| Die Zwangsgebühren verstoßen gegen unser GG. Die Urteilsbegründung des Richter Kirchhof ist mehr als zweifelhaft. Er las aus dem Urteil vor, dass die "öffentlich-rechtlichen" erhalten werden müssen, weil diese neutral berichten im Gegensatz zu privaten Medien. Ich will aber den ganzen subjektiven Mist nicht sehen, der eher manipulativ als neutral wirkt. Ich werde mit Gewalt veralsst dafür zu befzahlen, dass ich sehe wie andere in Saus und Braus leben. Keinesfalls dürften Politiker, Beamte oder Unternehmer in eine Rundfunkrat für die breite Öffentlichkeit Richtlinien bestimmen. |
13.12.2019 11:59 |
Ja |
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