Durch unsere unermüdliche Aufklärungsarbeit und in letzter Zeit zusätzlich angetrieben durch die Berichterstattung über Frau Baumert, die durch ihre Verweigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, ganze 61 Tage inhaftiert war, entstand ein Dialog zwischen Herrn Dr. Eicher, SWR-Justitiar und mir.

Die Gegensätze können nicht größer sein: Frau Baumert zahlt aus Gewissensgründen den Rundfunkbeitrag nicht und der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestraft sie exemplarisch, indem er sie ihrer Freiheit beraubt – zwei Monate war sie inhaftiert und das wäre sie noch länger, hätten die Medien und auch wir das nicht erfahren und publik gemacht. Als Zeichen des guten Willens wurde Frau Baumert von Herrn Eicher zum Sender eingeladen, damit sie sich ein Bild machen kann, welch eine gute Arbeit vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht wird. Weitere Kommentare erspare ich mir an dieser Stelle.

Die moralischen Totalausfälle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks häufen sich weiter und in immer kürzeren Abständen, was mich veranlasste, einige Artikel darüber zu schreiben und unter anderem die sogenannte „Flieger-Affäre“ scharf zu kritisieren: Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fliegen mit einem gemieteten Jet durch ganz Frankreich während der EM und erwarten allen Ernstes, dass diese Auswüchse von einfachen Leuten durch den Zwangsbeitrag finanziert und gar gutgeheißen werden.

Herr Dr. Eicher geht meiner Aufforderung nach, Stellung zu diesen Auswüchsen zu nehmen. Er verteidigt dieses Vorgehen und kritisiert meinen rüden Umgangston. An dieser Stelle hake ich ein: Wenn jemand in meine Tasche greift, um sich ein Luxusleben zu finanzieren, fällt es mir schwer, einen „lieben“ Umgangston an den Tag zu legen. Dennoch beleidige ich niemanden – ich kritisiere aber scharf und ohne Umschweife diese tief verankerte Selbstbedienungsmentalität, denn ich sehe auf der anderen Seite diejenigen, die dieses System durch einen Zwang füttern und am Leben halten: Geringverdiener, alleinerziehende Mütter, einfache Leute, Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (unsere Bewegung) und viele andere, die sich damit nicht abfinden können, mit ihrer ehrlichen Arbeit andere zu alimentieren.

Nachstehend lesen Sie den ungekürzten Brief von Herrn Dr. Eicher an mich und anschließend meine Antwort darauf. Damit Sie den Gesprächspfaden folgen können, habe ich, da wo dies nötig war, entsprechende Verlinkungen zu den angesprochenen Themen hinzugefügt.

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie in unserem Forum oder auf unserer Plattform in den sozialen Medien (Facebook, Google+ und Twitter) Ihre Meinung dazu äußern würden.

Brief von Herrn Dr. Eicher an René Ketterer vom 27.06.2016

Ihre Aufforderung zur Beantwortung von Fragen

Sehr geehrter Herr Ketterer Kleinsteuber,

über Twitter erreicht mich Ihr Wunsch, zu Ihren „Fragen“ Stellung zu beziehen. Da 140 Zeichen dafür nicht ausreichen, erhalten Sie meine Antwort auf diesem Wege:

1. Zur sog. ARD-ZDF-Fliegeraffäre

Sehr ausführlich haben Sie sich nach einem FAZ-Artikel der von Ihnen so genannten „ARD-ZDF-Fliegeraffäre“ gewidmet. Ihre Kernaussagen lauten: Eine „Schmarotzerhorde“ verpulvere „Rundfunkzwangsüberschüsse“. Es ist die Rede von einer „verlogenen Gaunerherde“, die einen „Ausflug“ mache, der 28.000 Euro koste und von „spätrömischer Dekadenz“. Inhaltlich werden von Ihnen jedoch praktisch überhaupt keine Argumente genannt, sondern ein „Skandal“ beschrien, für den bis auf die Tatsache, dass Fernsehproduktionen im Ausland Geld kosten, keinerlei Fakten benannt werden. Ich rate Ihnen, einmal bei anderen – uns gegenüber auch durchaus kritischen Medien (z.B. bei Spiegel.de) - die Fakten nachzulesen, die dort sehr differenziert dargestellt werden.

Fest steht: Die Kolleginnen und Kollegen machen in Frankreich keine „Ausflüge“, sie üben vielmehr über Wochen vor Ort ihren journalistischen Beruf aus. Auch insoweit ist das Wort „privat“ in diesem Zusammenhang absolut fehl am Platze. Ich möchte nicht wissen, welche Häme sich über uns ergießen würde, wenn wir unserem Berichterstattungsauftrag nicht mehr nachkommen könnten mit dem Hinweis, die Kolleginnen und Kollegen seien bei Deutschlandspielen noch nicht wieder vor Ort einsatzfähig, weil sie noch im Zug sitzen. Und nur ganz nebenbei: Natürlich hat sich kein „Nutzungsverweigerer“ (schon gar nicht die von GEZ-Boykott.de) bislang auch nur eine Minute der Fußball-Europameisterschaft angesehen. Eigentlich besteht ganz Deutschland ja nur aus „Nutzungsverweigerern“, wie man an der Einschaltquote von ca. 28 Millionen Zuschauern beim Spiel der Deutschen gestern Abend gegen die Slowakei auch sehen kann ...

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2. Ihr Text „Was GEZ-Gegner und Nichtnutzer wollen?“
http://online-boykott.de/kommentare/154-was-gez-gegner-und-nichtnutzer-wollen External link

Sie haben mich per Twitter aufgefordert, zu diesem Text Stellung zu nehmen. Dieser Aufforderung komme ich gerne nach und beziehe mich auf eine der zentralen Thesen: Natürlich wird das Grundgesetz nicht „umgedeutet“ und es wird auch nicht „verdreht, verbogen und missachtet“. Ich staune immer wieder, mit welchen platten Unterstellungen    hier die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks argumentieren. Damit da kein Missverständnis entsteht: Ich kann gedanklich absolut nachvollziehen, dass man gegen den Rundfunkbeitrag Position bezieht (auch wenn ich diese Einwände inhaltlich nicht teile). Aber der Justiz vorzuwerfen, sie missachte sträflich das Recht, sie sei „verfilzt“ mit Politik und Medien und deute letztlich das Grundgesetz um, dafür fehlt jede stichhaltige juristische oder sonstige Begründung. Macht es Sie nicht stutzig, dass z.B. die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag in Juristenkreisen nun wirklich keinen Aufschrei verursacht hat, hier werde das Recht gebeugt? Mehr fällt mir zu Ihrem Text beim besten Willen nicht ein.

3. Der Briefwechsel mit Frau Baumert

Ich habe gesehen, dass Sie meinen Briefwechsel mit Frau Baumert ebenfalls mit deutlichen Worten kommentiert haben. Mein Anliegen war es, mit Frau Baumert Argumente auszutauschen. Aus meiner Sicht ist das auch in einem gewissen Umfang gelungen, denn ich kenne kein anderes Dokument, in dem sich die jeweiligen Auffassungen zum Rundfunkbeitrag so klar und eindeutig gegenüberstehen. Ich habe in diesem Briefwechsel eingeräumt, dass der Rundfunkbeitrag zu sozialen Härten führen kann und ich habe auch deutliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Inhaftierung von Frau Baumert geäußert.

Überrascht hat mich Ihr Kommentar dazu: „Müßig, sich weiter auf diesem Niveau zu unterhalten“ und „mein Intellekt ekelt sich vor diesem Kindergartenniveau“. Ich fand diesen Austausch von Argumenten weder müßig, noch erschließt sich mir das „Kindergartenniveau“. Argumente dafür werden auch nicht geliefert. Noch mehr aber haben mich die mir unterstellten Motive überrascht: Angeblich wolle ich Frau Baumert „auf ein höheres Niveau heben“, um zu demonstrieren, dass „der Rest nur eine Horde dummen Ungeziefers“ sei, die „auf einem niedrigeren Niveau agiert und daher keinerlei Bedeutung“ verdient habe. Dies entspricht zunächst in keiner Weise meinem sprachlichen Umgangston. Darüber hinaus ist aber auch die mir unterstellte Motivation nun wirklich völlig aus der Luft gegriffen.

Ich habe es bedauert, dass Frau Baumert mein Angebot nicht angenommen hat, sich von unserer Arbeit vor Ort selbst ein Bild zu machen und ich versichere Ihnen, auch hinter diesem Angebot steckten keine unlauteren Motive, warum auch? Natürlich aber habe ich die Entscheidung von Frau Baumert respektiert, dieses Angebot nicht anzunehmen.

Gern stehe ich auch weiterhin zu Fragen zum Rundfunkbeitrag Rede und Antwort. Ich bitte allerdings um Verständnis dafür, dass ich nicht auf jede Twitter-Anfrage einzeln reagieren kann, zumal ich als Justitiar des SWR nun wirklich auch noch eine Vielzahl anderer Aufgaben habe und mich nicht „nur“ um den Rundfunkbeitrag kümmern kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Hermann Eicher

P.S. Gerne können Sie diesen Brief bei GEZ-Boykott.de veröffentlichen. Allerdings fände ich es angebracht, dass in Ihrem Forum der Schutzmantel der Anonymität endlich abgelegt wird und mit Klarnamen agiert wird. Herr Korte beispielsweise hatte sich dazu umgehend bereit erklärt, was ich sehr respektabel fand.

Antwort von René Ketterer an Herr Dr. Hermann Eicher vom 08.08.2016

Dr. Hermann Eicher
SWR-Justitiar
Am Fort Gonsenheim
55122 Mainz


Trossingen, 08.08.2016



Betreff:   Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 27.06.2016


Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

hiermit möchte ich Stellung zu Ihrem Schreiben von 27.06.2016 nehmen. Da ich eine Firma leite, steht mir nicht die Zeit zur Verfügung, die ich gerne hätte, um zeitnah auf Ihr Schreiben zu antworten.

1. Zur sog. ARD-ZDF-Fliegeraffäre

Sie beziehen sich auf den FAZ-Artikel, der die sogenannte „ARD-ZDF-Fliegeraffäre“ beschreibt und beschweren sich darüber, dass ich einen harten Ton einschlage. Darüber hinaus raten Sie mir, mich mit Fakten zu beschäftigen, die das Vorgehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zumindest was die Affäre angeht, relativieren sollen.

Bereits an dieser Stelle sehe ich, dass wir einen Konsens nicht finden werden. Sie verteidigen Ihre Daseinsberechtigung, indem Sie punktuell einen weiteren Totalausfall Ihrer Kollegen bzw. Ihrer gesamten Organisation in Schutz nehmen und auf die Berichterstattung anderer Medien verweisen, ohne selbst Fakten zu nennen. Was Sie zitieren, ist lediglich eine Meinung eines Journalisten – mehr auch nicht. Mich interessiert auch nicht, mit welchen Verkehrsmitteln Ihre Kollegen unterwegs sind, solange ich das nicht mitfinanzieren muss. Und genau an dieser Stelle gehen wir auseinander.

Die Flugaffäre gab es nur deswegen, weil ARD und ZDF unbedingt in Frankreich dabei sein wollten. Aber warum müssen ARD und ZDF über solche sündhaft teuren Sportereignisse berichten und somit finanzielle Mitteln aufwenden, die zwangsweise eingetrieben werden? Langsam kommen wir der Sache näher.

Sie investieren nicht das zwangseingenommene Geld, sondern Sie geben es unverantwortlich aus. Damit treiben Sie auch Jahr für Jahr die Preise für die Übertragungsrechte sportlicher Großereignisse weiter in die Höhe. Gewinner dieser sich immer schneller drehenden Spirale sind nur Sie und die Sportmillionäre – alle durch den Beitragszahler subventioniert. Ist das noch Grundversorgung? Definitiv nein, denn diese Sportereignisse können durchaus von den privaten Medien übertragen werden – diese müssen aber wirtschaften und können nicht gegen jemanden konkurrieren, dem das Geld nie ausgeht.

Dann besitzen Sie – entschuldigen Sie den Ton, aber anders kann man diesen verbalen Ausfall Ihrerseits nicht bezeichnen – die Unverfrorenheit, uns „Nichtnutzer“ zu verunglimpfen. Sie schreiben:

»Und nur ganz nebenbei: Natürlich hat sich kein „Nutzungsverweigerer“ (schon gar nicht die von GEZ-Boykott.de) bislang auch nur eine Minute der Fußball-Europameisterschaft angesehen. Eigentlich besteht ganz Deutschland ja nur aus „Nutzungsverweigerern“, wie man an der Einschaltquote von ca. 28 Millionen Zuschauern beim Spiel der Deutschen gestern Abend gegen die Slowakei auch sehen kann … «

Das ist eine Beleidigung derjenigen, die das System ablehnen und daher nicht nutzen. Das ist pure Demagogie. Im Übrigen hat Deutschland über 80 Millionen Einwohner und nicht nur 28. Was ist mit den anderen 52 Millionen?

Auch Sie, Herr Dr. Eicher, haben in dieser Demokratie Andersdenkende zu respektieren, so wie wir Nichtnutzer auch diejenigen respektieren, die den öffentlich-rechtlichen und/oder privaten Rundfunk konsumieren. Sehen Ihre Fakten immer so aus?

Wahrscheinlich werden Sie erneut Ihre Daseinsberechtigung mit dem Begriff der Grundversorgung verteidigen. Sie werden über den Informations- und Bildungsauftrag reden und selbstverständlich von der eminenten Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den demokratischen und gesellschaftlichen Zusammenhalt schwärmen. Wir sind aber weiter.

Der Begriff der Grundversorgung wurde, wie Sie wissen, durch das Niedersachsenurteil im Jahr 1986 zementiert – auch spätere Urteile basieren darauf. Noch im kalten Krieg, mit einer Mauer, die Ost und West trennte, vor dem großen Aufkommen der privaten Medien und weit vor der Erfindung des Internets als Massenmedium stellte Ihnen der Gesetzgeber einen Freibrief aus, ohne jedoch zu ahnen, wie die gesellschaftliche, politische, finanzielle und technische Entwicklung in den nächsten 30 Jahren sein würde. Geben wir einmal unvoreingenommen dem gesunden Menschenverstand für kurze Zeit freien Lauf und halten wir einen Moment inne – brauchen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner heutigen Ausgestaltung wirklich? Wir beide kennen die Antwort.

Nun komme ich an dieser Stelle auf Ihre Kritik bezüglich meines Tons zurück: Ich lehne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form entschieden ab. Ich konsumiere keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dennoch muss ich ihn nicht nur durch Zwang mitfinanzieren, sondern ich soll noch Beleidigungen im Kauf nehmen wie z. B. Ihre ungeheuerliche Mutmaßung.

2. Ihr Text „Was GEZ-Gegner und Nichtnutzer wollen?“
http://online-boykott.de/kommentare/154-was-gez-gegner-und-nichtnutzer-wollen External link

Ihnen fällt nichts mehr zu meinem Text ein? Sind das wieder Ihre Fakten?

Nun möchte ich wissen, wie ein Verwaltungsgericht über verfassungsrechtliche Angelegenheiten entscheiden kann? Ich möchte wissen – und hier wird es ganz konkret –, warum Artikel 5 des Grundgesetzes Ihrer Meinung nach nicht zu Ihrem Gunsten uminterpretiert wird. Artikel 5 GG Absatz 1:

»(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«

Was bedeutet für Sie „ungehindert“? – 17,50€? 20€? 25€? Wo definiert das Grundgesetz die finanzielle Schwelle, ab der Ihr Beitrag ein Hindernis darstellt? Um das weiter zu konkretisieren ein Beispiel aus der Wirklichkeit:

Junge Familie, zwei Kleinkinder, geringes Einkommen. Sie bezieht die lokale Tageszeitung für etwas mehr als 35€ im Monat. Alleine das ist für diese Familie eine finanzielle Belastung, aber sie gibt das Geld freiwillig aus, um sich aus dieser Quelle zu unterrichten. Fernsehen spielt in dieser Familie keine Rolle, besonders wegen der Kinder. Nun muss die junge Familie zusätzlich 17,50€ monatlich für Ihren Beitrag, Herr Eicher, ausgeben (Ihr Gehalt wird auch von solchen Leuten mitfinanziert). Das macht insgesamt um die 53€ im Monat aus – zu viel für die junge Familie. Sie kann aber Ihren unbestellten Beitrag nicht kündigen, so dass sie die lokale Tageszeitung abbestellen muss.

Wie bringen Sie, Herr Dr. Eicher, das in Einklang mit dem Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes? Wie können Sie mich davon überzeugen, dass ich, so wie die junge Familie, in Unrecht bin?

Zum Aufschrei: Berichten Sie umfassend darüber und dann schauen wir, wie die Resonanz ist. Zurzeit verschweigen Sie das Thema nahezu zu 100% bzw. werben Sie für Ihren Beitrag. Ja, Sie machen die Nachrichten... Und auch ganz ohne Medien und finanziellen Polster haben wir auf unserer gesamten Plattform über 3 Millionen Zugriffe im Monat (alleine im Forum 1,5 Millionen). Das mit nur einem einzigen Thema!

3. Der Briefwechsel mit Frau Baumert

Über dieses Thema möchte ich mich mit Ihnen nicht weiter unterhalten. Während Sie mit Ihrer Familie 61 Abende in Ihrem Wohnzimmer vor Ihrem Fernsehgerät gemütlich genossen, saß Frau Baumert im Gefängnis, weil Sie sich weigerte, Ihr Gehalt durch einen ihr auferlegten Zwang mitzufinanzieren.

Bezüglich Ihres Angebotes an Frau Baumert muss ich sagen, dass ich ihre Ablehnung verstehe. Es ist nicht nur ihr, sondern auch anderen Nichtnutzern egal, wie gut und effektiv Sie arbeiten mögen. Hier geht es um was Anderes: Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Zwang.

Sie erwarten von mir und auch von den anderen Nichtnutzern einen sanfteren Gesprächston. Damit versuchen wir es seit vielen Jahren, prallen jedoch immer wieder gegen eine dicke Mauer der Arroganz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wir werden verunglimpft: Schwarzseher, Schwarzhörer, Schmarotzer usw. – auch Ihre Kommentare in Ihrem letzten Schreiben reihen sich nahtlos an diese Verunglimpfungen an. Gerne bevorzuge auch ich einen anderen Ton, aber dazu müssten wir auf der gleichen Augenhöhe stehen.

Wie können wir jedoch auf der gleichen Augenhöhe stehen, wenn wir Ihr Gehalt und spätere Pension durch Zwang mitfinanzieren müssen, während wir gleichzeitig beleidigt werden, weil wir damit nicht einverstanden sind?

Technisch ist es heute kein Problem, Ihre Dienste effektiv zu schützen und nur gegen Bezahlung anzubieten. Das wissen Sie ganz genau. Aber diese Diskussion wollen Sie nicht führen und wiegeln mit Ihrem Informations- und Bildungsauftrag ab – Niedersachsenurteil 1986 und später weitere darauf aufbauende Urteile.

Nun wie lösen wir das Problem? Sie wollen vorhandene und erprobte Technik nicht einführen, die uns Nichtnutzer sofort und sicher ausschließen würde und bestehen darauf, das Grundbedürfnis des Wohnens mit einer de facto Mediensteuer zu belegen. In anderen Worten und etwas plump ausgedrückt, wollen Sie an unser Geld unter Missachtung aller technisch und organisatorischen Möglichkeiten gerecht nach Konsum abzurechnen. Beispiele wie der „Fleischbeitrag“ auch für Veganer erspare ich mir an dieser Stelle.

Herr Dr. Eicher, hier geht es offensichtlich um den Erhalt des Schlaraffenlandes einer Elite, denn keines Ihrer Argumente lässt sich aus heutiger Sicht mit gesundem Menschenverstand erklären. Das sage ich in aller Deutlichkeit und ohne Umschweife.

Ich unterhalte mich respektvoll mit Ihnen, möchte aber nicht den Eindruck erwecken, wir würden uns mit Wattebällchen bewerfen. Ein etwas rüder Gesprächston bedeutet nicht, dass man seinen Gesprächspartner nicht respektiert. Sie müssen aber Ihrerseits auch Verständnis dafür aufbringen, dass ich als Nichtnutzer damit nicht einverstanden sein kann, dass ein Teil meines Erwirtschafteten für Ihren Lebensunterhalt bestimmt sein soll. Und dann schreiben Sie noch zum Schluss:

»(...) zumal ich als Justitiar des SWR nun wirklich auch noch eine Vielzahl anderer Aufgaben habe und mich nicht „nur“ um den Rundfunkbeitrag kümmern kann.«

Ich habe den Rundfunkbeitrag, welcher Ihre finanzielle Lebensgrundlage darstellt, weder erfunden, noch gewollt. Sie müssen sich damit befassen, denn das Geld erwirtschaften Sie nicht, sondern dieses fließt eben durch den Rundfunkbeitrag in Ihre Kassen!

Ich brauche Ihren Rundfunk nicht. Ich konsumiere Ihren Rundfunk nicht. Ich möchte für eine „Nichtleistung“ nicht ein Leben lang bezahlen. Das dürfte jedem klar sein.

Auch wenn ich etwas Zeit gebraucht habe, beantworte ich hiermit Ihr Schreiben. Ich weiß, dass viele auf Ihre Stellungnahme gespannt sind. Daher erwarte ich Ihre Antworten wie z. B. Ihre Erklärung zur Verfassungsmäßigkeit des sog. „Rundfunkbeitrags“ in Bezug auf das unveräußerliche Grundrecht zur „ungehinderten Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen“ (Artikel 5 GG, Absatz 1). Aber auch die anderen Punkte sind von Interesse.

Sowohl Ihr Schreiben als auch dieses werden auf der gesamten Plattform veröffentlicht.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 
Mit freundlichen Grüßen


Dipl.-Ing. René Ketterer Kleinsteuber

 

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