Für eine Dienstleistung, die genutzt wird, zu bezahlen, ist vollkommen in Ordnung. Für eine Dienstleistung die nicht genutzt wird zu bezahlen und das gleich mehrfach (privat, Büroraum in Privatwohnung, Betrieb, gewerblich genutzter PKW, Zweitwohnung...) gehört verboten.
In Ordnung - und sogar wichtig - finde ich auch ein öffentlich-rechtliches Medienangebot, bei dem sich das Angebot an dem orientiert, was für alle förderungswürdige, gemeinwohlorientierte Organisationen gilt. Ein gutes Beispiel wäre der Rundfunksender WDR5. Dieses müsste dann aber wie alle anderen staatlichen Aufgaben aus Steuern finanziert werden und nicht über eine dubiose (Zwangs-)Abgabe, die noch dazu ungleich und unfair verteilt ist. |
15.12.2019 10:40 |
Ja |
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