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Diese ungleiche Zwangabgabe gehört abgeschafft: 1. Überzogen weil zu viele Radio- und TV-Sender um als Grundversorgung zu gelten 2. Ständige Erhöhung obwohl Bilanz der OR jährlichen Überschuss verzeichnet. 3. Privatsender können uffensichtlich auch ohne Zwangsabgabe überleben. 4. Bestimmte Personengruppe müssen nicht bezahlen (Angestellte im öffentlichen Dienst, Sozalhilfeempfänger, Hartz IV-ler,...) letztere haben ohnehin am meisten Zeit das Programm zu konsumieren. Lösung aus meiner Sicht: - 1 TV- und 1 Radiosender für ganz Deutschland der den Auftrag der Grundversorgung mit Nachrichten, usw. übernimmt. - dann könnte man das auch als fixe Steuer von JEDEM einziehen, dann würde auh der Betrag p. P. geringer ausfallen - schätzungsweise 3-5 € pro Monat. Das wär sicherlich auch ein Betrag den jeder entrichten kann, damit die Kosten gedeckt sind. 16.09.2023 10:59 Ja 38 83454
Die GEZ ist heutzutage komplett überholt. Ich nutze seit über 10 Jahren keinen Dienst der GEZ, warum bin ich also gezwungen einen so überteuerten Betrag zu zahlen? 13.09.2023 18:36 Ja 32 34225
Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im finanz-verfassungsrechtlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer in einer Form, die das Grundgesetz nicht kennt. Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes –GG-), gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG), gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG), gegen die Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1 GG) gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Absatz 1 GG) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt. Zudem wird die Abgabe nur zu einem Bruchteil dafür verwendet, wofür sie vorgeblich kassiert wird, sondern fließt vor allem in private Taschen von Intendanten und deren System der Vetternwirtschaft. 12.09.2023 09:26 Ja 63 81667
Die Zwangsgebühr gehört abgeschafft und ist mit keinem Grundrecht der BRD vereinbar. 09.09.2023 11:08 Ja 39 81543
Sie halten sich nicht an Ihren eigenen Medienstaatsvertrag. Für ordentliche, seriöse Berichterstattung würde ich gerne einen Beitrag bezahlen, aber nicht für Lügen, Propaganda und bewußtes Weglassen von wichtigen Informationen. 27.08.2023 21:19 Ja 64 04155
24.08.2023 13:55 Ja 25 49692
Abschaffung oder wenigstens Verkleinerung des Systems. Es muss sich auf die Hauptaufgabe konzentriert werden und alles überflüssige wegfallen. 23.08.2023 12:07 Ja 33 19288
Grundsätzlich wäre ich bereit, einen kleinen Betrag für neutrale Medien und Nachrichten Erstattung zu zahlen. Ich rede hier aber von 2-4 Euro im Monat. Alles andere ist kriminell! 22.08.2023 19:16 Ja 31 88074
Seit über 20 Jahren konsumiere ich generell nichts, was mit der öffentlich rechtlichen Berichterstattung im Zusammenhang steht. Ich habe weder einen Fernseher noch ein Radio mit dem es möglich wäre, irgend eine Sendung von dem „Dienstleister“ zu empfangen. Und da sind wir an einem Punkt angelangt, wo es gesagt werden muss. Für einen Dienst zu zahlen, den man nicht mal in Anspruch nehmen kann, weil man nicht in der Lage ist, geht mir gegen den Strich. Meilenweit ist die Berichterstattung von „unabhängig“ entfernt. Es ist eine reine Staatspropaganda, was einem da als „unabhängige Berichterstattung“ vorgegaukelt wird. Von wegen „ohne Nebenwirkung!“ Von wegen „das einzig wirksame Mittel…!“ Was wurden wir alleine in den letzten drei Jahren von den Staatsmedien für dumm verkauft? Rund um die Uhr angelogen! Selbst wenn man mir dafür zahlte, dass ich mir einen Fernseher zulegte, würde ich es definitiv nicht tun! GEZ könnte ich mir einzig auf freiwilliger Basis vorstellen. Die Zwangsgebühr kotzt mich regelrecht an. 21.08.2023 20:48 Ja 55 06749
Wer die Kapelle bestellt, zahlt dafür. Ich habe nichts bestellt -schon gar keine staatliche Propaganda. Die absolute Unverschämtheit: mit Schreiben v. 25.04.23 wurde ich ohne mein Zutun rückwirkend zum 01.01.20 angemeldet & soll vorgebliche "Schulden" i.H.v. 754,78 € "nachzahlen". Der fristgerechte Widerspruch wurde mit Datum 04.08.23 mit "...bitte berücksichtigen Sie, daß ein Widerspruch nur gegen einen Bescheid möglich ist." kommentiert. Was anderes ist eine "Anmeldebestätigung", als ein "Bescheid"? Mit Schreiben vom Vortag ging mir bereits die Folgerechnung zu. Akzeptanz erzeugt man anders... 21.08.2023 18:32 Ja 50 01848
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