen und eventuell sogar gewalttätige Auseinandersetzungen in Kauf nehmen.
2. Man beginnt endlich durch Änderungen im RBStV, Beendigung der Verschwendungssucht und Beseitigung der nachweislichen politischen Einflussnahmen die oben benannte Diskrepanz zu beseitigen oder zumindest zu verringern.
Gehen Sie davon aus, dass sich die ablehnende Grundstimmung innerhalb der Bevölkerung ändern wird?
Glauben Sie, dass die aktuelle Regelung jemals als gerecht, sozial und demokratisch allgemein anerkannt werden wird, obwohl die Zahl der Kritiker weiter zunimmt?
Die Frage, ob auch Sie dringenden Handlungsbedarf erkennen, blieb leider bisher von Ihnen unbeantwortet.
Nachdem meine Inhaftierung bekannt wurde, ging ein Ruf der Empörung durch Deutschland und über die Grenzen hinaus durch viele Länder. Ist Ihnen bekannt, dass man trotzdem weiterhin mit dieser erpresserischen Methode versucht, die Gelder einzutreiben? Finden Sie das angemessen?
Es ist wichtig, diese Fragen mit den Befürwortern der aktuellen Handhabung zu klären – sie betreffen den Kern des Problems.
Nun noch einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen.
1. Die von Ihnen angesprochene Kolumne vergleicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Privatanbieter. Die Kriterien bei der Programmauswahl hängen von Gewohnheiten, Interessen und Neigungen der jeweiligen Zuschauer ab. Ich persönlich empfinde Fernsehen als Berieselung, unabhängig ob öffentlich-rechtliche oder private Programme laufen.
Sie selbst sprechen von immenser Programmleistung. Ich spreche von Grundversorgung. Wie lautet die Auftragspflicht, welche der öffentlich-rechtliche Rundfunk laut Gesetz erfüllen solle?
2. Mein geschichtlicher Vergleich ist völlig korrekt. Legalität hat nicht zwangsweise etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Sie kann Unrecht begünstigen und sogar erzwingen. Das war zu allen Zeiten so und daran hat sich bis heute nichts geändert. Hier sind keine starren Gesetzestexte dienlich, sondern die freiheitlichen Grundwerte als Richtlinie maßgebend.
Es gab immer Vertreter, die diverse Unrechtgesetze verteidigten – auch wenn eindeutig negative Auswirkungen zu beobachten waren. Über meine Erfahrungen und Beobachtungen bei der Rechtsprechung können wir gerne diskutieren. Bis heute konnten mir weder Amts- noch Landgericht erklären, weshalb bei meinen Beschwerden das BGB nicht angewendet wurde.
3. Ein vorbereiteter Studiobesuch kann niemals den vollständigen Produktionsablauf abdecken. Entscheidend ist, was als Nachricht aus den ursprünglich stattgefundenen Ereignissen gesendet wird. Wie schon früher erwähnt, habe ich bereits meine Erfahrungen gesammelt. Nicht einmal die Zapp-Redaktion veröffentlichte trotz Zusage meinen vollständigen Interviewtext – um nur ein Beispiel zu nennen.
4. Ich habe mich nie für die völlige Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. „But I could be wrong“ – irren ist eine sehr menschliche Eigenschaft. Hier geht es aber nicht um richtig oder falsch, sondern um gegenseitige Akzeptanz und Toleranz. Ich nehme Niemandem etwas weg. Ich will nichts vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Was ist daran nicht zu verstehen? Den durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattfindenden Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dulde ich nicht. Das Programm mögen bitte die Menschen finanzieren, die es für gut befinden und die Angebote nutzen möchten. Zwang kann niemals eine befriedigende Antwort bei dieser Ausgangssituation sein.
Gerne greife ich aber Ihre Interpretation des Sachverhaltes auf und frage Sie: Kann es richtig sein, Millionen Menschen wider Willen durch erpresserische Maßnahmen zur Zahlung zu zwingen?
Mit dieser Frage beende ich diese Mail und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert
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Vielen von Ihnen ist der Fall von Frau Sieglinde Baumert aus Thüringen bekannt. Seit Bekanntgabe dieses Vorfalles reißt die Berichterstattung nicht ab: Sie war wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, insgesamt 61 Tage in der JVA Chemnitz inhaftiert.
Sie ist erst kurz nach Erscheinen ihres Falles in der Presse unerwartet aus der Haft entlassen worden. Die offizielle Begründung des MDR zu dieser Entscheidung lautete, die Verhältnismäßigkeit sei nicht mehr gegeben. Das erstaunte nicht nur Frau Baumert, denn dieser Sinneswandel fand erst nach zwei Monaten Inhaftierung und nachdem der Fall von der Presse aufgegriffen wurde, statt. Offiziell heißt es:
„Der MDR hat zwischenzeitlich die Vollstreckungsbehörde gebeten, den Vollzug des Haftbefehls zurückzunehmen. Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung und Bewertung ist der MDR zu dem Entschluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nach mehreren Wochen Haft nicht mehr gewahrt war.“
Natürlich fragen sich viele, wie auch Frau Baumert, ob die Verhältnismäßigkeit je gegeben war?
Eine Inhaftierung wegen Verweigerung, den Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten, scheint vielen in der Tat extrem vermessen zu sein. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass es sich hierbei um ein gesamtgesellschaftliches und noch ungelöstes Problem handelt, das sehr viele Bürger bewegt und viele Gerichte beschäftigt.
Eine Frage drängt sich förmlich auf: Wo befände sich Frau Baumert heute, wenn die Presse nicht ausführlich über ihren Fall berichtet hätte?
Nun herrscht zwischen MDR und Frau Baumert absolute Funkstille zu den vorgefallenen Ereignissen. Stattdessen bekam sie eine Interviewanfrage von der Redaktion von Zapp vom NDR (Norddeutschem Rundfunk). Sie willigte ein, die Fragen in Schriftform zu beantworten mit der Maßgabe, dass diese auch vollständig wiedergegeben werden.
Nach einigem Hin und Her kam es zur Veröffentlichung – u. a. mit einer Gegendarstellung des Justiziars des SWR (Südwestrundfunk). Die Interviews sind ziemlich unten auf der Seite des NDR als Verlinkung zu finden:
Baumerts Kampf gegen den Rundfunkbeitrag
SWR-Justiziar Eicher zum Fall Baumert
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir uns in einer sehr schwierigen Ausgangssituation befinden. Sie sprechen als Justiziar der ÖRR und vertreten die Interessen der Rundfunkanstalten. Auch gilt Ihre Stimme dem Teil der Bevölkerung, der am derzeitigen Finanzierungmodell der ÖRR (Anm. der Redaktion: Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten) festhalten möchte. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist dies eine deutliche Minderheit. Ich spreche als Bürgerin dieses Landes, die die aktuelle Regelung zur Finanzierung der ÖRR weder als sozial, noch als gerecht oder demokratisch anerkennt. Dass ich mit meiner Wahrnehmung und Argumentation nicht alleine bin, ist Ihnen sicher auch bekannt.
Sie sprechen in der Stellungnahme von einzelnen Bürgern, die sich gesetzlichen Regelungen entziehen würden. Wir sprechen hier aber tatsächlich von Millionen Bürgern, die durch Nichtzahlung der umstrittenen Forderung, ihre Unterschrift bei Petitionen oder auch den Gang vor Gericht sehr deutlich Stellung beziehen. Weitere Millionen Zahler kommen hinzu, die nicht aus Überzeugung, sondern nur wegen des dahinterstehenden Zwangs und aus Angst vor angedrohten Konsequenzen zahlen.
Sie sind der Meinung, dass Gerichte über Recht oder Unrecht entscheiden. Es mag hart klingen, aber diese Aussage ist falsch. Richter entscheiden anhand von Gesetzen, die oft per politischer Willensbildung oder Lobbyarbeit etc. entstanden sind. Ob ein Gesetz tatsächlich über Recht oder Unrecht entscheidet, hängt von den Werte- und Moralvorstellungen der jeweiligen Gesellschaftsstruktur ab. In der Regel zeigt erst der Blick in die Vergangenheit, wer der tatsächliche Nutznießer der Gesetzgebung war. Bei dem Umgang mit den Begriffen Recht/Unrecht sowie Gesetz ist also äußerste Vorsicht geboten. Diese gleichzusetzen ist nicht korrekt. Blinde Hörigkeit auf Gesetze oder Anweisungen kann ins blanke Verderben führen, wie gerade die deutsche Geschichte traurigerweise aufzeigt.
Sollten wir nichts aus genau dieser unserer deutschen Geschichte gelernt haben?
Eine Gesetzgebung, die den Willen der Gesamtbevölkerung permanent negiert, wird mittelfristig zu undemokratische Verhältnisse führen müssen. Von einer Akzeptanz des RBStV (Anm. der Redaktion: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) kann keine Rede sein. Richterliche Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang im Namen des Volkes entschieden werden sollten, werden aber genau von diesem Volk als Unrecht erkannt und bewertet. Die Disharmonie zwischen Gesetzgebung/juristischen Entscheidungen und dem Willen des Volkes sind ganz offensichtlich und nicht länger ignorierbar.
Empörung und Unmut bis hin zu Wut kommen immer deutlicher zum Ausdruck. Auf der Justizebene wird sich das Problem deshalb nicht lösen lassen.
Von Akzeptanz der derzeitigen Regelung zur Finanzierung der ÖRR kann auch durch die vielen zahlenden Haushalte nicht die Rede sein. Einzig durch die Androhung harter Bestrafungen lässt sich das aktuelle Modell noch aufrechterhalten. Wie hart – ja – existenzgefährdend die Bestrafung sein kann, habe ich selbst erlebt.
„Ich zahle, weil ich zahlen muss. Wenn ich eine Wahl hätte, würde ich NICHT zahlen.“ – das ist die allgemeine Einstellung, die ich immer und immer wieder höre. Zeigt diese allgemein typische Reaktion nicht auch Ihnen, dass hier über die Köpfe der Menschen einfach hinweg entschieden wurde? Wie lässt sich eine Zwangsabgabe, die laut aktueller Umfrageergebnissen mehrheitlich abgelehnt wird, mit demokratischen Werten vereinbaren?
Sie schreiben, Sie sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag anzuwenden. Natürlich steht Ihnen frei, dies zu tun. Inwiefern dies gesellschaftlich jedoch akzeptiert wird (oder eben auch nicht), zeigen die Reaktionen auf meine Inhaftierung und oben aufgeführte Punkte. Wir als Bürger nehmen uns die Freiheit, Ihnen sehr deutlich zu zeigen, dass uns Missbrauch, Verschwendung und politische Einflussnahme durch die ÖRR nicht entgehen. Und gegebenenfalls auch u. a. in diesem Zusammenhang die Zahlung einzustellen. Sie sind am Zuge, diese Missstände zu beseitigen. Sie sind am Zuge, Regelungen einzuführen, die tatsächlich demokratisch sind. Für viele Menschen mit geringen Einkommen sind knapp 20,- sehr viel Geld.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn Sie einmal versuchen würden, sich in deren Lage zu versetzen.
Genau aus diesen Gründen findet das Zitat von Bertold Brecht hier berechtigt seine Anwendung – ich wiederhole es gerne noch einmal:
„Wo Unrecht zu Recht wird, dort wird Widerstand zur Pflicht!“
Abschließend möchte ich noch einmal auf Ihre Gesprächs- und Studioeinladung zurückkommen. Ein Studiobesuch kann und wird die weit gefächerte Problematik nicht lösen. Kann ich den hier begonnenen Mailaustausch als Zeichen betrachten, dass nun nicht weiter zerredet wird, sondern auch Sie bereit sind, den Handlungsbedarf zu erkennen?
Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert
Sehr geehrte Frau Baumert,
hiermit möchte ich nochmals auf den mit Ihnen begonnenen Dialog und ihre letzte Mail vom 12.05.2016 zurückkommen. Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden: Sie haben ihre Auffassung zum Rundfunkbeitrag und ich die meine. Dass wir nicht der gleichen Auffassung sind, kommt in einer Demokratie täglich vielfach vor und sollte kein Hindernis, sondern durchaus Anlass für einen vertieften Diskurs sein. Vor allem drei Punkte sind mir nochmals wichtig:
1. Es ist aus meiner Sicht schon sehr erstaunlich, wenn so getan wird, als sei die immense Programmleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach gar nichts wert. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Aufzählung von Sendungen, Beiträgen und Internetangeboten, die es ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach nicht gäbe. Lesen Sie dazu doch einmal den „Selbstversuch“ von Karolin Emcke, einer Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, die sich 12 Stunden allein dem Programmangebot unserer kommerziellen Konkurrenz ausgesetzt hat.
http://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-experiment-1.2972885
2. Ihre Ausführungen zur Einhaltung von Gesetzen in einer repräsentativen Demokratie bleiben für mich nicht nachvollziehbar. Es ist gut und richtig, dass Sie diese Auffassung in unserer Gesellschaft vertreten können. Unsere Rechtsordnung wäre aber schlicht am Ende und nicht mehr funktionsfähig, wenn nicht mehr die Gerichte über Recht und Unrecht zu entscheiden hätten. Den in diesem Zusammenhang von Ihnen gewählten Vergleich zu Gesetzen, die „ins blanke Verderben“ geführt hätten, wie „gerade die deutsche Geschichte in trauriger Weise aufgezeigt“ habe, bitte ich dringend nochmals zu überdenken. Den Rundfunkbeitrag in eine Reihe mit der Gesetzgebung durch die Nationalsozialisten im Dritten Reich zu stellen, ist einfach absurd und außerdem für mich -und vor allem für die vielen Opfer dieses Unrechtsregimes- eine wirklich schlimme Zumutung. Überlegen Sie bitte nochmal genau, ob Sie sich tatsächlich dort einreihen wollen, wo sogar Parallelen zum Holocaust gezogen werden (der Holocaust war legal, der Rundfunkbeitrag ist legal!). Auch mit diesem unsäglichen Vergleich ist man kürzlich an mich herangetreten 1) (Anm. der Redaktion: Herr Dr. Eicher reißt ein Teil eines Ganzen aus dem Zusammenhang. Mit dieser Aussage soll wahrscheinlich eine für ihn unbequeme Bewegung in Misskredit gebracht werden – weiteres in der Fußnote).
3. Sie schreiben: „Ein Studiobesuch kann und wird die weitgefächerte Problematik nicht lösen“. Das war auch gar nicht unsere Absicht. Wir hätten uns eher vorgestellt, dass Sie z.B. einmal (vielleicht sogar mehrere Tage) die tatsächliche Arbeit in einer Nachrichtenredaktion kennenlernen, um ihre Aussage zu überprüfen, die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien von einer „tendenziösen, polarisierenden, von politischen Interessen durchsetzten Programmgestaltung“ geprägt. Wo könnte man sich dazu besser ein Bild machen, als in einer Nachrichtenredaktion? Das Angebot halten wir daher gern aufrecht!
Und schließlich: Natürlich kann ich mich in die Situation eines Beitragszahlers mit wenig Geld hinein versetzen und natürlich weiß ich, dass der Rundfunkbeitrag auch zu sozialen Härten führen kann. Dafür Lösungen zu finden, ohne gleich die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Bord gehen zu lassen, ist allerdings nicht trivial. Das Verständnis für die jeweils andere Seite sollte aber auch keine Einbahnstraße sein: Könnte es nicht auch sein, dass die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Preis der Ersparnis von 17,50 Euro pro Monat ein großer Fehler wäre mit erheblichen negativen Rückwirkungen auf unsere Gesellschaft? Ich habe viel dafür übrig, es mit den Abgeordneten des englischen Unterhauses zu halten, die lange Zeit am Ende ihrer Reden stets das Bekenntnis anfügten: „But I could be wrong“. Ich bin bereit, meinen Überlegungen diesen Satz anzufügen. Es wäre für mich interessant zu wissen, ob dies auch für Sie gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Eicher
1) Herr Dr. Eicher unternimmt den Versuch, die größte demokratische bürgerliche Bewegung Deutschlands, die sich parteiübergreifend mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung befasst, in Misskredit zu bringen. Dazu reißt er eine Aussage aus ihrem Kontext heraus und versucht damit, Online-/GEZ-Boykott in einem gewissen Licht erscheinen zu lassen, dass dem Leser suggerieren soll, Online-/GEZ-Boykott stünde bestimmten populistischen Richtungen nahe.
Diese mehr als fragwürdige Abwehrreaktion ist für viele etablierten Institutionen in Deutschland leider typisch: Wenn jemand nicht mit dem Mainstream mitschwimmt, versucht man ihn in eine Schublade zu stecken – in aller Regel in die rechte Ecke oder zu den Verschwörungstheoretikern zu schieben.
Online-/GEZ-Boykott empfiehlt Herrn Dr. Eicher, unsere Regeln aufmerksam zu lesen. Danach kann er versuchen, die in seiner Antwort unter Punkt 2 gemachte Aussage erneut zu wiederholen und zu begründen. Dabei hoffen wir natürlich auf seine Einsicht und guten Willen, keine aus dem Zusammenhang gerissenen Einzelstücke mehr zu nutzen, um eine Aussage zu konstruieren, die schlicht und ergreifend falsch ist – er möge sich dessen bewusstwerden, dass dies eine Diffamierung darstellt.
Link zu unseren Regeln: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html
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Wer vor 32 Jahren einen Fernseher oder ein Radio sein Eigen nannte, wollte gewiss die dazumal einzig verfügbaren öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und/ oder Fernseh-Programme nutzen. Zwischen Gerät, Nutzung und der (noch dazu nach Hörfunk und Fernsehfunk differenzierten) Rundfunk-Abgabe bestand ein direkter und sachgerechter Zusammenhang.
Mit dem heutigen Überangebot an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten des nunmehr 21. Jahrhunderts ist jedoch keinerlei direkter und sachgerechter Zusammenhang mehr zwischen Fernseher, Radio oder gar Multifunktions- bzw. Multimediageräten und der Nutzung einer bestimmten Medienoption gegeben.
Multimediageräte bieten uns neben dem Anschluss an Player, Recorder, Konsolen, Fotokameras und anderes den Zugriff auf ein weltweites Kommunikationsnetz – das Internet – mit hunderttausenden Radiostationen, YouTube, Filmdiensten, Online-Zeitungen usw. Sie bieten uns sogar die Möglichkeit, selbst publikativ tätig zu sein!
Viele von uns bevorzugen die tiefergehenden Informationen in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern oder auch die Live-Unterhaltung. Jeder von uns informiert und unterhält sich nach seinem Willen – aus selbst gewählten Quellen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllen heute keine „besonderen“ oder gar „herausragenden“ Aufgaben mehr, die nicht auch die Gesamtheit aller anderen verfügbaren Medien bereits erfüllt. Durch den Einfluss der Politik in den Rundfunkgremien und über die durch die MinisterpräsidentInnen ernannten Mitglieder der KEF („Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“) fehlt zudem die viel beschworene Staatsunabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung.
Horst Röper vom Forschungsinstitut Formatt, Prof. Dr. Bernd Holznagel und Dr. Thorsten Ricke von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bestätigten während der 13. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses am NRW Landtag vom 7. April 2011 den deutlichen Akzeptanzverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.
Die Wohnung dient unserem Schutz und unserer freien Entfaltung. Die Nutzung oder Nichtnutzung einer bestimmten Medienoption hängt, wie die Wahl der Kaffee- oder Tee-Sorte, mit dem individuellen Willen zusammen. Die Bezugnahme des sog. „Rundfunkbeitrags“ auf das Grundbedürfnis „Wohnen“ ist sachfremd – ein daraus abgeleiteter Zusammenhang mit der Nutzung einer einzelnen Medienoption unter tausenden anderen Möglichkeiten bleibt rein fiktiv. Der Gesetzgeber darf jedoch keine Fiktion anwenden (BVerfGE 31, 314), um – entgegen der Wirklichkeit – die Nutzung einer vorgesetzten öffentlich-rechtlichen Medienoption jedem Bürger unwiderleglich zu unterstellen.
Eine sachgerechte Differenzierung nach Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Medienoption unter Maßgabe eines „besonderen Vorteils“ findet gar nicht statt. Zur Gruppe der Nichtnutzer zählen auch Millionen Bürger, die aus schlichter Sorge vor Repressalien trotz Nichtnutzung weiterzahlen.
Wenn das Typisierungsraster nicht einmal in der Lage ist, zwei Hauptgruppen – Nutzer und Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – voneinander zu trennen, dann handelt es sich bei der Typisierung um eine unrechtmäßige Mogelpackung.
Die Millionen Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme werden willkürlich übergangen. Es wird sachfremd an das mit Rundfunkempfang in keinerlei direktem oder indirektem Zusammenhang stehende Innehaben einer Wohnung angeknüpft – die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption werden belästigt, diskriminiert und genötigt.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof äußert sich zwar in seinem Urteil vom 15. Mai 2014 (Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12) zum Rundfunkkonsum, dessen Umfang und Intensität sowie zur Staffelung der Beitragssätze, welche dem Verhältnismäßigkeitsgebot in genügender Weise Rechnung trage. Er vergisst jedoch, sachgerecht nach Nutzern und Nichtnutzern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu differenzieren.
Der besondere Vorteil hat sich beim sog. „Rundfunkbeitrag“ in Luft aufgelöst, weil die Allgemeinheit belastet wird. Sofern auch die Allgemeinheit einen Vorteil hätte, gäbe es dann jedoch keinen individuell zurechenbaren Vorteil gegenüber der Allgemeinheit. Die komplette Auflösung des für einen „Beitrag“ charakteristischen „besonderen Vorteils“ einer zahlenden Gruppe gegenüber der nicht beitragspflichtigen Allgemeinheit, bedeutet für den sog. „Rundfunkbeitrag“ einen Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz). Ohne einen „besonderen Vorteil“ darf ein Beitrag nicht erhoben werden.
Soll der Art. 5 Grundgesetz nicht zu einem reinen Alibi verkommen, muss jeder Bürger selbst über die Verwendung seiner ihm verfügbaren finanziellen Mittel für die ungehinderte Unterrichtung aus der Überfülle allgemein zugänglicher Medienoptionen entscheiden dürfen. Die ungehinderte Information und Unterhaltung muss frei von einer Lenkung durch einen unausweichlichen Zahlungszwang für eine bestimmte Medienoption sein. Das ist die Intention des Art. 5 Grundgesetz. Das Völkerrecht, der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2), spricht von der „freien Wahl“.
210 € durch Zahlungszwang eingetriebene “Beiträge“ pro Jahr für die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Medienoption sind neben den finanziellen Ausgaben für die notwendigen Gerätschaften, laufenden Kosten sowie sonstigen Bezahldienste1) allein schon wegen ihrer Höhe ein objektives Hindernis, diese Möglichkeiten in freier Willensentscheidung und in selbstbestimmtem Umfang zu nutzen – Art. 5 Grundgesetz spricht von einer ungehinderten Unterrichtung, so dass jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, im Sinne des Art. 5 GG eine Hinderung darstellen.
Millionen Menschen werden gezwungen, ihre freie Wahl der Quelle merklich einzuschränken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschlingt insgesamt mehr als 21 Mio. € täglich und wird damit ohne besondere Rechtfertigung privilegiert subventioniert!
Die ungehinderte Unterrichtung schließt auch eine finanzielle Teilhinderung aus. Bereits bei einer Zwangsabgabe von nur einem Prozent des Medienbudgets entsteht eine Beeinträchtigung, Lenkung und Hinderung der selbstgewählten Unterrichtung.
Die Zwangsabgabe für eine finanziell vorgesetzte öffentlich-rechtliche Medienoption in ihrer regulären Höhe von 210 € (oder auch mehr) pro Jahr schmälert das Medienbudget der Betroffenen – sie schränkt, lenkt und hindert die eigene freie Wahl der Informationsquellen. Es sind finanzielle und somit inhaltliche Einschränkungen der Nichtnutzer nötig, um die aufgezwungene Abgabenlast für die unerwünschte öffentlich-rechtliche Medienoption begleichen zu können. Die Informations- und Medienbeschaffung aller Wohnungsinhaber wird mit dem sog. „Rundfunkbeitrag“ finanziell gelenkt und führt zum aufgezwungenen Verzicht der gewünschten, allgemein zugänglichen Informationsquellen. Eine finanzielle Teilhinderung durch Minderung des individuellen Medienbudgets ist mit dem Art. 5 Grundgesetz unvereinbar. Damit ist die Abgabe in ihrer jetzigen unausweichlichen Form verfassungswidrig.
In der Pressemitteilung zu den Revisionsverfahren vom 16. und 17. März 2016 behauptet das Bundesverwaltungsgericht ganz nüchtern:
»Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.«
Damit verkennt es jedoch die Urteile der Kollegen anderer Gerichte, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch die eigene Rechtsprechung – Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 09.12.1998, Az. 6 C 13/97:
»Die an das Bereithalten von Empfangsgeräten anknüpfende Rundfunkgebühr ist nach § 11 Abs. 1, Halbs. 2 RStV 1991 die vorrangige Finanzierungsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ob es sich bei der Rundfunkgebühr um eine "Gebühr" im klassischen Sinne, um eine "Gebühr mit Beitragscharakter" oder aber schlicht um einen "Beitrag" im eigentlichen Sinne handelt, ist umstritten und bedarf auch hier keiner Klärung. Die Einordnung ist eine Frage des Landesrechts. Denn die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk einschließlich der Rundfunkfinanzierung liegt gemäß Art. 70 Abs. 1 GG bei den Ländern. Für die Überprüfung der Abgabe auf ihre Vereinbarkeit mit Bundesverfassungsrecht ist ihre Einordnung unerheblich. Aus der Sicht des Bundesrechts ist allein entscheidend, daß die Art der Finanzierung einerseits (rundfunkrechtlich; vgl. BVerfGE 90, 60, 87 ff.) den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 GG an eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und andererseits (abgabenrechtlich) rechtsstaatlichen Anforderungen einschließlich des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichheit aller Bürger vor den öffentlichen Lasten genügt (vgl. BVerfGE 90, 60, 105 f.). Beides ist der Fall (nachstehend bb)).«
Wenn die Abgabe eine "Finanzierungsfunktion" hat, kann sie nicht "Entgelt für eine Gegenleistung" sein!
Dass die Abgabe kein "Entgelt für eine Gegenleistung" ist, besagt auch das höchstrichterlich gesprochene zweite Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG 2. Rundfunkentscheidung:
»Wie sehr der Rundfunk als eine Gesamtveranstaltung behandelt wird, ergibt sich insbesondere daraus, dass die Länder in verschiedenen Staatsverträgen die Zusammenarbeit der Anstalten, den Finanzausgleich und die gemeinsame Finanzierung eines Zweiten Deutschen Fernsehens vorgesehen haben. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht auf die Anstalt seines Landes beschränkt, im Fernsehen schon wegen der Zusammenarbeit der Anstalten und im Rundfunk infolge der Reichweite des Empfangs. Die für das Bereithalten des Empfangsgeräts zu zahlende "Gebühr", die der Anstalt des betreffenden Landes zufließt, ist unter diesen Umständen NICHT Gegenleistung für eine Leistung, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung.(…)
Dies hat zur Folge, dass die Rundfunkanstalten als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts "gelten", obwohl sie in Wirklichkeit nicht Betriebe gewerblicher Art sind, und dass die Gebühren, obwohl sie NICHT als Entgelt für die durch den Rundfunk gebotenen Leistungen im Sinne eines Leistungsaustausches betrachtet werden können, der Umsatzsteuer unterworfen werden.«
Das Bundesverwaltungsgericht hält sich weder an die eigene noch an die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Es ist aufgrund der Klageabweisung vom 18.03.2016 zu erwarten, dass auch im noch ausstehenden schriftlichen Urteil
vom Gericht nicht erkannt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert somit die Rechtsprechung nach geltendem Recht.
1) Gerätschaften, laufende Kosten sowie sonstige Bezahldienste bezeichnen u. a. Multifunktionsbildschirme, DVD- bzw. Blu-ray-Player, PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, SAT-Receiver, Konsolen sowie auch die laufenden Kosten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetzugang, Kabel, Sky, Netflix, Musik- und sonstige Bezahldienste, DVD-/Blu-ray-Filme, Filmverleih, Spiele, Kino, Theater, Varieté usw. (zurück)
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Eine Gruppe von Aktivisten des Forums GEZ-Boykott.de 1), die für eine demokratische freie finanzielle Willensentscheidung bezüglich der öffentlich-rechtlichen Medienoption kämpft, ist auf einen Justizskandal größten Ausmaßes gestoßen.
In jedem Beruf gibt es Irrtümer. Ärzte, Wissenschaftler und andere irren unweigerlich, auch Juristen sind da keine Ausnahme. Vor allem, wenn die Fälle voneinander abweichen. Bezogen auf die verschiedenen Fälle zur Härtefallregelungen und der Masse an Verfassungsverletzungen beim Rundfunkbeitrag lautete bei den anhängigen rund 5000 Verfahren bis jetzt das Urteil immer gegen die klagenden Bürger.
Es gibt mindestens 7 Gutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten 2), die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen. Ein sachkundiger Laie erkennt die verfassungsrechtlichen Probleme, die Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wird im Gericht vorgetragen und begründet. Auch die in den Klagen erwähnten Gutachten erläutern die Verfassungswidrigkeit.
Bei den Gerichten ist es grundsätzlich an der Tagesordnung, Gutachter zu bestellen und sich auf diese bei der Urteilsfindung zu stützen. Nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es seltsamerweise keine statistisch erforderliche Abweichung in Richtung der Gutachten und auch keine Einbestellung eines Gutachters. Als ob die für Verfassungsfragen nicht zuständigen Verwaltungsrichter noch dazu Experten in Verfassungsfragen wären. Teilweise sind die Urteile voneinander abgeschrieben und die Verfassungsfragen so gut wie gar nicht oder sehr oberflächlich argumentativ begründet. Die Gutachten zur Verfassungswidrigkeit wurden nicht widerlegt.
Wären die Urteile nicht manipuliert, dann müsste es zwangsweise ein paar Ausreißer geben, die im Sinne der fundierten Gutachten bzw. wissenschaftlichen Arbeiten gehen. Diese gibt es aber nicht. Keines der Gerichte hat eine Vorlage beim BVerfG eingereicht oder in den ca. 5000 Verfahren für den Kläger geurteilt. Damit überführen sich die verantwortlichen Stellen nach Meinung der Aktivisten eindeutig der Willkür bzw. Rechtsbeugung.
Einige der Aktivisten haben bereits eine Strafanzeige wegen der Rechtsbeugung auf den Weg gebracht. Der vollständige Text der Anzeige wird auf der folgenden Seite detailliert wiedergegeben:
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
Linkverzeichnis:
2) 7 Gutachten bzw. wissenschaftliche Arbeiten
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