Frau Baumert (Bild oben links), die wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, ganze 61 Tage in der JVA Chemnitz inhaftiert war, hatte bereits Mitte Juli die letzte Mail vom Justiziar des SWR Herrn Dr. Hermann Eicher (siehe Bild oben rechts) bekommen. Ihre Motivation, eine Antwort auf diese E-Mail, welche weiter unten aufgeführt wird, war nicht gerade groß.

Nun erfuhr sie von einem Haftbefehl gegen eine alleinerziehende Mutter eines siebenjährigen Kindes, was ihr keine Ruhe mehr ließ – ihr ausgeprägter und bewundernswerter Sinn für Menschlichkeit und Gerechtigkeit trieb sie dazu, die letzte E-Mail vom SWR-Justitiar Herrn Dr. Eicher dennoch zu beantworten – dies aber mit einer ziemlichen Wut wegen des Haftbefehls.

Hier einige Links für diejenigen, die bisher den Dialog von Frau Baumert mit Herrn Eicher noch nicht gelesen haben:

Dialog zwischen Frau Baumert und Herrn Dr. Eicher vom SWR

David gegen Goliath: »Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.« – Neue Antwort von Sieglinde Baumert an den SWR-Justiziar Herrn Dr. Hermann Eicher

Nachstehend die E-Mail vom SWR-Justitiar Herrn Dr. Hermann Eicher und im Anschluss die Antwort darauf von Frau Sieglinde Baumert

E-Mail vom SWR-Justitiar Herrn Dr. Hermann Eicher an Frau Sieglinde Baumert


Sehr geehrte Frau Baumert,

vielen Dank für Ihre weitere Reaktion auf meine Mail vom 27.06.2016. Es wird sie nicht überraschen, dass ich Ihre Einschätzung hinsichtlich des „maroden und kranken Justizapparates“ nicht teile. Abgesehen davon, dass Sie dafür keinerlei konkrete Belege anführen, ist das sicherlich auch nicht die Meinung des überwiegenden Teils unserer Gesellschaft.

Der Hinweis auf „gehaltvolle Programminhalte“ ist auch nicht ein Punkt „persönlicher Vorlieben“. So ist – um nur ein Beispiel zu nennen - Fakt, dass z. B. die Informationsanteile im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks etwa doppelt so hoch sind wie bei der kommerziellen Konkurrenz.

Schließlich kann Ihnen natürlich niemand nehmen, sich auf das Widerstandsrecht nach Art 20 Abs. 4 GG zu berufen. Es würde hier zu weit führen, darzulegen, welche juristischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Vielleicht nur so viel: Es existieren äußerst enge juristische Grenzen. Das Widerstandsrecht wurde bewusst als Reaktion auf das Unrechtsregime des Dritten Reiches geschaffen. Von solchen Zuständen kann mit Blick auf den Rundfunkbeitrag nun wahrlich nicht gesprochen werden. Im verfassungsgemäßen Rahmen hingegen kann und wird – wie Sie wissen - Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag geleistet: So steht es jedem frei, gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen. Diverse Beitragszahler haben dieses Recht in Anspruch genommen und gehen diesen Weg durch alle Instanzen. Das ist in einem Rechtsstaat der Weg.

Nun zu Ihren konkreten Fragen:

1. Sie beziehen sich im Schwerpunkt nochmals auf die „ablehnende Grundstimmung innerhalb der Bevölkerung“. Nun ist es zunächst einmal Fakt, dass niemand gerne Abgaben zahlt. Wenn Sie eine Umfrage machen würden und danach fragten, ob die Steuern erhöht werden sollen, würden sie wahrscheinlich auch ein klares Ergebnis erhalten, obwohl es gute Gründe geben könnte, sich nicht nach der Mehrheitsmeinung zu richten.

Offensichtlich beziehen Sie sich mit der Zahl von 70 Prozent „Ablehnung“ auf den INSA-Meinungstrend vom Februar dieses Jahres. Diese Umfrage hatte im Kern die Frage nach den sog. „Ventilwächtern“ zum Gegenstand und war vom Verband der Reifenhersteller in Auftrag gegeben. Festzuhalten ist, dass die Fragen extrem suggestiv gestellt waren. Was soll jemand antworten, dem folgende (wertende und damit manipulative) Antwort zur Auswahl vorgegeben wird: „Solch eine ‚GEZ-Willkür‘ ist eine absolute Unverschämtheit“. Seriöse Meinungsforschung sieht nun wirklich anders aus. Kein Wort auch davon, dass der Beitragsservice (ehemals GEZ) damit überhaupt nichts zu tun hat, weil es sich um Vollstreckungsmaßnahmen von Kommunen handelt, die auch bei der Vollstreckung anderer Forderungen eingesetzt werden. Wenn dann die „Zwangsabgabe“ als „nicht mehr zeitgemäß“ vorgegeben wird, ist das Ergebnis praktisch vorprogrammiert. Uns liegen demgegenüber Umfragewerte vor, die – im Gegenteil – hohe Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk signalisieren. Auch die Nutzung unserer Programme zeigt viel Zustimmung: Laut der Media Analyse ma radio 2016 I der agma (Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse) beispielsweise hören 38 Mio Menschen täglich (!) öffentlich-rechtliche Sender (http://www.turi2.de/aktuell/radio-ma-antenne-bayern-bleibt-staerkster-einzelsender/ External link). Auch die TV-Quoten zeigen, dass öffentlich-rechtliche Fernsehsender von vielen Menschen geschaut werden (http://meedia.de/tv-quoten/heute/ External link). Sogar beim heiß diskutierten Thema, wie viel Fußball im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen sei, sagen uns 91 % der Befragten, dass sie sich auch künftig eine Berichterstattung von ARD und ZDF von der Fußball-EM wünschen.

2. Zu den von Ihnen genannten Aspekten des Rundfunkbeitrags kann ich sagen: Ja ich halte die Regelung für sozial, weil es die Möglichkeit der Befreiung gibt, wenn soziale Bedürftigkeit besteht. Ja, ich halte die Regelung für gerecht, weil damit die Finanzierungslast auf alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verteilt ist, ohne einen Verwaltungsaufwand zu verursachen, der völlig unverhältnismäßig wäre. Die Regelung ist zudem in einem demokratisch einwandfreien Verfahren von 16 Landesparlamenten verabschiedet worden. In die Zukunft schauen kann ich nicht, doch weiß ich Eines sicher: Die Kolleginnen und Kollegen von ARD, ZDF und Deutschlandradio arbeiten mit vollem Einsatz für das Programm, um den Beitragszahlern jeden Tag neue, relevante Inhalte zu liefern und sie so von der Qualität und Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überzeugen.

3. Bereits in meiner Mail vom 03.06.2016 hatte ich klar gesagt, dass ich derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. Eine Änderung der Finanzierung hin zu einem Pay-TV-Modell würde dem Grundgedanken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diametral widersprechen. Eine Steuerfinanzierung scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen ebenfalls aus und somit bleiben nicht mehr allzu viele Alternativen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, den Sie ja auch nicht gänzlich abschaffen wollen.

4. Schließlich hatte ich Ihnen bereits geschrieben, dass ich Zweifel an der Verhältnismäßigkeit habe, wenn zur Durchsetzung einer relativ geringen Forderung mit einer Inhaftierung die Abgabe der Vermögensauskunft erzwungen werden soll. Mich würde daher interessieren, welchen konkreten Fall Sie meinen, wenn Sie schreiben, dass „trotzdem weiterhin mit dieser erpresserischen Methode versucht wird, die Gelder einzutreiben“. Andererseits – und auch das hatte ich Ihnen bereits geschrieben - ist klar, dass nicht jeder frei entscheiden kann, ob Gesetze eingehalten werden oder nicht und dass Letzteres Konsequenzen hat. Insofern werden wir an dieser Stelle unsere Standpunkte nicht weiter annähern können.

Schließlich fragen Sie nach dem „kleinsten gemeinsamen Nenner“. Da wir in sehr grundsätzlichen Positionen unterschiedlicher Auffassung sind, ist es schwer und leicht zugleich, darauf eine Antwort zu finden: Für mich besteht der kleinste gemeinsame Nenner darin, die Position und die Argumente des jeweils anderen zu respektieren. Auch wenn wir daher inhaltlich in Vielem nicht übereinstimmen, hat für mich dieser Schriftwechsel doch seinen eigenen Wert. Er liegt darin, dass noch nirgendwo sonst die jeweils unterschiedlichen Positionen einmal so klar und deutlich formuliert wurden. Wer diesen Austausch liest, mag sich dann selbst ein Urteil bilden.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Eicher

E-Mail-Antwort von Frau Sieglinde Baumert an den SWR-Justitiar Herrn Dr. Hermann Eicher


Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu meinen Fragen in Ihrer Mail vom 15.7. Eine Annäherung ist nach wie vor nicht in Sicht. Die berufliche Verbundenheit zwischen Ihnen und den ÖRR lässt vermutlich keine anderen Argumentationen zu, als fast alles Bestehende vorbehaltlos und alternativlos zu verteidigen.

Im Folgenden werde ich auf Ihre letzte Mail an mich etwas detaillierter eingehen. Sie leugnen schwerwiegende Probleme innerhalb der Justiz. Es gibt ausreichend Literatur, die Gegenteiliges dokumentiert. Hochaktuell äußerte sich der Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt zum Thema: "...In Deutschland fühlen sich Kriminelle wohl.... Verfahren werden aus ökonomischen Gründen massenhaft eingestellt...".

Selbst wenn Gerichte in Strafverfahren Haftstrafen verhängen, heißt das noch lange nicht, dass es tatsächlich zu den gerichtlich entschiedenen Inhaftierungen kommt. Über 100000 Haftbefehle werden laut BKA nicht vollstreckt. Für nicht strafrechtlich verurteilte GEZ-Nichtzahler scheint hingegen immer ein Platz im Gefängnis frei zu sein. Nach welchen Kriterien wird hier verfahren? Diejenigen, von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, sperrt man als erstes ein? Sind das typische Merkmale eines funktionierenden Rechtsstaates?

Die Medien berichten immer wieder über juristisches Versagen, auch aus den Reihen der Justiz selbst gibt es kritische Stimmen. Erinnert sei beispielhaft an Range, Fahsel, Emmely, Rupp, Wörz, Mollath, Edathy, die Leuna-Affäre, die nie vollständig aufgedeckte Spendenaffäre der CDU...

Mich würde interessieren, was passieren muss, damit Sie von Justizversagen sprechen.

Auch nach meinen eigenen Erfahrungen mit den deutschen Gerichten kann ich beim besten Willen nicht von einem gewissenhaft und zuverlässig arbeitenden Justizsystem sprechen. Bei meiner Erzwingungshaft ging es um einen Geldbetrag von 191,82€. (Davon entfallen allein 24,00€ auf Säumniszuschläge und 6,00€ auf Mahngebühren. Insgesamt sind das 15,64%). In meiner Beschwerde gegen den Haftbefehl gab ich u.a. die fehlende Verhältnismäßigkeit der Mittel an. Die ablehnende Begründung lautete im Beschluss des Amtsgerichtes Bad Salzungen wie folgt:

"Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Inhaftierung in Relation zur Höhe der vollstreckbaren Forderung erfolgt im Erzwingungshaftverfahren nicht. Zweck des Verfahrens ist es, den jeweiligen Schuldner nachhaltig zur Abgabe der Vermögensauskunft zu veranlassen."

Der Direktor des Amtsgerichtes Bad Salzungen, Herr Burschel, äußerte sich nach meiner Freilassung wie folgt:

"Wie bei jedem Haftbefehl, ist auch bei dem Haftbefehl nach § 802 g ZPO die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Hätte Fr. Baumert z.B. kleine Kinder zu betreuen gehabt, hätte der Erlass des Haftbefehls unverhältnismäßig sein können."

und weiter teilte Herr Burschel mit:

(...) "Erscheint der Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl in der Hand vor der Haustür knicken in der Tat die meisten Schuldner ein und erteilen die geforderte Vermögensauskunft. Sie stellen ihre persönliche Freiheit über die Preisgabe von persönlichen Daten." (...)

Schon hier zeigt sich die Arbeitsweise von Justitia. Einschüchterung und Erpressung durch Haftandrohung gehören zum ganz normalen Alltag bei Gericht, da sich diese Methode als sehr erfolgreich erwies. Hier wird frei nach dem Motto - die Angst vor Haft wird siegen - gearbeitet. Doch kann man unter solchen Bedingungen, wenn mit der Angst der Menschen im wahrsten Sinne des Wortes gespielt wird, von fairen Methoden sprechen?

Inzwischen liegt ein Haftbefehl bei der alleinerziehenden Mutter Frau Kathrin Weihrauch wegen nicht gezahlter Forderungen des RBB vor. Sebastian Kronenberg-Zeidler wurde mittels ausgestelltem Haftbefehl im Auftrag des WDR erpresst. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Haftbefehl wegen fehlender Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit den ÖRR nicht ausgestellt wurde. Können Sie mir einen solchen Fall in Verbindung mit GEZ-Forderungen benennen?

Schauen wir uns die Daten in meinem Haftbefehl selbst einmal genauer an. Der Antrag auf Erlass des Haftbefehls wurde nachweislich vom Landratsamt Bad Salzungen in Auftrag gegeben. Weder im Haftbefehl selbst noch in dessen Aufhebung erscheint der MDR als Gläubiger. Nachdem ich Beschwerde eingelegt hatte, behauptete das Landgericht Meiningen unter einer wahrlich haarsträubenden Begründung, das Landratsamt Bad Salzungen sei der rechtmäßige Gläubiger. Doch für die Öffentlichkeit nahm der MDR den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurück. Wie kann das sein, wenn lt. Landgericht Meiningen der MDR keine Gläubigerstellung inne hatte? Diese unübersehbaren formalen Fehler führen in anderen Fällen zur Einstellung von Verfahren - wenn z.Bsp. ein Fax einige Sekunden nach Mitternacht - minimal unpünktlich bei Gericht eintrifft. Dass ich der Vermögensauskunft nicht unentschuldigt fernblieb, wurde von gerichtlicher Seite mehrfach verleugnet. (Ich hätte noch mehr Details zu berichten, die belegen, wie unsere Gerichte hinter verschlossenen Türen arbeiten, doch das würde den Rahmen sprengen.)

Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Die deutsche Justiz ermöglicht alles - ohne jede Logik, Sachlichkeit, oder gar fundierte rechtliche Grundlagen. Ich bin kein Einzelfall, damit kann man sich nicht herausreden.

Geht es um die Eintreibung der GEZ-Zwangsgelder, arbeiten die Behörden ohne Erbarmen zusammen.

Bei einem älteren Herrn, der nicht namentlich genannt werden möchte, reicht seine Rente kaum aus, um die laufenden Kosten zu decken. Die Rentenkasse berücksichtigte keinerlei Grundversorgung des Rentners und zog den zu pfändenden Betrag lt. Aussage des Betroffenen ein. Einzelfälle?!?! Davon gibt es leider viel zu viele...

http://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/huellhorst/huellhorst/20882090_GEZ-droht-schwer-behinderter-Frau-mit-Zwangsvollstreckung.html External link

Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, dass Sie hier keine sozialen Ungerechtigkeiten erkennen können oder wollen.

Wie erniedrigend und demütigend muss es gerade für Rentner sein, die viele Jahre berufstätig waren, nun als Bittsteller für eine Befreiung der GEZ (ich verwende weiter GEZ, da BeitragsSERVICE gezielt verharmlosend wirkt) aufzutreten. Haben Sie darüber einmal nachgedacht?

Eine ganze Reihe weiterer Fälle, in denen im Vollstreckungsverfahren standardmäßig mit Haft gedroht wird, sind mir bekannt. Diese alle aufzulisten würde zu weit führen. Ich gehe davon aus, dass Sie selbst die Möglichkeiten besitzen, sich umfassend darüber zu informieren.

Ich bin sehr erbost darüber, dass man selbst bei Alleinerziehenden nicht vor Inhaftierungsmaßnahmen zurückschreckt. Man stelle sich folgende Schlagzeilen, auch über unsere Landesgrenzen hinaus, vor: "Alleinerziehende Mutter in Haft, weil sie Fernsehzwangsbeitrag nicht zahlte! Kind musste ins Heim! Gewaltverbrecher weiter auf freiem Fuß - das ist Deutschland!" – Früher Utopie, heute nackte Realität.

Sollte ich mich wundern, warum mein Fall mit einer Inhaftierung endete? Nein, mich wundert hier schon lange nichts mehr. Denn die ÖRR genießen unumstritten Privilegien. Immer wieder gibt es Versuche, von einer Wohneinheit mehrmals die GEZ einzutreiben. Dass ein Haustier oder auch nicht mehr existente Firmen eine Zahlungsaufforderung bekommen, kann schonmal vorkommen. Alles normal. Für die Betroffenen bedeutet das Bürokratie, sich dieser penetranten Aufdringlichkeit zu erwehren. Das ist nicht nur versuchter Diebstahl von Geld (um nicht zu sagen versuchter Betrug), sondern auch Diebstahl von unserem kostbarsten Gut überhaupt - unserer Lebenszeit. Die Fehlerursachen bei der GEZ zu beheben, das wird nicht in Erwägung gezogen. Sie sprechen von einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand – dieser wurde auf dreiste Weise auf die Bevölkerung umgelegt. Warum werden beispielsweise nicht automatisch über die Rentenkassen und die Jobcenter Freistellungen bei entsprechend niedrigen Einkommen an die GEZ weitergeleitet? Datenschutz ist keine Begründung, der wurde schon bei der Ermittlung sehr persönlicher Daten über die Einwohnermeldeämter außer Kraft gesetzt.

Die fehlenden demokratischen Grundsätze, die bei der Vorgehensweise unumstritten sichtbar werden, kann man natürlich auch verleugnen. Der erhobene Zeigefinger wird von den ÖRR gerne nach außen gerichtet, doch wie schaut es mit der Fähigkeit zur Selbstkritik aus? Inwiefern kommen die ÖRR in eigener Sache ihrer Informationspflicht nach?

Sind mehr als 4 Millionen GEZ-Nichtzahler es nicht wert, ausgiebig über die Problematik zu berichten?

Wie hoch die Akzeptanz der ÖRR in der Bevölkerung tatsächlich ist, können weder Statistiken noch Quotenhochrechnungen sicher aussagen. Verschlüsselung der Programme gibt die Antwort, dann wird der tatsächliche Beliebtheitsgrad der ÖRR ersichtlich. Ich verstehe nicht, warum Sie sich dagegen aussprechen, wenn Sie von der Zufriedenheit und reichhaltigen Nutzung der ÖRR so nachhaltig überzeugt sind.

Sie vergleichen die Zwangsbeiträge/Gebühren mit Abgaben und Steuern. Steuerausgaben kann ich durchaus steuern. Doch wie sieht es bei der GEZ aus?

Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die Entscheidungsträger bei den ÖRR sich nicht nur mit dem Geld ausgeben beschäftigen würden. Wird man bei den ÖRR jemals bereit sein, genauer hinzuschauen, wo all die netten Milliarden herkommen, die diese Verprasserei ermöglichen?

Nun einige Gedanken zu den Informationsinhalten. Was bedeutet Information? Man kann - je nach individuellen Vorlieben und Interessen, eine Aussage auf sehr verschiedene Weise interpretieren. Über Sachlichkeit, Wahrheitsgehalt, Seriosität, Wertungen, Behauptungen, Selbstdarstellungskünste, Schleichwerbung etc. ließe sich vortrefflich streiten. Darum geht es aber nicht. Es geht darum, dass ich selbst in freier Entscheidung wähle, für welche Informationsdienste ich wieviel Geld ausgeben möchte. Es geht um den Zwang in einer Sache, die nun wirklich nicht überlebensnotwendig ist! Egal, wie oft Sie noch versuchen, vom Zwang weg auf die Programminhalte zu lenken - das ist nicht der Diskussionspunkt. Hier geht es um unsere Grundrechte, unsere Entscheidungsfreiheit in Sachen Meinungsbildung.

Sie vertreten die Ansicht, das von mir benannte Umfrageergebnis mit den Suggestivfragen sei unseriös. Ich verstehe Ihre Begründung der Beeinflussung durch die Fragestellung durchaus. Mich würde interessieren, auf welche Umfrageergebnisse Sie sich berufen. Mir sind klare positive Ergebnisse im Sinne der ÖRR nicht bekannt. Auch hier wären Auftraggeber, Fragestellung und befragter Personenkreis genauer anzuschauen.

Wenn Kritik über die ÖRR dokumentiert wird, wird verharmlost, verleugnet, glattgebügelt, von Einzelfällen gesprochen. Die von Ihnen angegebene große Akzeptanz der ÖRR sollte ermöglichen, dass genau diese Nutzer, die mit Ihrem Angebot zufrieden sind, dieses auch bereitwillig zahlen. Und wer sportliche Großereignisse gerne über die ÖRR anschauen möchte, der sollte dafür wegen der enormen Zusatzkosten nochmals bereitwillig extra tief in die Tasche seines eigenen Geldbeutels greifen und dieses Angebot durch Sonderzahlungen stützen, nicht aber Personengruppen zwingen, die dieses Geld gar nicht übrighaben, es anderweitig verwenden möchten oder ganz einfach ansparen wollen. Wer passiven Sport über die ÖRR als Hobby pflegt, den möchte ich daran nicht hindern. Kurz gesagt - Angebot und Nachfrage bestimmen, wie viele Gelder den ÖRR zur Verfügung stehen. Wer zufrieden ist, der wird auch zahlen, viele zufriedene Zuschauer bringen viel Geld in die Kassen. Das ist ein ganz einfaches, logisches Prinzip. Da gibt es nichts zu diskutieren, das ist ein Fakt. Aber weiß die Mehrheit der Nutzer, wie viel der Einnahmen in Pensionsansprüche und nicht in Programminhalte fließen? Folgende Grafik von der ARD lässt diese Information vollständig außen vor:

http://winfuture.de/infografik/15245/Wohin-die-1750-Euro-Rundfunkbeitrag-fliessen-1466075180.html External link

Wer entscheidet, welche Informationen zurückgehalten werden und welche Angaben an die Öffentlichkeit gelangen dürfen oder sollen?

Stellen Sie sich vor, Sie sollen die Kosten von Ihrer Meinung nach fragwürdigen Informationen durch direkte Zahlung - notfalls Zwangsmaßnahmen an Ihrem Eigentum - mitfinanzieren. Genau das Monat für Monat, Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt. Viele Tausende Euro würden Sie für etwas ausgeben, das in Ihren Augen einfach nur ablehnenswert erscheint oder Sie nicht interessiert. Nochmal: Es geht hier um unsere Entscheidungsfreiheit, wie wir uns informieren wollen. Das ist keine persönliche Forderung von mir, sondern fest im Grundgesetz verankert. Dieses Recht muss ich nicht einklagen.

Das Grundrecht lt. GG Art. 20/4 wird man uns niemals freiwillig gewähren. Wir sind inzwischen in einer Zeit angekommen, bei der man durch Nichtzahlung eines politisch gesteuerten Mediums seiner finanziellen Existenzgrundlage beraubt werden kann und wie ein Krimineller in Haft genommen wird. Echte Straftäter kommen im Gegenzug oft ungeschoren davon. Wenn Gesetzgeber, Justiz und Nutznießer dieses Prozedere auch noch als demokratisch bezeichnen, diese Vorgehensweise unterstützen, ist es allerhöchste Zeit, die Notbremse zu ziehen und sich der diktatorischen Zustände zu erwehren. In einer Demokratie hat man eine freie Wahl, die Möglichkeit der freien Entscheidung. Davon kann hier wahrlich nicht die Rede sein. Wer glaubt, man würde von behördlicher Seite jemals eine Einwilligung für die Wahrung unserer freiheitlichen Rechte bekommen, der lebt in einer Traumwelt. Hier muss ich wiederholt auf die Geschichte verweisen. Es war IMMER der Rückblick, der eine verurteilende Sicht auf die Vergangenheit warf. Oder können Sie mir etwas Gegenteiliges angeben?

Mögen sich die Leser ihre eigene Meinung bilden - in diesem Punkt sind wir uns einig.

Mit freundlichen Grüßen

Sieglinde Baumert


Eine persönliche Bewertung dieser Antwort möchte ich nicht abgeben. Ich bin mir sicher, dass jeder Mensch mit einem gesunden Menschenverstand und Sinn für Menschlichkeit und Gerechtigkeit selbst in der Lage ist, den Schriftverkehr selbst einzuordnen.

Aktionstag und Demo in Karlsruhe am 3. Oktober 2016 – Marktplatz / Platz der Grundrechte External link

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