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29.09.2023 12:01 Ja 61 59302
25.09.2023 11:38 Ja 62 93053
Zwangsgelder für politische Erziehung nach Gusto der Regierung sind grundsätzlich abzulehnen. 20.09.2023 23:54 Ja 54 09557
Gebildete und selbstdenkende Bürger brauchen keine einseitige Staatspropaganda! Ich bezahle gerne für das was ich haben will oder brauche, aber diese Schutzgelderpressung nach Süditalienischem Muster ist schäbig. 19.09.2023 20:26 Ja 63 69231
Meine Meinung, ist meine Meinung! 18.09.2023 00:11 Ja 36 84163
Ich habe 950 Euro Rente... Ich schaffe es nicht die alle Spizenverdiner zu finanzieren... Aber leider es ist die mächtegste Mafia Deutschland... 17.09.2023 11:46 Ja 62 45721
Diese ungleiche Zwangabgabe gehört abgeschafft: 1. Überzogen weil zu viele Radio- und TV-Sender um als Grundversorgung zu gelten 2. Ständige Erhöhung obwohl Bilanz der OR jährlichen Überschuss verzeichnet. 3. Privatsender können uffensichtlich auch ohne Zwangsabgabe überleben. 4. Bestimmte Personengruppe müssen nicht bezahlen (Angestellte im öffentlichen Dienst, Sozalhilfeempfänger, Hartz IV-ler,...) letztere haben ohnehin am meisten Zeit das Programm zu konsumieren. Lösung aus meiner Sicht: - 1 TV- und 1 Radiosender für ganz Deutschland der den Auftrag der Grundversorgung mit Nachrichten, usw. übernimmt. - dann könnte man das auch als fixe Steuer von JEDEM einziehen, dann würde auh der Betrag p. P. geringer ausfallen - schätzungsweise 3-5 € pro Monat. Das wär sicherlich auch ein Betrag den jeder entrichten kann, damit die Kosten gedeckt sind. 16.09.2023 10:59 Ja 38 83454
Die GEZ ist heutzutage komplett überholt. Ich nutze seit über 10 Jahren keinen Dienst der GEZ, warum bin ich also gezwungen einen so überteuerten Betrag zu zahlen? 13.09.2023 18:36 Ja 32 34225
Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im finanz-verfassungsrechtlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer in einer Form, die das Grundgesetz nicht kennt. Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes –GG-), gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG), gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG), gegen die Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1 GG) gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Absatz 1 GG) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt. Zudem wird die Abgabe nur zu einem Bruchteil dafür verwendet, wofür sie vorgeblich kassiert wird, sondern fließt vor allem in private Taschen von Intendanten und deren System der Vetternwirtschaft. 12.09.2023 09:26 Ja 63 81667
Die Zwangsgebühr gehört abgeschafft und ist mit keinem Grundrecht der BRD vereinbar. 09.09.2023 11:08 Ja 39 81543
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