Das menschliche Grundbedürfnis des Wohnens stellt die Grundlage zur Finanzierung des größten und teuersten Rundfunks der Erde dar.
Im Rahmen eines menschenwürdigen Daseins ist jede Person zwingend darauf angewiesen, eine Wohnung innezuhaben. Gleichwohl werden alle Wohnenden, nur weil sie nichts weiter tun als zu wohnen, mit einer Zahlungspflicht belegt. Die Befriedigung existenzieller menschlicher Grundbedürfnisse wie beispielsweise die Nahrungsaufnahme, das Pflegen sozialer Kontakte oder das Wohnen darf nicht dazu führen, dass diese unumgängliche Betätigung eine Zahlungspflicht auslöst. Dadurch, dass dieses dennoch der Fall ist, sind Dimensionen erreicht worden, wie es sie bisher noch nie gegeben hat. Der Gesetzgeber hat eine Menschseinsabgabe eingeführt, da schon das bloße Menschsein in einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet. Dadurch hat der Gesetzgeber eine Grenze überschritten, die er nicht überschreiten darf.
Das hat mich dazu bewogen, einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin zu schreiben, der diese Missstände und deren Konsequenzen aufzeigt.
Bevor viele mich darauf aufmerksam machen, dass die Bundeskanzlerin eminente weltpolitische Probleme lösen muss und daher für solche nationale „Nichtigkeiten“ keine Zeit hat, möchte ich die Frage stellen, von wem wurde sie gewählt und welches Land sie primär zu vertreten hat? Weiter frage ich mich, warum leiden Politik und Medien an einem massiven Vertrauensverlust?
Deswegen erachte ich es als sehr wichtig, dass gerade in diesen Zeiten auch solche Themen angegangen werden müssen, bevor irreparable Schäden zwischen Regierung und Medien auf der einen und Regierten auf der anderen Seite entstehen. Dies alles wird zu einen schweren Demokratieabbau führen, wenn man nicht sofort gegensteuert – hier fällt mir der bekannte Begriff „Demokratieabgabe“ wieder ein, allerdings mit einer ganz anderen Bedeutung.
Offener Brief an die Bundeskanzlerin
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber – Egartenstr. 58 – 78647 Trossingen
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Betreff: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der Vertrauensverlust in Politik und Medien
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wir befinden uns in einer schwierigen Zeit, welche von nie dagewesenen nationalen und internationalen Problemen geprägt ist und ein Großteil Ihrer Kraft in Anspruch nimmt. Um diese Probleme zu meistern, benötigen Politik, ihre Institutionen und Funktionäre den Rückhalt der Bevölkerung.
Mit großer Sorge beobachte ich jedoch genau das Gegenteil: Der Bürger verliert seit Jahren immer mehr das Vertrauen in die Politik und wendet sich von ihr ab. Das führt unweigerlich einerseits zu einer politischen Verdrossenheit und anderseits zu einer Zersplitterung der etablierten politischen Institutionen – es entstehen Randparteien, welche diejenigen ansprechen, die sich von der traditionellen Politik nicht mehr vertreten fühlen. In anderen Worten: Es gibt immer weniger politisch interessierte Bürger, die auf immer mehr Parteien verteilt sind – sicher eine sehr ernstzunehmende Situation.
Nicht nur die Politik leidet unter diesem Vertrauensverlust, sondern auch die Medien. Wir alle verfolgen mit großer Sorge diese sehr ungünstige Entwicklung, die leider zu einer weiteren Beschleunigung des Problems führt. Hässliche Begriffe wie zum Beispiel „Lügenpresse“ machen die Runde – unwürdig für einen Rechtsstaat, wie ich meine.
Der Bürger fühlt sich politisch heimatlos, nicht ernst genommen und ja, bevormundet. Er wird nicht den Eindruck los, lediglich alle vier Jahre kurz gebraucht zu werden, um dann wieder mit seinen Wünschen, Sorgen und Problemen allein gelassen zu werden. Aber auch medial fühlt sich der Bürger bevormundet und nicht ernst genommen: Er muss den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das größte und teuerste System dieser Art auf der Welt, durch eine für ihn ungerechte Zwangsabgabe finanzieren.
Ich selbst befasse mich seit vielen Jahren mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung. Mit Hilfe freiwilliger Unterstützer habe ich es geschafft, die größte Plattform Deutschlands aufzubauen, die sich diesem Thema widmet. Der Erfolg dieser Plattform ist enorm, was das Interesse an diesem Thema zeigt: monatlich mehrere Millionen Zugriffe, Tendenz steigend
Wir alle wissen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Ausgestaltung weder für den Informationsbedarf, noch für die Bildung notwendig ist. Das belegen die vielen Arbeiten renommierter Juristen, Rechtswissenschaftler und nicht zuletzt das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Finanzen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung vom Dezember 2014.
Wir erleben eine Informationsrevolution, die es uns ermöglicht, ganz im Sinne des Artikels 5 unseres Grundgesetzes unsere Informations- und Bildungsquellen jederzeit aus den entferntesten Winkeln der Erde zu beziehen. Ein einziges, aus Steuermitteln finanziertes Fernseh- und Radioprogramm für die Übermittlung von Nachrichten und Informationen und für die Koordinierung im Katastrophenfall wäre demnach vollkommen ausreichend.
Es ist dem Bürger nicht mehr zu vermitteln, dass ein aus 22 Fernseh- und weit über 60 Radiosendern bestehender öffentlich-rechtlicher Rundfunk, dessen Finanzierung bereits über 8 Milliarden EUR im Jahr beträgt, für den Zusammenhalt unserer Demokratie notwendig ist. Der informierte Bürger des 21. Jahrhunderts versteht den sogenannten Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach nicht. Wenn man ihm erklärt, dass der Begriff der Grundversorgung im Jahre 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägt wurde, stößt man unweigerlich auf absolutes Unverständnis.
Der aufgeklärte Bürger versteht das Niedersachsenurteil als Freibrief, denn es werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte „Auftrag“ ist zudem „dynamisch“ wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, darf der Gesetzgeber überhaupt solche „Freischeine“ ausstellen, die schließlich zur heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit über 8 Milliarden EUR im Jahr finanziert werden muss? Bereits damals zur Urteilsverkündung im Jahre 1986 hatten die Richter ein gewisses Alter – sie konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es heute kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen andere sind.
Unsere Plattform besteht aus über 60.000 Mitgliedern. Eine von uns initiierte Unterschriftenaktion für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat bereits fast 100.000 Unterzeichner gefunden und ein Ende ist nicht abzusehen. Die bereits genannten hohen Zugriffszahlen zeigen eindrucksvoll, wie viel Interesse dieses Thema erweckt. Das alles mündet in der Verweigerung von zurzeit über 4 Millionen Haushalten, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.
Sie selbst nannten 2015 in einem Interview den Rundfunkbeitrag sehr zutreffend als eine „Zwangsmitgliedschaft“. Wie kann es sein, dass der ganze Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine für den Bürger traumhaft astronomische finanzielle Vollversorgung genießt und mancher Intendant sogar höhere Bezüge als Sie bekommt? Wie erklärt man dies dem einfachen Bürger, der schließlich diesen aus den Fugen geratenen Apparates mit dieser Zwangsmitgliedschaft mitfinanzieren muss? Wäre es nicht an der Zeit, sich auch diesen Themen zu stellen und dem Bürger wieder das Gefühl zu vermitteln, gehört und ernst genommen zu werden, bevor der Vertrauenszerfall in Politik und Medien weiter fortschreitet?
Jeder weiß, dass Sie wichtige welt- und andere innenpolitische Aufgaben zu bewältigen haben; ich erlaube mir dennoch, Sie daran zu erinnern, dass Sie von den Bürgern Deutschlands gewählt worden sind. Diese erwarten von ihren gewählten Vertretern, gehört, ernst genommen und gleich behandelt zu werden – Gerechtigkeit eben.
Ich möchte mit diesem offenen Brief eine Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung auf Augenhöhe anstoßen. Ziel dieser Bemühungen soll nicht nur die grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein, vielmehr soll dadurch dem Bürger wieder seine Würde zurückgeben werden – es ist ihm nämlich nicht zu vermitteln, dass alleine das menschliche Grundbedürfnis des Wohnens eine Zahlungspflicht zur Finanzierung des teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Erde auslöst.
Im Rahmen eines menschenwürdigen Daseins ist jede Person zwingend darauf angewiesen, eine Wohnung innezuhaben. Gleichwohl werden alle Wohnenden, nur weil sie nichts weiter tun als zu wohnen, mit einer Zahlungspflicht von zurzeit 17,50 € belegt. Die Befriedigung existenzieller menschlicher Grundbedürfnisse wie beispielsweise die Nahrungsaufnahme, das Pflegen sozialer Kontakte oder das Wohnen darf nicht dazu führen, dass diese unumgängliche Betätigung eine Zahlungspflicht auslöst. Dadurch, dass dieses dennoch der Fall ist, sind Dimensionen erreicht worden, wie es sie bisher noch nie gegeben hat. Der Gesetzgeber hat eine Menschseinsabgabe eingeführt, da schon das bloße Menschsein in einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet. Dadurch hat der Gesetzgeber eine Grenze überschritten die er nicht überschreiten darf.
Das verstehen nur die wenigsten und viele Bürger werden das Gefühl nicht los, dass sogar das Grundgesetz zu Gunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks uminterpretiert wird. Als Beispiel dafür nenne ich an dieser Stelle den Artikel 5 unseres Grundgesetzes.
Dieser offene Brief wird auf unserer Plattform veröffentlicht werden, damit er von möglichst vielen gelesen wird. Auch Ihre Antwort werde ich veröffentlichen, damit die Leser unserer Plattform die Diskussion verfolgen können. Erfahrungsgemäß erwarte ich eine Verbreitung im Millionenbereich.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, ich erhoffe mir eine faire, direkte und respektvolle Diskussion auf Augenhöhe ohne Zuhilfenahme der seit Jahren von anderen Politikern immer wieder genutzten Floskeln. Daher bitte ich höfflich um eine ausführliche Stellungnahme.
Im Voraus vielen Dank!
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber
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