Fakten

Beispielhaft einige Fakten zur GRUNDVERSORGUNG
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Über 8 Milliarden € im Jahr
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Über 600.000 € für Nachrichtensprecher
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Über 20 Fernsehsender
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Über 70 Radiosender


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Rundfunk- und Handlungsfreiheit für uns Bürger External link

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»Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.«

[Jean-Jacques Rousseau, Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge, Naturforscher und Komponist]

TEILEN – TEILEN – TEILEN – TEILEN – TEILEN – TEILEN – TEILEN – TEILEN – TEILEN – TEILEN


Es ist an der Zeit dem Grundgesetz zu seinem Glanz zu verhelfen und den Menschen ihre Rechte nicht mehr vorzuenthalten.

Der "Beitragsservice" (ehem. GEZ) als verbaler Fehltritt und eine Verunglimpfung der wirklich servicebietenden Menschen, passt in diese Welt nicht.

Im Grundgesetz Artikel 5 heißt es:

»Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.«


Die Gründungsväter hatten schon damals große Mühe, die Wünsche des Rundfunks in das Gesetz zu pressen. Die Zitate bringen Prekäres zu Tage:


Dr. von Mangoldt: »Ich habe nur ein Bedenken bei dieser Formulierung. Sie klingt sehr schön. Wenn es aber heißt, insbesondere der Rundfunkempfang darf nicht eingeschränkt werden, so liegt die Beschränkung des Rundfunkempfangs schon darin, daß man Rundfunk nur empfangen kann, wenn man die entsprechenden Gebühren bezahlt.«


Dr. von Mangoldt: »Dann müssen wir Bedenken aber ebenso gegen das Wort „gehindert“ vorliegen. Eine Behinderung liegt auch darin, daß man erst davon Gebrauch machen kann, wenn man eine Gebühr bezahlt.«


Dr. Heuss: »Ich würde die Sorgen wegen der Gebühr nicht haben. Es kann eventuell bei der Berichterstattung gesagt werden, es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen, daß sich das auf die gebührentechnischen Regelungen bezieht.«


Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz.

[Quelle: rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/04/dritter-offener-brief-die-intendantin.html - "32 Fünfundzwanzigste Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen 24. November 1948"]

WIR lassen uns nicht mehr für dumm verkaufen!

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GEMA-Hinweis


Die Musik und Elemente im Video sind FREE FOR NON-COMMERCIAL USE!
Die Bilder sind in kreativer Eigenproduktion entstanden, die Autorenrechte liegen bei uns. Ihr habt kein Recht das Video zu sperren und wenn ihr es tut, ist der Aufschrei gigantisch.

Das ist ein Versprechen!

 

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