Immer mehr Deutsche ärgern sich über den Rundfunkbeitrag – die Zahl der Ablehner geht mittlerweile in die Millionen. Seit dieser als Haushaltsabgabe ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Konsum erhoben wird, scheint für viele kein Entkommen möglich. Dennoch hat ein erfindungsreicher Journalist des Magazin „Handelsblatt“ einen einfachen Weg gefunden, diese ungerechte Abgabe zu kippen: einfach durch Barzahlung!
Lesen Sie das neueste Update zu diesem Thema: Update: Mit Bargeld gegen den Rundfunkbeitrag
Im Blog „Norbert Häring – Geld und mehr“ veröffentlichte der Volkswirt und Redakteur des Magazins „Handelsblatt“ Nobert Häring am 8. Mai, zunächst zum größten Teil unbemerkt von der Öffentlichkeit, den Beitrag „Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt“.
Dieser Artikel hat sich mittlerweile nicht nur im Internet stark verbreitet und einen regelrechten Siegeszug angetreten. Auch die „Bild am Sonntag“ widmete Härings Idee eine ganze Seite.
Wir selbst stellen uns energisch gegen die die jetzige Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung. Nichtsdestotrotz haben viele Leute unbegründete Angst, sich gegen diese in der Bundesrepublik Deutschland beispiellose Praktik zu wehren, die mit Hilfe von Politik, Justiz und Medien, Zwangsgeld für die Finanzierung eines monströsen, unproduktiven und seit mehr als 25 Jahren nicht mehr benötigten Apparates aus dem letzten Jahrtausend von uns allen erhebt.
Für Leute, die entweder keine Zeit für eine langwierige Auseinandersetzung mit diesem Problem aufbringen können oder für diejenigen, die sich einfach nicht trauen, stellt die findige Idee Härings eine hervorragende Alternative dar, sich trotzdem zur Wehr zu setzen und ein eindeutiges Zeichen gegen diese Ungerechtigkeit zu setzen.
Hier der Blog-Eintrag Härings (Original-Blog ):
Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt
Warum ich die Einzugsermächtigung für meine Rundfunkgebühren widerrufen habe und auf mein gesetzliches Recht bestehe, diese in bar zu entrichten, und warum ich seither von Zahlungsaufforderungen verschont wurde. Kleiner Tipp: Ich bin kein Bargeldfanatiker.
Im Februar stornierte ich die Einzugsermächtigung, die es ARD ZDF Deutschlandradio erlaubte, meine Rundfunkgebühr direkt von meinem Bankkonto zu holen. Daraufhin kam recht schnell eine freundliche Aufforderung, das Geld bitte zu überweisen – oder noch besser – eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Daraufhin schrieb ich am 22. März zurück, an
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr 316 643 023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen.
Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür.
Mit freundlichen Grüßen
Seither habe ich nichts mehr von den Damen und Herren vom Beitragsservice gehört. Ich vermute, man verzichtet lieber auf meine Rundfunkgebühr, als dass man nur meinetwegen anfängt eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert ist.
Deshalb rufe ich alle Sparfüchse auf, und alle, denen unser derzeitiges Geldsystem auf die Senkel geht, es mir nachzutun.
Ich persönlich habe nichts gegen die Damen und Herren vom Beitragsservice. Ich finde die Rundfunkgebührt zwar doof, bin aber Demokrat genug um sie zu zahlen, wenn unsere Volksvertreter meinen, das sei eine gute Sache. Ich will auch nicht wirklich künftig alle meine Rechnungen bar bezahlen. Das wäre mir viel zu zeitraubend.
Warum tue ich das dann?
Ich möchte mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann. Das kann man aber nur, solange es ganz wenige tun. Fragen sie mal die vielen Holländer und Briten, die dachten , ihre „Geld“ sei bei isländischen Banken auf dem Konto und die dann feststellen mussten, dass sie keine Geld mehr hatten, sondern diese Banken lediglich Schulden bei ihnen, die sie nicht mehr zahlen konnten. Oder Sie fragen die Zyprer und demnächst vielleicht die Griechen, ob Guthaben auf der Bank wirklich so gut wie richtiges Geld sind.
Mein ideales Kampagnenziel ist, dass so viele Menschen auf Barzahlung ihrer Rundfunkgebühren und sonstiger Zahlungen an den Staat bestehen, dass sich der gesetzeswidrige Zustand nicht mehr aufrecht erhalten lässt, dass staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel nicht akzeptieren.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten Entweder man nimmt überall wieder Bargeld an, oder – sinnvoller – das Bankengeld wird zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Das setzt voraus, dass sich die Parlamente damit befassen – etwas was schon sehr lange hätte stattfinden sollen. Und wenn das passiert, dann ist meine Hoffnung und Erwartung, dass die Parlamentarier merken, dass man das Bankengeld, so wie es ist, unmöglich zum echten gesetzlichen Zahlungsmittel machen kann. Denn wenn der Staat uns zwingt, Schulden von Banken unbeschränkt zur Zahlung anzunehmen, dann kommt er kaum umhin, für diese Schulden zu haften, egal wie viel es ist, und von welcher Bank sie sind. Das werden sie nicht wollen.
Die naheliegende Alternative wäre, es so zu machen, wie damals mit den Banknoten, dem Bargeld. Das Recht, Banknoten zu emittieren wurde den Banken entrissen und an staatliche Zentralbanken übergeben. Im Lauf der Zeit wurden die Banknoten als Zahlungsmittel dann aber immer mehr vom praktischen Buchgeld der Banken verdrängt, ohne dass man bisher die entsprechende Schlussfolgerung gezogen hätte.
Alles was nötig wäre, um Buchgeld der Banken zu echtem Geld zu machen, wäre die Buchungsvorschrift, dass Banken das Geld ihrer Kunden nicht auf der eigenen Bilanz verbuchen dürfen, als Verbindlichkeit, sondern dass es ein Sondervermögen im Eigentum der Kunden bleibt. Dann muss keiner mehr befürchten, der nur mit dem praktischen Buchgeld am Zahlungsverkehr teilnehmen will, dass er als Gläubiger der Bank, bei der er sein Konto hat, sein Geld verliert, wenn die Bank Pleite geht.
Auch das Finanzamt schreibt gesetzwidrig auf die Steuerbescheide, dass man nur mit Überweisung oder Bankeinzug zahlen könne, nicht aber mit Bargeld, das der Staat selbst zum einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt hat. Mir ist in Deutschland niemand bekannt, der Barzahlung versucht hat. Ewald Kornmann vom Initiativkomitee der Schweizer Vollgeld-Initiativee hat es in Solothurn darauf ankommen lassen und ist mit hartnäckigem Bestehen auf Bargeldzahlung schließlich erfolgreich gewesen.
Ich werde Sie auf dem Laufenden halten, was sich bei mir und den Damen und Herren von ARD ZDF Deutschlandradio tut, damit Sie als Nachahmer keine unangenehmen Überraschungen erleben. Ich bitte Nachahmer, mich zu informieren, wenn sie auf den Barzahlungswunsch eine Antwort bekommen, oder wenn nach zwei Monaten noch keine Antwort eingetroffen ist.
Ich nehme auch gerne Hinweise und Erfahrungsberichte entgegen, welche staatlichen Stellen man noch ärgern kann, mit dem Wunsch, bar zu bezahlen.
Anhang:
Die einschlägigen Gesetze:
Gesetz über die Deutsche Bundesbank § 14
(1) Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 128
(1) ... Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
Abgabenordnung (AO) § 224
(1) Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständige Kasse zu entrichten. Außerhalb des Kassenraums können Zahlungsmittel nur einem Amtsträger übergeben werden, der zur Annahme von Zahlungsmitteln außerhalb des Kassenraums besonders ermächtigt worden ist und sich hierüber ausweisen kann.
(2) Eine wirksam geleistete Zahlung gilt als entrichtet:
1. bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln am Tag des Eingangs, bei Hingabe oder Übersendung von Schecks jedoch drei Tage nach dem Tag des Eingangs,
(4) Die zuständige Kasse kann für die Übergabe von Zahlungsmitteln gegen Quittung geschlossen werden. Absatz 2 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn bei der Schließung von Kassen nach Satz 1 am Ort der Kasse eine oder mehrere Zweiganstalten der Deutschen Bundesbank oder, falls solche am Ort der Kasse nicht bestehen, ein oder mehrere Kreditinstitute ermächtigt werden, für die Kasse Zahlungsmittel gegen Quittung anzunehmen.
Den gesamten Artikel Härings finden Sie hier: Original-Blog
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