Von Dr. iur. utr. Frank Jürgen Werner Hennecke, Leitender Ministerialrat a.D.
mit ausgewählten Beiträgen von Prof. Dr. iur. Klaus Meßerschmidt
 

Nicht nur der „einfache“ Bürger hegt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern auch akademische, wissenschaftliche und juristische Vertreter unserer Gesellschaft.

Ein prominentes Beispiel dieser Bedenkenträger ist Dr. iur. utr. Frank Hennecke, geboren 1943 in Wertheim am Main.



Steckbrief:

Frank Hennecke
geb. 1943 in Wertheim am Main
67061 Ludwigshafen am Rhein
Herzogstraße 15

Dr. iur. utr. (Universität Heidelberg)

Berufstätigkeit in der Landesregierung Rheinland-Pfalz von 1971 – 2008, zuletzt als Leitender Ministerialrat
Ehem. Lehrbeauftragter an den Universitäten Konstanz, Mainz, Kaiserslautern, Trier und Speyer
Veröffentlichungen zum Verfassungs-, Schul-, Umwelt- und Arbeitsrecht sowie zur Rechtsgeschichte

Gründe für die „Streitschrift“ gegen die Rundfunkabgabe:
keine persönlichen Interessen, allein Eintreten für rechtsstaatliche Verhältnisse

Frank Hennecke
20.02.2021

 Hennecke schreibt:

Zahlreiche Bürger wehren sich gegen die neue, seit 2013 geltende Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Abgabe wird auf jede Wohnung erhoben, ganz unabhängig davon, ob der Wohnungsinhaber Rundfunk empfängt oder empfangen will. Ein Recht, den Rundfunkempfang abzumelden, gibt es nicht. Wer eine Wohnung hat, wird von den Rundfunkanstalten lückenlos aufgespürt. Wer nicht zahlt, wird gnadenlos mit Zwangsvollstreckung verfolgt.

Die Verwaltungsgerichte haben bislang alle Klagen von Bürgern gegen die Rundfunkabgabe abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 die Rundfunkabgabe für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl hält die öffentliche und rechtswissenschaftliche Diskussion an.

Die vorliegende Schrift unternimmt den Versuch nachzuweisen, daß die Rundfunkabgabe, was ihre Erhebung angeht, nach wie vor keine verwaltungsrechtliche Grundlage hat, und was die gesetzliche Grundlage selbst angeht, verfassungswidrig ist.

Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im finanz-verfassungsrechtlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer, zumindest die Form einer Abgabe, die das Grundgesetz nicht kennt.

Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes –GG-), gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG), gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG), gegen die Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1 GG) gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Absatz 1 GG) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt.

Die Abgabe auf die Wohnung ist ein Sprengsatz in der Rechtsordnung!

Die vorliegende Schrift tritt insoweit der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 entschieden entgegen.

Frank Hennecke

Bezug der Streitschrift zum Selbstkostenpreis von 10€/Stück incl. Versand innerhalb Deutschlands

Dr. Frank Hennecke
Herzogstraße 15
D-67061 Ludwigshafen am Rhein
FrankHennecke{at}}gmx{dot}net
 
In absehbarer Zeit auch über Bibliotheken

Weitere Informationen über Frank Hennecke

Frank Hennecke (Wikipedia)

sowie u.a. auch Auftritte in diesen Sendungen/Videos:

SWR, 29.11.2017, 22h
„mal ehrlich... wozu brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“
(Dr. Hennecke ab ca. Minute 30)
Video aus der Mediathek depubliziert, Anfrage an SWR erforderlich – oder web-Suche,
welche u.a. diesen ca. 3-minütigen Ausschnitt mit Dr. Hennecke liefert unter

Zudem auch in der Sondersendung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur mündlichen Verhandlung des BVerfG am 16.05.2018. Jedoch auch hier: Videos aus der Mediathek depubliziert, Anfrage an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erforderlich – oder web-Suche, welche u.a. diesen Fund liefert:

Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal – Andorfer Greulich & Prochaska
Warum die seit 2013 geltende Rundfunkabgabe verfassungswidrig ist

Diskutieren Sie über diese Themen im Forum. Sie sind gerne eingeladen! External link

 GEZ-/Online-Boykott unterstützen    spendenknopf

2002 starteten wir mit einem einfachen Blog. Das Forum kam 2007 dazu und später die sozialen Medien, Online-Boykott und die bundesweiten Runden Tischen. Durch unseren unermüdlichen Einsatz und Ihre Unterstützung wurden wir zur größten und erfolgreichsten Plattform Deutschlands gegen den Zwang zur Finanzierung des  öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die monatlichen Zugriffe auf unsere Plattform gehen in die Millionen. Das zeigt uns, dass das Interesse an diesem Thema extrem groß ist und wir auf dem richtigen Weg sind.

Für den Betrieb der gesamten Plattform sind wir ausschließlich auf Ihre Hilfe in Form von Spenden oder aktiver Mitarbeit angewiesen.

Ihre Spende können Sie sowohl über PayPal als auch per Überweisung unter folgender Adresse tätigen:

Für Ihre Spende (hier klicken) möchten wir uns herzlich bedanken.

Ihr René Ketterer Kleinsteuber und das Online-/GEZ-Boykott-Team


External linkEin Dankeschön an die isential gmbh External link für die technische Unterstützung in Form eines Like:
https://www.facebook.com/isentialgmbh External link
Homepage isential gmbh External link