Bundesverfassungsgericht
Mündliche Anhörung – Ein Kommentar von René Ketterer
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert

Ich betreibe die größte Plattform Deutschlands, die sich mit diesem Thema befasst. Das im Jahre 2007 gegründete Forum GEZ-Boykott.de ist in den letzten Jahren zur größten Informationsquelle über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung avanciert.

Letzten Mittwoch wohnte ich der mündlichen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht bei. Hier wurden die Systemverwerfungen einmal wieder sehr deutlich. Die Richter stellten richtigerweise längst überfällige Fragen über die Finanzierungsform. Diese Fragen, deren Antworten der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht überzeugend zu beantworten vermochte, warfen grundsätzliche Fragen auf: Brauchen wir im 21. Jahrhundert wirklich einen derart großen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Meine Meinung dazu ist eindeutig: Nein!

Bundesverfassungsgericht

Im Jahre 1986 wurde das sog. „Niedersachsenurteil“ gefällt, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk neben einer Bestands- und Entwicklungsgarantie noch alle Freiheiten bezüglich der Programmgestaltung gab. Darauf basiert schließlich die gesamte darauffolgende Rechtsprechung, die den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründet.



1986? Damals existierte nur die analoge Übertragungtechnik – Frequenzen waren ein knappes und teures Gut. Die Welt war noch in Ost und West geteilt. Die zarten „Privaten“ erblickten damals gerade das Licht der Welt und das Internet als Massenmedium war noch nicht einmal geboren. Unter diesen Aspekten war die damalige Entscheidung richtig. Es war richtig, dass neben Bildung und Information auch die Übertragung von Unterhaltung und Sport finanziert wurde. Grundversorgung wurde das genannt. Das liegt aber 32 Jahre zurück!

Durch die Digitalisierung haben wir heute eine andere Welt, bevölkert von fast unendlich vielen Privatsendern aus dem ganzen Globus. Diese haben längst ein Großteil der damaligen Grundversorgung übernommen. Unterhaltung und Sport fallen heute aus dem Begriff der Grundversorgung heraus. Aber auch andere Sendungsformate wie Information und Bildung sind längst von anderen besetzt. Die Weiten des Internets kommen noch dazu, so dass wir heute an einer Überversorgung leiden. Wo ist hier noch Raum für einen so großen und teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auf den Kern reduziert werden, der von den Privaten und dem Internet nicht besetzt wird. Dieser Kern beschränkt sich auf das Wesentliche wie z. B. Information. Dazu benötigt man allerdings nur einen einzigen frei empfangbaren Fernseh- und Radiosender zur Information und Koordinierung im Katastrophenfall. Ein „Demokratieretter“ bzw. „Demokratiegarant“, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich selbst bezeichnet, ist eine Mär – das ist er seit Jahrzehnten nicht mehr. Dieser Kern muss durch einen bürgerlichen Rundfunkrat – bestehend aus vom Volk gewählten Vertretern – überwacht werden, um seine Neutralität zu gewährleisten. Unter diesem Aspekt stellt die gerechte Finanzierung über Steuern kein Problem dar.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seinen Zenit längst überschritten – eine Berechtigung für dessen Fortbestand gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr.

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