JVA Chemnitz

Vielen von Ihnen ist der Fall von Frau Sieglinde Baumert aus Thüringen bekannt. Seit Bekanntgabe dieses Vorfalles reißt die Berichterstattung nicht ab: Sie war wegen ihrer Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, insgesamt 61 Tage in der JVA Chemnitz inhaftiert.

Sie ist erst kurz nach Erscheinen ihres Falles in der Presse unerwartet aus der Haft entlassen worden. Die offizielle Begründung des MDR zu dieser Entscheidung lautete, die Verhältnismäßigkeit sei nicht mehr gegeben. Das erstaunte nicht nur Frau Baumert, denn dieser Sinneswandel fand erst nach zwei Monaten Inhaftierung und nachdem der Fall von der Presse aufgegriffen wurde, statt. Offiziell heißt es:

„Der MDR hat zwischenzeitlich die Vollstreckungsbehörde gebeten, den Vollzug des Haftbefehls zurückzunehmen. Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung und Bewertung ist der MDR zu dem Entschluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nach mehreren Wochen Haft nicht mehr gewahrt war.“

Natürlich fragen sich viele, wie auch Frau Baumert, ob die Verhältnismäßigkeit je gegeben war?

Eine Inhaftierung wegen Verweigerung, den Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten, scheint vielen in der Tat extrem vermessen zu sein. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass es sich hierbei um ein gesamtgesellschaftliches und noch ungelöstes Problem handelt, das sehr viele Bürger bewegt und viele Gerichte beschäftigt.

Eine Frage drängt sich förmlich auf: Wo befände sich Frau Baumert heute, wenn die Presse nicht ausführlich über ihren Fall berichtet hätte?

Nun herrscht zwischen MDR und Frau Baumert absolute Funkstille zu den vorgefallenen Ereignissen. Stattdessen bekam sie eine Interviewanfrage von der Redaktion von Zapp vom NDR (Norddeutschem Rundfunk). Sie willigte ein, die Fragen in Schriftform zu beantworten mit der Maßgabe, dass diese auch vollständig wiedergegeben werden.

Nach einigem Hin und Her kam es zur Veröffentlichung – u. a. mit einer Gegendarstellung des Justiziars des SWR (Südwestrundfunk). Die Interviews sind ziemlich unten auf der Seite des NDR als Verlinkung zu finden:

Baumerts Kampf gegen den Rundfunkbeitrag External link

SWR-Justiziar Eicher zum Fall Baumert External link

 

Antwort von Frau Baumert auf die Darstellung und Einladung von Herrn Dr. Eicher, welche bis zum Erscheinen dieses Artikels von Zapp nicht veröffentlicht wurde.


Sehr geehrter Herr Dr. Eicher, 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ich denke, wir sind uns darin einig, dass wir uns in einer sehr schwierigen Ausgangssituation befinden. Sie sprechen als Justiziar der ÖRR und vertreten die Interessen der Rundfunkanstalten. Auch gilt Ihre Stimme dem Teil der Bevölkerung, der am derzeitigen Finanzierungmodell der ÖRR (Anm. der Redaktion: Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten) festhalten möchte. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist dies eine deutliche Minderheit. Ich spreche als Bürgerin dieses Landes, die die aktuelle Regelung zur Finanzierung der ÖRR weder als sozial, noch als gerecht oder demokratisch anerkennt. Dass ich mit meiner Wahrnehmung und Argumentation nicht alleine bin, ist Ihnen sicher auch bekannt.

Sie sprechen in der Stellungnahme von einzelnen Bürgern, die sich gesetzlichen Regelungen entziehen würden. Wir sprechen hier aber tatsächlich von Millionen Bürgern, die durch Nichtzahlung der umstrittenen Forderung, ihre Unterschrift bei Petitionen oder auch den Gang vor Gericht sehr deutlich Stellung beziehen. Weitere Millionen Zahler kommen hinzu, die nicht aus Überzeugung, sondern nur wegen des dahinterstehenden Zwangs und aus Angst vor angedrohten Konsequenzen zahlen.

Sie sind der Meinung, dass Gerichte über Recht oder Unrecht entscheiden. Es mag hart klingen, aber diese Aussage ist falsch. Richter entscheiden anhand von Gesetzen, die oft per politischer Willensbildung oder Lobbyarbeit etc. entstanden sind. Ob ein Gesetz tatsächlich über Recht oder Unrecht entscheidet, hängt von den Werte- und Moralvorstellungen der jeweiligen Gesellschaftsstruktur ab. In der Regel zeigt erst der Blick in die Vergangenheit, wer der tatsächliche Nutznießer der Gesetzgebung war. Bei dem Umgang mit den Begriffen Recht/Unrecht sowie Gesetz ist also äußerste Vorsicht geboten. Diese gleichzusetzen ist nicht korrekt. Blinde Hörigkeit auf Gesetze oder Anweisungen kann ins blanke Verderben führen, wie gerade die deutsche Geschichte traurigerweise aufzeigt.

Sollten wir nichts aus genau dieser unserer deutschen Geschichte gelernt haben?

Eine Gesetzgebung, die den Willen der Gesamtbevölkerung permanent negiert, wird mittelfristig zu undemokratische Verhältnisse führen müssen. Von einer Akzeptanz des RBStV (Anm. der Redaktion: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) kann keine Rede sein. Richterliche Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang im Namen des Volkes entschieden werden sollten, werden aber genau von diesem Volk als Unrecht erkannt und bewertet. Die Disharmonie zwischen Gesetzgebung/juristischen Entscheidungen und dem Willen des Volkes sind ganz offensichtlich und nicht länger ignorierbar.

Empörung und Unmut bis hin zu Wut kommen immer deutlicher zum Ausdruck. Auf der Justizebene wird sich das Problem deshalb nicht lösen lassen.

Von Akzeptanz der derzeitigen Regelung zur Finanzierung der ÖRR kann auch durch die vielen zahlenden Haushalte nicht die Rede sein. Einzig durch die Androhung harter Bestrafungen lässt sich das aktuelle Modell noch aufrechterhalten. Wie hart – ja – existenzgefährdend die Bestrafung sein kann, habe ich selbst erlebt.

„Ich zahle, weil ich zahlen muss. Wenn ich eine Wahl hätte, würde ich NICHT zahlen.“ – das ist die allgemeine Einstellung, die ich immer und immer wieder höre. Zeigt diese allgemein typische Reaktion nicht auch Ihnen, dass hier über die Köpfe der Menschen einfach hinweg entschieden wurde? Wie lässt sich eine Zwangsabgabe, die laut aktueller Umfrageergebnissen mehrheitlich abgelehnt wird, mit demokratischen Werten vereinbaren?

Sie schreiben, Sie sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag anzuwenden. Natürlich steht Ihnen frei, dies zu tun. Inwiefern dies gesellschaftlich jedoch akzeptiert wird (oder eben auch nicht), zeigen die Reaktionen auf meine Inhaftierung und oben aufgeführte Punkte. Wir als Bürger nehmen uns die Freiheit, Ihnen sehr deutlich zu zeigen, dass uns Missbrauch, Verschwendung und politische Einflussnahme durch die ÖRR nicht entgehen. Und gegebenenfalls auch u. a. in diesem Zusammenhang die Zahlung einzustellen. Sie sind am Zuge, diese Missstände zu beseitigen. Sie sind am Zuge, Regelungen einzuführen, die tatsächlich demokratisch sind. Für viele Menschen mit geringen Einkommen sind knapp 20,- sehr viel Geld.

Es wäre wirklich wünschenswert, wenn Sie einmal versuchen würden, sich in deren Lage zu versetzen.

Genau aus diesen Gründen findet das Zitat von Bertold Brecht hier berechtigt seine Anwendung – ich wiederhole es gerne noch einmal:

„Wo Unrecht zu Recht wird, dort wird Widerstand zur Pflicht!“

Abschließend möchte ich noch einmal auf Ihre Gesprächs- und Studioeinladung zurückkommen. Ein Studiobesuch kann und wird die weit gefächerte Problematik nicht lösen. Kann ich den hier begonnenen Mailaustausch als Zeichen betrachten, dass nun nicht weiter zerredet wird, sondern auch Sie bereit sind, den Handlungsbedarf zu erkennen?

Mit freundlichen Grüßen

Sieglinde Baumert

Antwort von Herrn Dr. Eicher auf vorige E-Mail


Sehr geehrte Frau Baumert,

hiermit möchte ich nochmals auf den mit Ihnen begonnenen Dialog und ihre letzte Mail vom 12.05.2016 zurückkommen. Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden: Sie haben ihre Auffassung zum Rundfunkbeitrag und ich die meine. Dass wir nicht der gleichen Auffassung sind, kommt in einer Demokratie täglich vielfach vor und sollte kein Hindernis, sondern durchaus Anlass für einen vertieften Diskurs sein. Vor allem drei Punkte sind mir nochmals wichtig:

1. Es ist aus meiner Sicht schon sehr erstaunlich, wenn so getan wird, als sei die immense Programmleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach gar nichts wert. Ich verzichte an dieser Stelle auf eine Aufzählung von Sendungen, Beiträgen und Internetangeboten, die es ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach nicht gäbe. Lesen Sie dazu doch einmal den „Selbstversuch“ von Karolin Emcke, einer Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, die sich 12 Stunden allein dem Programmangebot unserer kommerziellen Konkurrenz ausgesetzt hat.

http://www.sueddeutsche.de/politik/kolumne-experiment-1.2972885

2. Ihre Ausführungen zur Einhaltung von Gesetzen in einer repräsentativen Demokratie bleiben für mich nicht nachvollziehbar. Es ist gut und richtig, dass Sie diese Auffassung in unserer Gesellschaft vertreten können. Unsere Rechtsordnung wäre aber schlicht am Ende und nicht mehr funktionsfähig, wenn nicht mehr die Gerichte über Recht und Unrecht zu entscheiden hätten. Den in diesem Zusammenhang von Ihnen gewählten Vergleich zu Gesetzen, die „ins blanke Verderben“ geführt hätten, wie „gerade die deutsche Geschichte in trauriger Weise aufgezeigt“ habe, bitte ich dringend nochmals zu überdenken. Den Rundfunkbeitrag in eine Reihe mit der Gesetzgebung durch die Nationalsozialisten im Dritten Reich zu stellen, ist einfach absurd und außerdem für mich -und vor allem für die vielen Opfer dieses Unrechtsregimes- eine wirklich schlimme Zumutung. Überlegen Sie bitte nochmal genau, ob Sie sich tatsächlich dort einreihen wollen, wo sogar Parallelen zum Holocaust gezogen werden (der Holocaust war legal, der Rundfunkbeitrag ist legal!). Auch mit diesem unsäglichen Vergleich ist man kürzlich an mich herangetreten 1) (Anm. der Redaktion: Herr Dr. Eicher reißt ein Teil eines Ganzen aus dem Zusammenhang. Mit dieser Aussage soll wahrscheinlich eine für ihn unbequeme Bewegung in Misskredit gebracht werden – weiteres in der Fußnote).

3. Sie schreiben: „Ein Studiobesuch kann und wird die weitgefächerte Problematik nicht lösen“. Das war auch gar nicht unsere Absicht. Wir hätten uns eher vorgestellt, dass Sie z.B. einmal (vielleicht sogar mehrere Tage) die tatsächliche Arbeit in einer Nachrichtenredaktion kennenlernen, um ihre Aussage zu überprüfen, die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien von einer „tendenziösen, polarisierenden, von politischen Interessen durchsetzten Programmgestaltung“ geprägt. Wo könnte man sich dazu besser ein Bild machen, als in einer Nachrichtenredaktion? Das Angebot halten wir daher gern aufrecht!

Und schließlich: Natürlich kann ich mich in die Situation eines Beitragszahlers mit wenig Geld hinein versetzen und natürlich weiß ich, dass der Rundfunkbeitrag auch zu sozialen Härten führen kann. Dafür Lösungen zu finden, ohne gleich die Grundidee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Bord gehen zu lassen, ist allerdings nicht trivial. Das Verständnis für die jeweils andere Seite sollte aber auch keine Einbahnstraße sein: Könnte es nicht auch sein, dass die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Preis der Ersparnis von 17,50 Euro pro Monat ein großer Fehler wäre mit erheblichen negativen Rückwirkungen auf unsere Gesellschaft? Ich habe viel dafür übrig, es mit den Abgeordneten des englischen Unterhauses zu halten, die lange Zeit am Ende ihrer Reden stets das Bekenntnis anfügten: „But I could be wrong“. Ich bin bereit, meinen Überlegungen diesen Satz anzufügen. Es wäre für mich interessant zu wissen, ob dies auch für Sie gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Eicher

 


 

1) Herr Dr. Eicher unternimmt den Versuch, die größte demokratische bürgerliche Bewegung Deutschlands, die sich parteiübergreifend mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung befasst, in Misskredit zu bringen. Dazu reißt er eine Aussage aus ihrem Kontext heraus und versucht damit, Online-/GEZ-Boykott in einem gewissen Licht erscheinen zu lassen, dass dem Leser suggerieren soll, Online-/GEZ-Boykott stünde bestimmten populistischen Richtungen nahe.

Diese mehr als fragwürdige Abwehrreaktion ist für viele etablierten Institutionen in Deutschland leider typisch: Wenn jemand nicht mit dem Mainstream mitschwimmt, versucht man ihn in eine Schublade zu stecken – in aller Regel in die rechte Ecke oder zu den Verschwörungstheoretikern zu schieben.

Online-/GEZ-Boykott empfiehlt Herrn Dr. Eicher, unsere Regeln aufmerksam zu lesen. Danach kann er versuchen, die in seiner Antwort unter Punkt 2 gemachte Aussage erneut zu wiederholen und zu begründen. Dabei hoffen wir natürlich auf seine Einsicht und guten Willen, keine aus dem Zusammenhang gerissenen Einzelstücke mehr zu nutzen, um eine Aussage zu konstruieren, die schlicht und ergreifend falsch ist – er möge sich dessen bewusstwerden, dass dies eine Diffamierung darstellt.

Link zu unseren Regeln: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html External link

 

Update (04.06.2016):
David gegen Goliath: »Zunächst sehe ich nicht, dass wir uns in einer „schwierigen Ausgangssituation“ befänden.« – Neue Antwort von Sieglinde Baumert an den SWR-Justiziar Herrn Dr. Hermann Eicher

 

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