Fakten

Beispielhaft einige Fakten zur GRUNDVERSORGUNG
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Über 8 Milliarden € im Jahr
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Über 600.000 € für Nachrichtensprecher
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Über 20 Fernsehsender
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Über 70 Radiosender

Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfunkbeitrags
und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen

von Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer, RA/FASt; Carina Günther, Dipl.-Wirtschaftsjuristin (*)


Ein erneuter schlag ins Gesicht für die Erschaffer des sog. Rundfunkbeitrages zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.


Gutachten Rundfunkbeitrag vom Prof. Dr.  Koblenzer herunterladen




Herr Prof. Dr. Thomas Koblenzer von der Universität Siegen stellt uns sein ausführliches Gutachten über den Rundfunkbeitrag zur Verfügung, mit der ausdrücklichen Erlaubnis, es auf unserer Plattform zu veröffentlichen.

Bis dahin ist aber jedenfalls festzuhalten, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer zu qualifizieren ist, für deren Erhebung weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Art. 105 f. GG besteht. Dies führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag formell verfassungswidrig ist.

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Hinweis: Uns liegt die Erlaubnis vor, das Gutachten auf unserer Plattform zu veröffentlichen. Falls Sie das Gutachten oder Teile davon auf Ihrer Plattform veröffentlichen oder anderweitig nutzen möchten, müssen Sie Herrn Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer um Erlaubnis bitten. Ohne dessen ausdrückliche Zustimmung können wir Ihnen keine Nutzungserlaubnis dieses Dokumentes gestatten.

 


(*) Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer ist Honorarprofessor an der Universität Siegen sowie Gründer der Koblenzer–Kanzlei für Steuerrecht in Düsseldorf und Zweigniederlassung in Zürich. Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin Carina Günther ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kanzlei.