Eigentlich hätte das Gericht die Rundfunkgebühren als verfassungswidrig einstufen sollen.
Man hat schließlich nirgendwo unterschrieben, diese zu bezahlen.
Noch dazu ist es unfair, dass ein Alleinwohnender die gesamten Gebühren alleine bezahlen muss, während eine 7er-WG den Betrag durch 7 teilen kann.
Außerdem macht es keinen sinn, GEZ Gebühren zu erheben, sobald z.b. das Bafög wegfällt. Dadurch hat man eh weniger geld und dann noch GEZ bezahlen? Wo es heut zu Tage eh alles kostenlos z.b. bei YouTube zu sehen gibt??? |
13.12.2019 08:16 |
Ja |
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