Firmen und GemeinwohlinstitutionenHeute will ich auf die Belastung von Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls durch den Rundfunkbeitrag und deren Auswirkungen hinweisen – ein Thema, das meisterhaft von der Öffentlichkeit ferngehalten wird.

Ich möchte an dieser Stelle Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls ausdrücklich ermuntern, ihre Ablehnung und ihren Unmut gegenüber der Erhebung des Rundfunkbeitrages zum Ausdruck zu bringen. Interessierte Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls möchten mich entweder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder Kontakt mit unserer Mannschaft über das Forum External link aufnehmen. Sofern von Ihnen erwünscht, können wir Ihr Unternehmen oder Einrichtung an prominenter Stelle auf unserer Plattform aufführen – eine sicher hervorragende und kostenlose Werbung, die ein Publikum im sechsstelligen Bereich erreicht.

Der Beitragsservice schreibt auf seiner Internetseite folgendes:

»Für den Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben oder wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag beträgt monatlich 17,98 Euro. Für Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls gelten gesonderte Regelungen.« – Quelle (Stand 01.03.2015): Beitragsservice External link

Für Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls gelten demnach andere Regelungen. Wir schauen uns diese an – was schreibt der Beitragsservice auf seiner Internetseite darüber?

Unternehmen und Institutionen:

»Unternehmen und Institutionen beteiligen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.« – Quelle (Stand 01.03.2015): Beitragsservice External link

Einrichtungen des Gemeinwohls:

»Für Einrichtungen des Gemeinwohls gelten beim Rundfunkbeitrag gesonderte Regelungen: Es ist maximal ein Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro pro Betriebsstätte zu zahlen.« – Quelle (Stand 01.03.2015): Beitragsservice External link

Es geht bei diesen Regelungen darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Ohne sich an dieser Stelle mit Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks im 21. Jahrhundert für sage und schreibe ca. 9 Milliarden EUR im Jahr (das sind die neuesten Zahlen, die nach zwei Jahren „Rundfunkbeitrag“ langsam an die Öffentlichkeit geraten) auseinandersetzen zu wollen, möchte ich mich heute mit einer anderen Frage beschäftigen: Warum müssen sich Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls überhaupt an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen?

Beteiligung von Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Wer kann in Deutschland öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren? Das sind all diejenigen, die in Deutschland wohnhaft sind: „Eine Wohnung – ein Beitrag“

Schon an dieser Stelle stellt sich folgende berechtigte Frage: Wenn durch den privaten Rundfunkbeitrag der mögliche Konsum vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits abgegolten ist, warum werden Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls überhaupt zur Kasse gebeten? Schließlich bestehen diese nur und ausschließlich aus Leuten, die bereits für ihre Wohnungen den Rundfunkbeitrag entrichten müssen. Die Logik erschließt sich mir auch nach mehreren Jahren Rundfunkbeitrag nicht.

Eine ausführliche Antwort auf diese und andere Fragen gab der Beirat des Bundesministeriums für Finanzen in seinem Gutachten über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung, erschienen im Dezember 2014 kurz vor Weihnachten: Online-Boykott.de

Viele Leute – leider – machen sich keine großen Gedanken darüber und freuen sich sogar über die vermeintliche „Einfachheit“ des Rundfunkbeitrages: keine Hausbesuche durch einen Rundfunkgebührenbeauftragten mehr, keine Anmeldung einzelner Geräte usw. – 17,98 EUR im Monat und die Sache ist für alle im Haus erledigt. Stimmt das aber wirklich?

Vorige Betrachtung lässt jedoch alle Regeln der Mathematik komplett außen vor. Das ist den Wenigsten bewusst! Es stimmt, dass jetzt nur ein Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks je Wohnungseinheit fällig ist, aber da endet auch die sogenannte „Einfachheit“.

Betriebsstätten zahlen zusätzlich, auch wenn diese Betriebe zu Hause sind, denn dann müssen sie auch für den ersten PKW bezahlen, der sonst bei Betriebsstätten außerhalb der Wohnung frei wäre. Also eine Mehrfachbelastung.

Der Arbeitgeber muss den Rundfunkbeitrag gestaffelt nach Mitarbeiterzahl zahlen: Je mehr Arbeitnehmer, umso höher der Rundfunkbeitrag! Aber warum, wenn die Mitarbeiter bereits privat dafür bezahlen? Warum, wenn meistens der Konsum von Rundfunk in Betrieben verboten ist? Liegt hier nicht wieder eine Mehrfachbelastung vor? Wer bezahlt schließlich die entstandenen unproduktiven Mehrkosten?

Der Arbeitgeber muss zusätzlich den Rundfunkbeitrag gestaffelt nach Anzahl von Fahrzeugen zahlen. Hier stellen sich wiederum die gleichen Fragen wie im vorigen Abschnitt. Wieder entstehen unproduktive Mehrkosten zur Finanzierung eines Apparates, dessen Berechtigung im 21. Jahrhundert durch die gesellschaftliche und technologische Entwicklung der letzten 25 Jahre mehr als zweifelhaft geworden ist.

Das ist aber nicht alles, denn besitzt der Arbeitgeber mehrere Betriebsstätten, so wiederholt sich das „Abrechnungsmodell“ je Betriebsstätte und es entstehen wieder diese mehrfach genannten und unproduktiven Mehrkosten.

Das primäre Ziel eines Unternehmens ist die Gewinnerzielung, also vereinfacht ausgedrückt, Geld verdienen. Nun entstehen den Unternehmen durch den Rundfunkbeitrag unproduktive Mehrkosten, die von irgendjemandem getragen werden müssen. In anderen Worten: Es müssen diese Mehrkosten aufgefangen werden – einerseits durch Einsparungen im Unternehmen und andererseits durch Umlage auf den Konsumenten. In beiden Fällen werden dem Geldkreislauf produktive Mittel zur Geldvermehrung entzogen, was zur Folge hat, dass schließlich das letzte Glied in der Kette, also Sie und ich und alle anderen, die bereits privat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, als Endverbraucher für diese Mehrkosten aufkommen müssen.

Dass sich  gar auch noch Einrichtungen des Gemeinwohls auch an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen sollen, möchte ich nicht weiter kommentieren, denn spätestens an dieser Stelle sollte bei jedem Leser – auch bei den Verfechtern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – der gesunde Menschenverstand Oberhand gewinnen. Weitere Kommentare erübrigen sich.

Nun wissen Sie an dieser Stelle, dass die „Einfachheit“, mit der der Rundfunkbeitrag beworben wird, nur scheinbar ist. Das Problem ist vielschichtiger. Die wahren Hintergründe wurden von den Erschaffern dieses Modells meisterhaft von der Öffentlichkeit fern gehalten und deren Auswirkungen nur häppchenweise über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren bekanntgegeben. Nun wissen wir aber, dass die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ca. 9 Milliarden EUR jährlich steigen.

An dieser Stelle möchte ich zu den bereits erwähnten Regeln der Mathematik zurückkehren und folgende Frage stellen:

Wer finanziert schließlich diese astronomische Summe?

Die Antwort ist wirklich einfach: Das sind schließlich alle Einwohner Deutschlands, also auch diejenigen, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen (das sind u. v. a. Wohnungslose, Säuglinge, Kinder, Alte, Gebrechliche, Schwerstbehinderte, Komapatienten, Sterbende usw.) – 80 Millionen. Wir teilen daher die unglaublich hohen Einnahmen von ca. 9 Milliarden im Jahr durch die 80 Millionen Einwohner und errechnen somit die durchschnittliche jährliche Belastung eines jeden Bürgers für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese einfachste Rechnung ergibt folgenden Betrag:

112,50 EUR je Einwohner und Jahr

Ein Vier-Personen-Haushalt zahlt demnach 450 EUR im Jahr. Hier erinnere ich mich an den Slogan des „Beitragsservice“: »Einfach für alle«

Das Ergebnis zeigt uns, dass dies weder einfach noch gerecht ist, denn schließlich beteiligt sich jeder Einwohner Deutschlands mit durchschnittlich

9,25 EUR

im Monat an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Nochmals zum besseren Verständnis: Bei dieser Rechnung handelt es sich nicht um den direkt von einem Haushalt zu entrichtenden Rundfunkbeitrag, sondern um die Durchschnittsbelastung eines jeden Bürgers der Republik für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit jährlich 9 Milliarden EUR!

Einfach? Gerecht?

Nein! Es muss klar und deutlich gesagt werden, dass abgesehen von der fehlenden Berechtigung eines überdimensionierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks im 21. Jahrhundert, dessen Finanzierung Haushalte in einer ganz anderen Art belastet, als die von der Politik und öffentlich-rechtlichen Medien beworbene: Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist weder „einfach“, noch „gerecht“.

Wie eingangs bereits erwähnt, erhoffe ich mir, dass Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls sich über das Thema Rundfunkbeitrag informieren, sich gegen ihn erheben und ihren Unmut darüber lautstark zeigen. Kontaktieren Sie mich direkt oder nehmen Sie Kontakt über unser Forum mit unserer Mannschaft auf;  als Gegenleistung können wir Ihr Unternehmen bzw. Einrichtung des Gemeinwohls – sofern erwünscht – an prominenter Stelle auf unserer Plattform aufführen – eine sicher hervorragende und kostenlose Werbung, die ein Publikum im sechsstelligen Bereich erreicht.

Der Druck auf die Verantwortlichen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seitens des Privatsektors ist groß – nun muss dieser aber durch die Hilfe von Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls weiter erhöht werden, damit wir alle schneller zum Ziel kommen. Im Gegenzug bietet sich Ihnen kostenlose Werbung auf unserer Plattform.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und hoffen, Sie für das Thema interessiert zu haben. Es würde mir und dem ganzen Team große Freude bereiten, Sie als Mitstreiter gewinnen zu dürfen.

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