Uns erreichte folgende Bitte vom Herrn Rechtsanwalt Georg Zenker aus Berlin:

Bitte das folgende Schreiben veröffentlichen und die Bürger zu seiner Absendung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln, aufrufen, damit die Bürger später – nach gerichtlicher Feststellung der Verfassungswidrigkeit – ihre rechtswidrig bezahlten Beiträge zurückfordern können.


 

Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags – Zahlung unter Vorbehalt

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute musste ich aus Berichten über eine Doktorarbeit Ihrer Mitarbeiterin Anna Terschüren (NDR) zur Kenntnis nehmen, dass der umstrittene Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist – zu diesem Ergebnis kommt Ihre Mitarbeiterin in der Hauptabteilung Finanzen des NDR. Ich zahle daher den Rundfunkbeitrag nur unter dem Vorbehalt, dass er rechtmäßig ist und behalte mir seine Rückforderung für den Fall vor, dass er rechtswidrig ist.

Ich ersuche um Bestätigung des Einganges dieses Schreibens beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durch Rücksenden eines Eingangs-Bestätigungsschreibens an mich.

Frau Terschüren hat nebenberuflich eine Doktorarbeit über die „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ geschrieben, berichtet u. a. das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Ihr Urteil fällt danach vernichtend aus:

Der Rundfunkbeitrag ist in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“, zudem verstößt er gegen die Finanzverfassung.

Frau Terschüren hält die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer, da sie „voraussetzungslos“ geschuldet wird.

Weiter gibt es keine individuelle Gegenleistung für die Entrichtung, die Gruppe der Beitragszahler lässt sich nicht von der Allgemeinheit abgrenzen und hat keinen Sondervorteil.

Ähnlich argumentieren auch

  • der Jurist Ermano Geuer in seiner Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag vor dem bayerischen Verfassungsgerichtsgericht
  • der Staatsrechtler Christoph Degenhart
  • Prof. Dr. Thomas Koblenzer von der Universität Siegen u. a.

„Ich scheue die Auseinandersetzung nicht, die Arbeit ist wissenschaftlich profund“, sagt z. B. Frau Terschüren.

Hochachtungsvoll


 

Die Rechtsanwaltkanzlei von Herrn Zenker hat sich auf Seniorenrecht spezialisiert und bietet spezielle, auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene Rechtsberatung an.

Anschrift:

Rechtsanwalt Georg Zenker
Ettaler Str. 10
10777 Berlin

http://www.kanzlei-seniorenrecht.de/

 

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