"themob" – einer unserer Moderatoren im Forum – erzählt in diesem Artikel über seine eigenen Erfahrungen mit den Vorgehensweisen der Landesrundfunkanstalten und dem "Beitragsservice" – der Nachfolgeorganisation der GEZ – beim Versuch, ihre angeblichen Forderungen durchzusetzen und die vermeintlichen "Beitragsschuldner" unter Druck zu setzen.
Dieser Artikel ist ein Muss für jeden, der sich kritisch mit dem Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung auseinandersetzt.
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Briefe: Zahlungserinnerung – Zahlungsaufforderung – Androhung zur Zwangsvollstreckung – Mahnung usw. In vielen Briefen wird in den Textbausteinen vor entsprechenden Konsequenzen gewarnt mit teils rechtlich sehr fragwürdigen Behauptungen (vor allem ohne vorher erlassenen Verwaltungsakt, wie z. B. Beitragsbescheid).
Das amtliche Mahnverfahren über Amtsgericht betrifft in der Regel nicht den Rundfunkbeitrag.
Rein theoretisch kann die Landesrundfunkanstalt erst nach erfolglosem Versuch der Zwangsvollstreckung durch den offiziellen Weg (Vollstreckungsbeamte/Vollstreckungsbehörde der Gemeinde etc.) über das einbinden eines Inkassobüros oder Gerichtsvollziehers tätig werden, was erst hier eventuell zu einem Weg über Amtsgerichte führt. Das wäre allerdings die allerletzte Möglichkeit, dass es dazu kommt, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.
Weiterlesen: Aufklärung: Mahnung – Androhung zur Zwangsvollstreckung – Zwangsvollstreckung
Unwissenheit, falscher Stolz und Bequemlichkeit bilden den Schlüssel zum Erfolg des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung.
Die Unwissenheit der Bevölkerung über das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung muss mit allen Mitteln bekämpft werden, denn nur Wissen ist Macht und nur mit der notwendigen Macht kann ein Systemwechsel herbeigeführt werden.
Wir bitten unseren Lesern, diesen Artikel mit ihren Freunden und Bekannten zu teilen. Einfach über die sozialen Netzwerke oder mit einem einfachen Klick auf das oben rechts stehende Briefsymbol.
Jeder von uns kann dazu beitragen, diese Unwissenheit effektiv zu bekämpfen. Dazu ein Beispiel:
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[Jean-Jacques Rousseau, Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge, Naturforscher und Komponist]
Der Dresdner Rapper DNMK – auch DynaMike genannt – hat einen Rap über den Beitragsservice der ARD und des ZDF (einst GEZ) und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht, der sich zurzeit im Internet wie ein Lauffeuer verbreitet. „GEZ noch? Genug GEZahlt!“ – so heißt der Rap – hat das Potential, die Hymne der GEZ-Kritiker zu werden.
DynaMike nennt darin einige Gründe für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ-Gebühr) und spricht sich dafür aus, öffentlich-rechtliche Medien anders als bisher zu finanzieren. Mit solchen Rapsongs kann es gelingen, auch jüngere Leute für dieses Thema “öffentlich-rechtlicher Rundfunk” zu sensibilisieren.
Dieser Rapsong ist kurz vor der Parteiunabhängige Protestkundgebung in Dresden am 26.05.2013 veröffentlicht, über die wir ebenfalls berichten.
Die Vorab-Fassung kann bei Soundcloud heruntergeladen werden, soll Remixern aber nur als Beispiel dienen – denn jeder darf und soll zu diesem Text gern selber Musik mixen. Hier der Download-Link zum Acapella:
Ein erneuter schlag ins Gesicht für die Erschaffer des sog. Rundfunkbeitrages zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Gutachten Rundfunkbeitrag vom Prof. Dr. Koblenzer herunterladen
Herr Prof. Dr. Thomas Koblenzer von der Universität Siegen stellt uns sein ausführliches Gutachten über den Rundfunkbeitrag zur Verfügung, mit der ausdrücklichen Erlaubnis, es auf unserer Plattform zu veröffentlichen.
Bis dahin ist aber jedenfalls festzuhalten, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer zu qualifizieren ist, für deren Erhebung weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Art. 105 f. GG besteht. Dies führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag formell verfassungswidrig ist.
Diskutieren Sie über das Thema in unserem Forum mit.
Hinweis: Uns liegt die Erlaubnis vor, das Gutachten auf unserer Plattform zu veröffentlichen. Falls Sie das Gutachten oder Teile davon auf Ihrer Plattform veröffentlichen oder anderweitig nutzen möchten, müssen Sie Herrn Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer um Erlaubnis bitten. Ohne dessen ausdrückliche Zustimmung können wir Ihnen keine Nutzungserlaubnis dieses Dokumentes gestatten.
(*) Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer ist Honorarprofessor an der Universität Siegen sowie Gründer der Koblenzer–Kanzlei für Steuerrecht in Düsseldorf und Zweigniederlassung in Zürich. Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin Carina Günther ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kanzlei.