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[Jean-Jacques Rousseau, Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge, Naturforscher und Komponist]
Kirchensteuer? – NEIN, danke!
Nachdem ich diesen Bericht las (bitte hier klicken), bekam ich es wieder mit der Wut: Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen auch den sogenannten Rundfunkbeitrag entrichten.
OK, warum nicht! Wird mancher sich dabei denken, aber ist das wirklich OK? Hier haben wir wieder ein Paradenbeispiel für die Perfidie eines Systems, das auf Profitmaximierung getrimmt wurde und gleichzeitig die Zahler hinters Licht führt.
Der Rundfunkbeitrag – Einfach für alle!
Ist das so einfach? Ja, denn es gibt kein Entrinnen mehr. Jeder wird direkt oder indirekt zur Kasse gebeten und so zum Beitragszahler. Wofür das gut ist, kann jeder am Beispiel der sündhaften teuren ZDF-Sendung „Wetten dass“ sehen, z. B. am 8. Mai 2013. Das nennen Politik und öffentlich-rechtliche Medien „Grundversorgung“. Man fragt sich hier, wessen „Grundbedürfnisse“ werden hier versorgt? Meine sicher nicht. Ihre?
Der Dresdner Rapper DNMK – auch DynaMike genannt – hat einen Rap über den Beitragsservice der ARD und des ZDF (einst GEZ) und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht, der sich zurzeit im Internet wie ein Lauffeuer verbreitet. „GEZ noch? Genug GEZahlt!“ – so heißt der Rap – hat das Potential, die Hymne der GEZ-Kritiker zu werden.
DynaMike nennt darin einige Gründe für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ-Gebühr) und spricht sich dafür aus, öffentlich-rechtliche Medien anders als bisher zu finanzieren. Mit solchen Rapsongs kann es gelingen, auch jüngere Leute für dieses Thema “öffentlich-rechtlicher Rundfunk” zu sensibilisieren.
Dieser Rapsong ist kurz vor der Parteiunabhängige Protestkundgebung in Dresden am 26.05.2013 veröffentlicht, über die wir ebenfalls berichten.
Die Vorab-Fassung kann bei Soundcloud heruntergeladen werden, soll Remixern aber nur als Beispiel dienen – denn jeder darf und soll zu diesem Text gern selber Musik mixen. Hier der Download-Link zum Acapella:
Michael Krause berichtete am 8. Mai 2013 in „Der Tagesspiegel“ anlässlich der stattfindenden „Republica 2013“ über das Thema Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Wie wollen die öffentlich-rechtlichen Sender sich im Internet präsentieren und es als ein wahrhaft drittes Standbein der medialen Grundversorgung nutzen? Auch darüber diskutierte die Netzgemeinde auf der Republica. Schließlich gibt es bereits Angebote, die mit gutem Beispiel voran gehen.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört allen“ hat Lutz Marmor, Intendant der ARD, vor wenigen Wochen gesagt. Als wüssten das nicht alle. Durch die neue Rundfunkgebühr jedoch bekommt diese Aussage nun eine ganz neue Bedeutung. Denn auf einen Schlag hat die Haushaltsabgabe die Beitragszahler zu Anteilseignern am gesamten öffentlich-rechtlichen System gemacht. Wo früher ein Radiohörer nur für’s Radio bezahlen musste, zahlen heute alle für alles.
Von Ihren eigenen vier Wänden dürfen Sie sich eine aussuchen, an welche man Sie pressen wird. Gerichtsvollzieher und die hilfsbereite Polizei werden Ihnen nach konsequenter Beitragsverweigerung zeigen, wer der Herr in Ihrem Hause ist. Etwas zu weit hergeholt?
Nicht mehr lange, dann wird die Rundfunk-Teilnehmernummer noch vor der Geburtsurkunde zugeteilt. Um alle zu erfassen, gehört in jeden Kreißsaal ein GEZ-Funktionär, der die Entbindung vor Ort kontrolliert. Wir lassen es offen, ob in Zukunft auch jeder Eisprung bei der GEZ registriert werden muss.
Denn von der Entbindung bis zur Enteignung sind Sie bei der GEZ sicher aufgehoben!
Milliardenschwer, aber doch so armselig-billig, hat der ÖR am 01.01.2013 seine affektbetonte Adoleszenzphase verlassen und den obligatorischen GEZ-Versorgungstrichter zur kriminellen Vorzeigeinstitution ausgebaut. Da müssen erst Gutachten hochkarätiger Fachanwälte dem ÖR prinzipiell erklären, was strafbare Handlungen sind. Ein schwacher Hoffnungsschimmer, das irgendwann eine Anwaltssozietät die Gelderpressung stoppen wird.
Ein erneuter schlag ins Gesicht für die Erschaffer des sog. Rundfunkbeitrages zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Gutachten Rundfunkbeitrag vom Prof. Dr. Koblenzer herunterladen
Herr Prof. Dr. Thomas Koblenzer von der Universität Siegen stellt uns sein ausführliches Gutachten über den Rundfunkbeitrag zur Verfügung, mit der ausdrücklichen Erlaubnis, es auf unserer Plattform zu veröffentlichen.
Bis dahin ist aber jedenfalls festzuhalten, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer zu qualifizieren ist, für deren Erhebung weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Art. 105 f. GG besteht. Dies führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag formell verfassungswidrig ist.
Diskutieren Sie über das Thema in unserem Forum mit.
Hinweis: Uns liegt die Erlaubnis vor, das Gutachten auf unserer Plattform zu veröffentlichen. Falls Sie das Gutachten oder Teile davon auf Ihrer Plattform veröffentlichen oder anderweitig nutzen möchten, müssen Sie Herrn Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer um Erlaubnis bitten. Ohne dessen ausdrückliche Zustimmung können wir Ihnen keine Nutzungserlaubnis dieses Dokumentes gestatten.
(*) Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer ist Honorarprofessor an der Universität Siegen sowie Gründer der Koblenzer–Kanzlei für Steuerrecht in Düsseldorf und Zweigniederlassung in Zürich. Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin Carina Günther ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kanzlei.