Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg erließ am 7.9.2018 gegen einen Bürger eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung, mit der sie seinen Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgeltes gegenüber seinem Arbeitgeber pfändete. Ein zu vollstreckender Verwaltungsakt, mit dem eine Geldleistung gefordert wird, ist in der Pfändungs- und Überweisungsverfügung nicht angegeben. Ein solcher Verwaltungsakt ist aber die gesetzl. Voraussetzung dafür, dass überhaupt die Vollstreckung durchgeführt werden darf. In der Pfändungs- und Überweisungsverfügung ist nur angegeben „Rundfunkbeiträge Juli 2017 bis März 2016, fällig: ab 01.07.2014“. Allein schon diese Angabe ist unlogisch - zum einen wegen der Zählung von der Gegenwart in die Vergangenheit und zum anderen, weil die „Rundfunkbeiträge Juli 2017 bis März 2016“ schon in 2014 -also vor der Entstehung- fällig gewesen sein sollen.

Es wurde politisch gegen das Volk entschieden!

 

Ein Betroffener verlangt mit Hilfe von Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn von Creditreform die Löschung seiner Daten und Schadensersatz

 

Ein Betroffener in Niedersachsen erhielt ein Schreiben von Creditreform, wonach die Landesrundfunkanstalt NDR das Inkassounternehmen Creditreform mit der Einziehung seines rechtskräftigen Festsetzungsbescheides beauftragt habe. Dieses Schreiben ist hier als anonymisierte PDF-Datei zu sehen.

Aus diesem Schreiben ergibt sich, dass Creditreform zu dessen Erstellung die personenbezogenen Daten des Betroffenen verwendet hat, nämlich seinen Namen und seine Anschrift, seine „Beitragsnummer“, die Tatsache, dass der NDR gg. den Betroffenen einen Festsetzungsbescheid erlassen hat, die Tatsache, dass der NDR eine Forderung i.H.v. 715,16 € gg. den Betroffenen habe.

Hierbei handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese darf nur dann erfolgen, wenn eine der Bedingungen des Art. 6 (1) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllt ist, unter denen eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Keine dieser Bedingungen ist erfüllt. Dieses ergibt sich auch daraus, dass Creditreform dem Betroffenen nicht die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung mitgeteilt hat, obwohl Creditreform hierzu nach Art. 14 (1) c) DSGVO verpflichtet ist.

Von Martin Kraft // photo.martinkraft.com, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=34647976

Der bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn ist entsetz! Herr Bölck kann nicht glauben, welche Dummheit und Ignoranz bei der Finanzsenatorin in der Hansestadt Bremem herrscht.

Ein Bremer Unternehmen fordert mit Hilfe von Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn vom Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen, dem Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, ein Tätigwerden gegenüber der Bremer Finanzsenatorin Karoline Linnert 1, da in dem von ihr zu verantwortenden Geschäftsbereich in Vollstreckungsankündigungen der Landeshauptkasse für Forderungen von Radio Bremen („Rundfunkbeitrag“) ein seit dem 1.1.2013 nicht mehr geltendes Gesetz als Grundlage für die Vollstreckung angegeben ist.

Das Unternehmen erhielt die Vollstreckungsankündigung vom 01.02.2018. Darin heißt es: „Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetzes (...) beigetrieben“. Dieses ist ein Gesetz vom 25.09.1991 (BermGBl 1991, S. 273). RA Bölck wandte sich an die Bremer Finanzsenatorin, die dazu schrieb: »In § 3 Abs. 1 des RdFunkStVtrG BR vom 25.09.1991, BremGBl. 1991, 273 heißt es wörtlich: „Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt.“«. Dass es seit dem 01.01.2013 keine Rundfunkgebühren mehr gibt, weiß jeder. Also kann ein Gesetz von 1991 in 2018 nicht mehr gelten und kann somit keine Grundlage für eine Vollstreckung sein. Man glaubt es gar nicht, dass eine derart große Inkompetenz bei den Behörden besteht.


Es erinnert an das Sprichwort „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“. Nach Meinung vom Herrn Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR, trifft das Schicksal eine Familie nicht hart genug, dass er nicht eine Schippe drauflegen könnte.

Der Sohn ist schwerstbehindert mit Merkzeichen RF. Der Ehemann ebenfalls mit Merkzeichen G aber ohne RF. Aufgrund seiner Behinderung ist er in Frührente. Angemeldet ist der Sohn, der bisher einen Drittelbeitrag im Quartal zahlt, also 17,50 € alle drei Monate.

Nach geltender Regelung sollte das kein Problem darstellen, da die Voraussetzungen gegeben sind. Das kann auf der Internetseite des Beitragsservice nachgelesen werden:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html

Eine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Merkzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.

Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre. In diesem Fall bekommt der Apparat Schützenhilfe vom Chef persönlich: Die Frechheit dieser Familie muss bestraft werden, auch all diejenigen, die auf die Idee kommen sollten, der Familie zu helfen, müssen empfindlich bestraft werden. Es muss endlich ein Exempel statuiert werden!

Eicher will alles! Er will von dieser Familie 52,50 € im Quartal – dass Sohn und Vater behindert sind, spielt für diesen Herrn überhaupt keine Rolle. Er will gegebenenfalls vollstrecken lassen. In seinen Augen besteht die Familie nicht aus Menschen, sondern aus Beitragsnummern – diese haben gefälligst ihren Beitrag vollständig zu leisten.

Familie zieht vor Gericht – Richter soll laut Eicher befangen sein!

Als ob die Familie nicht bestraft genug wäre, musste sie vor Gericht ziehen, um für ihre Rechte zu kämpfen. Sie schilderte dem Gericht ihren Fall. Demnach verfügte das Gericht, dass in diesem Fall keine Zwangsvollstreckung stattfinden soll.

Der SWR gab sich erwartungsgemäß damit nicht zufrieden und so landete die Familie schließlich beim Landgericht Tübingen. Der Richter Dr. Sprißler verfügte, bis zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht das Verfahren ruhen zu lassen.

Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen

Nicht einmal vor einem Richterspruch macht dieser öffentlich-rechtliche Apparat mit seinem treibenden Motor an der Spitze, SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher, halt.

Treffen der Ministerpräsidenten der Länder

Bildquelle: dpa/n-tv


Die 16 Ministerpräsidenten treffen sich, um u. a. auch über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beraten.

Bereits vor dem Treffen häuften sich die Meldungen über die Wichtigkeit des angeblich demokratieerhaltenden und -rettenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Berichterstattung hinterließ allerdings einen faden Beigeschmack – Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks interviewten ihre Arbeitgeber, die nicht müde wurden, die Wichtigkeit ihres Apparates zu beteuern. Sie interviewten zudem Politiker, u. a. MinisterpräsidentInnen, die nicht nur die Wichtigkeit des gesamten Apparates verteidigen, sondern selbst ein maßgeblicher Teil dessen sind und dementsprechend ihren Nutzen daraus ziehen. So z. B. die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dreyer ist in Personalunion Verwaltungsratsvorsitzende des ZDF, Chefin der Rundfunkkommission der Länder und als Ministerpräsidentin für das Landesrundfunkrecht in Rheinland-Pfalz zuständig. Sie hat damit maßgeblichen Einfluss auf die Kontrolle der privaten Medienkonkurrenz, die Finanzausstattung (KEF) der öffentlich Rechtlichen und den Rahmen dessen, was ARD und ZDF auch an Online-Angeboten anbieten dürfen. Wie soll bei so einer Konstellation und dem damit einhergehenden Interessenskonflikt eine unabhängige und sachgerechte Diskussion stattfinden? Der zu Kontrollierende kontrolliert sich selbst! Ist das die Basis für einen Demokratieerhalt?

Man gewinnt den Eindruck, eine geschlossene Gesellschaft verteidigt und verkündet ihre Absichten, ohne sich Gedanken über diejenigen zu machen, die diesen Apparat am Leben halten. Bildlich gesprochen, sie veranstalten weiter ihre Dauerparty, für die der kleine Mann bzw. die kleine Frau aufzukommen hat. Wir alle zahlen die Zeche, während eine weit vom Volk entfernte Elite ihren Dauerrausch fortsetzt.

Hat die Politik immer noch nicht die Warnschüsse gehört? Glauben diese Damen und Herren immer noch, nach den letzten Wahlen so unbestraft weiter machen zu können? Das ist eines der größten Übel unserer Zeit: Große Teile der Gesellschaft fühlen sich aus reiner Verzweiflung und Aussichtslosigkeit zu den Extremen gedrängt und wandern zu diesen ab.

Und was macht die Politik? Einfach weiter so, ignorieren und die zu den Extremen Gejagten brandmarken! Und so entstehen Parallelwelten, die zueinander nicht kompatibel sind; es findet eine Spaltung der Gesellschaft statt – die Demokratie nimmt großen Schaden.

Die Symbiose von Politik und öffentlich-rechtlichen Medien nimmt immer groteskere Ausmaße an. Es stellt sich so dar, als sei jegliche Grenze des Anstandes gefallen, frei nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“

Unser Forum veröffentlicht eine Auswahl der Berichterstattung über die Beschlüsse des Ministerpräsidententreffens. Die Meldungen überschlagen sich und die Richtung ist klar. Mehr öffentlich-rechtlicher Rundfunk, unbeschränkte Ausweitung im Internet und weitere Garantien. Dass dies alles auch finanziert werden muss, ist den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen klar – die Zeche bezahlen die anderen!