Zwangsanmeldung

„Die Welt“ berichtet, dass GEZ-Verweigerer jetzt zwangsangemeldet werden External link. Das wird damit begründet, dass das Ende der „Übergangsregelungen“ erreicht wurde.

Im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern werden alle nicht eingetragenen Bürger für den Rundfunkbeitrag angemeldet. Dabei kann es zu doppelten Zahlungsaufforderungen kommen, was unvermeidbar ist – ein sogenannter Kollateralschaden eben, der selbstverständlich sich einmal wieder gegen die Bürger richtet und die übervollen Kassen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter überquellen lässt.

Das freut den WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn. Der von ihm in einem beispiellosen arroganten Ton als Demokratieabgabe bezeichnete Rundfunkbeitrag wird durch diesen weiteren Zwang auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet.

Seit der Umstellung der Rundfunkbeiträge zum Anfang des Jahres 2013 ist jeder Haushalt zur Zahlung von monatlich 17,98 Euro verpflichtet – unabhängig vom tatsächlichen Konsum von Rundfunkprogrammen. Nun sendet die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ heißt, im Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern Briefe an bisher nicht gemeldete, volljährige Bürger.

Ziel ist es, auch die letzten nicht registrierten Bürger zur Anmeldung zu zwingen. Alle, die der Anmeldung nicht begründet widersprechen, meldet der Beitragsservice dann automatisch an! Sollten Sie eine der Anmeldeaufforderungen erhalten, müssen Sie daher unbedingt reagieren, das raten auch die Experten des Verbraucherschutzes.

Doppelte Anmeldungen

Hintergrund der Welle an Briefen seitens des Beitragsservice ist das Auslaufen der bisherigen Übergangslösung zum Jahresende 2014. Der Beitragsservice beginnt jetzt daher, alle bisher nicht gemeldeten Bürger anzumelden – bei vielen wird es so zu mehrfachen Anmeldungen kommen, wenn diese bereits mit einem Beitragszahler zusammenwohnen.

Da der Staat die Gebühr pro Wohnung erhebt, muss auch nur einer der dort gemeldeten Bürger zahlen. Bei Ehepaaren und Kindern ist das kein Problem – bei unverheirateten Paaren, Wohngemeinschaften und bei den Eltern lebenden Erwachsenen aber schon. Meldet der Beitragsservice Sie als gebührenpflichtig an, droht eine Nachzahlung der Gebühren – bis zum Januar 2013!

Beiträge zurückfordern

Wenn Sie mit einem Beitragszahler zusammenwohnen und einen der Anmeldebriefe erhalten, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit der Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners an den Beitragsservice wenden. Zahlen Sie bereits selbst, kann es sich lohnen, die Mitbewohner zu fragen, ob auch sie bei dem Beitragsservice gemeldet sind.

Die Übergangsregelungen erlauben nämlich eine Rückforderung bereits doppelt gezahlter Beiträge, aber nur bis zum Ende des Jahres!

An dieser Stelle möchte ich die Frage stellen, ob es in der heutigen Zeit ein zwangsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk überhaupt eine Daseinsberechtigung hat? Wir befinden uns inmitten der Informationsrevolution und wenn es an irgendetwas nicht mangelt, dann an Information. Neben den vielen privat finanzierten Sendern besitzen wir eine der umfangreichsten und besten Presse der Welt und dazu noch das unendliche Internet – wo ist noch Platz für den teuersten Rundfunk der Welt, bestehend aus über zwei Dutzend Fernseh- und weitaus mehr als 70 Radiosendern?

Wenn Sie ein Zeichen gegen diesen unerhörten Zwang und nicht endende Gier setzen wollen, laden wir Sie gerne ein, an unserer Unterschriftenaktion teilzunehmen.

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